- Registriert
- 24.08.2013
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grüß euch,
ich befinde mich gerade in der ausbildung zur psychiatrischen gesundheits.- und krankenschwester (in österreich wird die ausbildung differenziert zwischen: kinderkrankenpflege, allgemeine krankenpflege und der psychiatrischen krankenpflege) in wien, möchte allerdings der liebe wegen nach meinem diplom nach hamburg oder schleswig-holstein ziehen.
soweit ich mich schon selber informiert habe, müsste ich, wenn meine ausbildung wenigstens teilweise anerkannt werden sollte, da es in deutschland ja eine sonderausbildung zur fachkrankenpflegerin für psychiatrie gibt, die man erst nach abgeschlossenem examen in der "allgemeinen" krankenpflege oder kinderkrankenpflege und einer anschließenden 2-jährigen berufstätigkeit absolvieren kann, einen (bitte korrigieren) sogenannten anpassungslehrgang absolvieren. nun zu meinen fragen:
1. hat schon irgendjemand hier von einem solchen fall gehört, denn die zuständige stelle in hamburg hat gemeint, dass sie von einem solchen fall noch nie gehört hätte?
2. wie wahrscheinlich ist denn eine solche "teilanerkennung" (weil manche ausbildungsinhalte ja gleich zu sein scheinen)?
3. im fall eines anpassungslehrganges: an was wird man denn dann in meinem fall angepasst, an die "allgemeinen" krankenpflegeinhalte, die inhalte der kinderkrankenpflege oder aber, wovon ich nicht ausgehe, da mir ja die kompetenzen, wie oben erwähnt, fehlen, an die fachkrankenpflege für psychiatrie?
4. wie siehst denn konkret ein solcher anpassungslehrgang aus, was ist zu absolvieren, wo ist ein solcher zu absolvieren bzw. muss man sich für einen solchen quasi wieder neu an einer deutschen pflegeschule bewerben (mit dem risiko nicht genommen zu werden??)?
ich fände es wirklich toll, wenn mir jemand dazu etwas schreiben könnte und wäre für alle hinweise dankbar!
vielen dank,
flying.lotus
ich befinde mich gerade in der ausbildung zur psychiatrischen gesundheits.- und krankenschwester (in österreich wird die ausbildung differenziert zwischen: kinderkrankenpflege, allgemeine krankenpflege und der psychiatrischen krankenpflege) in wien, möchte allerdings der liebe wegen nach meinem diplom nach hamburg oder schleswig-holstein ziehen.
soweit ich mich schon selber informiert habe, müsste ich, wenn meine ausbildung wenigstens teilweise anerkannt werden sollte, da es in deutschland ja eine sonderausbildung zur fachkrankenpflegerin für psychiatrie gibt, die man erst nach abgeschlossenem examen in der "allgemeinen" krankenpflege oder kinderkrankenpflege und einer anschließenden 2-jährigen berufstätigkeit absolvieren kann, einen (bitte korrigieren) sogenannten anpassungslehrgang absolvieren. nun zu meinen fragen:
1. hat schon irgendjemand hier von einem solchen fall gehört, denn die zuständige stelle in hamburg hat gemeint, dass sie von einem solchen fall noch nie gehört hätte?
2. wie wahrscheinlich ist denn eine solche "teilanerkennung" (weil manche ausbildungsinhalte ja gleich zu sein scheinen)?
3. im fall eines anpassungslehrganges: an was wird man denn dann in meinem fall angepasst, an die "allgemeinen" krankenpflegeinhalte, die inhalte der kinderkrankenpflege oder aber, wovon ich nicht ausgehe, da mir ja die kompetenzen, wie oben erwähnt, fehlen, an die fachkrankenpflege für psychiatrie?
4. wie siehst denn konkret ein solcher anpassungslehrgang aus, was ist zu absolvieren, wo ist ein solcher zu absolvieren bzw. muss man sich für einen solchen quasi wieder neu an einer deutschen pflegeschule bewerben (mit dem risiko nicht genommen zu werden??)?
ich fände es wirklich toll, wenn mir jemand dazu etwas schreiben könnte und wäre für alle hinweise dankbar!
vielen dank,
flying.lotus