Urlaub

nightmove2005

Junior-Mitglied
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31.08.2005
Beiträge
81
Ort
Nähe Heidelberg
Hallo Ihr lieben,
ich arbeite in der 5-Tage Wochen nach AVR (26 Tage Urlaub Plus 4 für Wechselschicht)und habe im September 3 Wochen Urlaub(15Tage).
Ich bin der Meinung nach gehört das Wochenende nach meinen Urlaub (endet Freitag) noch zu meinen Urlaub gehört.
Laut heutigem stand ist es so das ich das Wochenende vor mein Urlaub und nach meinem urlaub arbeite mit der begründung ich habe ja (wohl gemerkt in 3 wochen urlaub) bereits zwei Wochenenden frei.
Kann mir jemand sage wie sich das verhält, da wir keine feste wochenend regelung haben (also nicht eins arbeiten eins frei eins arbeiten ein frei) sondern das immer gerade so ist wie unsere STL das einteilt, kann ich ja noch nicht mal sagen mein Urlaub ist schlecht leget bzw. schlecht gefallen.
Danke jetzt schon für Eure antworten nightmove
 
Hallo,
bei uns gibt es keine feste Regelung.
Es hängt vom Dienstplaner ab, ob du es frei bekommst oder nicht.
Ich musste auch das WE vor meinem Urlaub noch arbeiten.
Soweit ich informiert bin ist es eine kann-Regelung, aber du hast keinen Anspruch darauf.
CU
Narde
 
Hallihallo..

bei Uns ist das so geregelt..

WE vor und nach dem Urlaub frei.
Gearbeitet werden muss das WE nach dem Urlaub, wenn man nicht das WE davor, sondern das davor unbedingt frei haben will (also quasi des 2 Wochen vor dem Urlaub liegende WE).

Einen schönen Tag noch..
Nic:lamer:
 
Hallo nightmove2005,
es gibt keinen Rechtsanspruch auf "freies WoE" vor oder nach dem Urlaub, es sei denn, du hast es per Datum in deinem Urlaubsantrag so beantragt und auch genehmigt bekommen.
Planungsgrundlage ist immer der Soll-Dienstplan, da kannst du dann die einzusetzenden Urlaubstage (=geplante Arbeitstage) ablesen.

Alle anderen Regelungen sind Good-will-Regelungen oder ggf. mit Mehrstundenausgleich/-verschiebung zu verrechnen. Schenken tut dir ggf. der AG die freien WoE auch nicht.
 

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