Verdienst Arzthelferin und Wochenenddienst bei Teilzeit

perla

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Hallo Zusammen,

ich hoffe, dass ich mit meiner Frage keine Lavine der Empörung auslöse, ich habe zumindest beim Stöbern keine passende Antwort auf meine Frage gefunden.

Ich bin gelernte Arzthelferin, habe 1 Jahr im Altenpflegeheim, 2,5 Jahre im Krankenhaus und einige Wochen in der häuslichen Krankenpflege jeweils als Pflegeassistentin bzw. Krankenpflegehelferin gearbeitet.
Nun, nachdem ich ein Kind habe und 4 Jahre aus dem Beruf bin, habe ich die Möglichkeit auf eine Vollzeitstelle im AH.
Was würde ich als Arzthelferin (!) dort verdienen? Es ist ein Städtisches Heim. In den Tabellen konnte ich nur den VD für Krankenschwestern finden.
Beim Gespräch hieß es, ich würde eingestuft, mit 2-Jähriger Erfahrung:gruebel:

Und nach 3 Monaten würde die Stelle leider nur noch in Teilzeit mit 19,5 Stunden zu besetzen sein. Gibt es vertragliche Regelungen, wie oft Teilzeitkräfte am Wochenende eingesetzt werden oder wird das nach Bedarf geregelt? (Müsste ich bei Teilzeit auch jedes 2te WE voll arbeiten??

Vielen Dank für Antwort und einen schönen sonnigen Tag noch.
Gruß
perla
 
Hallo Perla
Bei uns im Krankenhaus (TVÖD) haben alle Anspruch auf 15 freie Sonntage im Jahr. Die Teilzeitkräfte arbeiten die Hälfte der Stunden wie die Vollzeitkräfte unabhänging davon ob es ein Wochenende oder Wochentag ist. Wenn Vertraglich nichts geregelt ist dann kann dich die Leitung bis auf 15 freie Sonntage im Jahr auch jedes Wochenende zum Dienst einplanen, hauptsache die Stunden stimmen.
Zum Verdienst kann ich dir leider nichts sagen.
Alesig
 
Vermutlich wirst Du in der Entgeltgruppe 4 (bzw. irgendwo von 1 bis 4) eingruppiert. Zwei Jahre Berufserfahrung anzurechnen bedeutet, dass Du nicht mit Stufe 1 sondern gleich mit Stufe 2 beginnst.

Bei Wikipedia ist die Tabelle vor der letzten Tarifänderung drin. Stimmt aber zumindest ungefähr. Neu ist z. B. die Berechnung hier:
Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst

Ulrich Fürst
 
Hallo Ulrich Fürst,

vielen Dank für Deine Antwort,
so in etwa hatte ich auch gedacht nachdem ich ein bisschen in den Tarifverträgen rumgesucht hatte. Leider hat man mir aber beim Erstgespräch etwas anderes erzählt. (2 Jahre Berufserfahrung, :gruebel: E2 oder ähnlich, und weniger Gehalt, welches ich auch in den Tabellen nicht finden kann).

Wo finde ich denn das, wie ich mit meiner Vorerfahrung eingestuft werden "müsste"? Oder können die das nach "Lust und Laune" festsetzen??

Vielen Dank nochmal und
Liebe Grüße
 
Leider hat man mir aber beim Erstgespräch etwas anderes erzählt. (2 Jahre Berufserfahrung, :gruebel: E2 oder ähnlich, und weniger Gehalt, welches ich auch in den Tabellen nicht finden kann).
Anscheinend steht in den Tabellen manchmal EG und manchmal E. Wie auch immer, Entgeltgruppe und Berufserfahrung sind zwei paar Schuhe. Die Entgeldgruppe ist in den Tabellen immer die Zeile und die Berufserfahrung immer die Spalte. Wobei "Berufserfahrung" eigentlich nicht mehr stimmt. Es muss nämlich nur noch die Betriebszugehörigkeit gezählt werden. Dass Du gleiche in Stufe 2 anfangen darfst (falls das so stimmt) ist quasi ein Bonus Deines AG für Dich.

Mir sind keine Regelungen bekannt, wann man in welche der 4 untersten EG kommt oder ob es da überhaupt Regelungen gibt. Da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Ulrich Fürst
 

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