Urlaub und Pflichtstunden

AnnaH

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18.01.2007
Beiträge
22
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflege
Hallo,

eine Frage - wenn ich bei einem Einsatz Urlaub nehme (Chirurgie, Innere - egal) - können mir die Stunden, die ich dann Urlaub habe (in dem Fall wären es wahrsch. 38,5) von den Pflichtstunden abgezogen werden (die ich in dem Einsatz erreichen müsste/würde bzw. von den Gesamtpflichtstunden)?

Ja, wäre froh und dankbar, wenn hier jemand die Antwort wüsste.

Gruß
AnnaH
 
Hallo AnnaH,

dürft ihr euch aussuchen wann ihr Urlaub nehmt oder bist du über 30 (Zusatzurlaub)?

Könnte mir schon vorstellen, dass die Stunden dann als "Minusstunden" gewertet werden, weil du ja die von der Schule vorgegebene Stundenzahl in diesem Einsatz nicht geleistet hast.

Die müsstest du dann bis zum Examen in irgendeiner Form nachholen. Ich hatte auch zu wenig Innere Stunden, hab darauf dann aber den Psychosomatik-Einsatz angerechnet bekommen

Schreib auf jeden Fall immer auf, wieviel Soll- und Iststunden du in jedem Einsatz hast, dann weißt du frühzeitig ob dir noch was fehlt. Auch eine Krankenpflegeschule kann sowas mal übersehen...


Ciao

Die Anästhesieschwester
 
Hallo,

erstmal Danke für deine Antwort :) .
Wir haben einige wenige Tage zum frei verplanen - und man wollte sie uns vorgeben bzw. wurde uns gesagt, sonst gäbe es keine Möglichkeit mehr - was allerdings dazu geführt hätte, dass wir alle im letzten halben Jahr keinen einzigen Urlaubstag mehr gehabt hätten. Und Möglichkeiten hat es, in den nächsten Wochen, eigentlich noch mehr als genug.

Allerdings empfinde ich selbst es als unlogisch, da es ja ebenfalls "Arbeitszeit" ist.

Ich habe mir die Stunden, die ich habe, nicht aufgeschrieben - kann aber, für mich, in etwa nachrechnen (habe die Dienstpläne noch) - ich denke zu wenig Stunden habe ich nicht unbedingt, jedoch wirkte dieser Satz der Lehrerin eher wie eine "Drohung" nach dem Motto "Ihr habts nicht so gemacht wie ich sagte, also mach ich nun das damit ihr wisst".

Ich weiß, es mag sich für einige von euch nun echt komisch anhören - jedoch bin ich, in der Klasse, nicht die Einzige, die das so interpretiert - mal abgesehen von den ganze "Macht"Chosen, die sonst auch so laufen.

Zumal dürften sie uns doch an sich sonst keine frei verfügbaren Tage geben, oder sehe ich das falsch?

Auf jeden Fall Danke, dass du geantwortet hast.

Gruß
AnnaH
 
Hallo!

Ich sehe das genauso wie du. Hast du irgendwo schriftlich, dass ihr eine bestimmte Anzahl Urlaubstage zur freien Verfügung habt (Arbeits- bzw.Ausbildungsvertrag)? Dann kannst du dich ja da drauf berufen.

Gruß

Die Anästhesieschwester
 

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