Von Krankenpflege zur Kinderkrankenpflegerin

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Kassel
Beruf
Krankenpflegeschülerin
Hiho ich hätte da eine Frage gerade mach ich meine Ausbildung zur Krankenschwester und wollte nun von euch wissen ob es evt. möglich ist nach den 3 Jahren eine Weiterbildung zu KI-Krankernschwester zu mache oder ob es möglich wäre dasich als Krankenschwester auch auf einr Kinderstaion arbeiten kann, wiss das jemand von euch ich weiss das man in Anschluss eine Ausbildung als Kinderkrankenscwester machen kann und das de sich auch verkürzt, aber das möchte ich nicht machen...könnt ihr mir da weiterhelfen ???Anni
 
Ausbildungsberufe kann man nicht über eine Weiterbildungsmaßnahme machen. Wenn du keine (verkürzte) Ausbildung machen willst (warum eigentlich?), dann kannst Du das Ganze vergessen. Einen anderen Weg gibt es in Deutschland nicht.

Du kannst theoretisch auch als GuKP in der Kinderkrankenpflege arbeiten - wenn Du eine Stelle findest.
 
Ja das würde ich versuchen ich denke jedoch das es sowieso schwer ist in der Kinderkrankenpflege hereinzukommen, und als Krankenschwster hat ma ja noch weniger changen....
 
Ausbildungsberufe kann man nicht über eine Weiterbildungsmaßnahme machen. Wenn du keine (verkürzte) Ausbildung machen willst (warum eigentlich?), dann kannst Du das Ganze vergessen. Einen anderen Weg gibt es in Deutschland nicht.

Du kannst theoretisch auch als GuKP in der Kinderkrankenpflege arbeiten - wenn Du eine Stelle findest.

Man kann die Ausbildung verkürzen?
 
Wenn Du bereits eine erste Ausbildung in der Pflege oder einem ähnlichen Beruf hast (Rettungsassistent, Hebamme, MTA usw.) und eine zweite dranhängen willst, kannst Du diese zweite Ausbildung (auf Antrag beim Regierungspräsidium) verkürzen. Um maximal zwei Jahre.
 
Hallo Keytie,
man kann die Ausbildung verkürzen, wenn man eine als gleichwertige anerkannte Ausbildung zuvor schon gemacht hat. Was als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet aber das zuständige Regierungspräsidium.

Wobei eine Krankenpflegeausbildung bei einer erneuten Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin schon anerkannt wird i.d.R.
 

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