Urlaub und 13. Monatsgehalt

SrSimone

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18.07.2009
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Hallo,
Ich arbeite ab August im Anschluß an die Elternzeit im 3-Schichtsystem für 20 Stunden wöchentlich. Je nach Bedarf mal 6, 7 oder 8 Stunden pro Tag. Ist es korrekt, daß ich für eine Woche Urlaub 5 Urlaubstage benötige, die mit je 4 Stunden berechnet werden (Geltungsberech AVR Diakonie Ost)? Steht mir das übliche 13. Monatsgehalt, welches zu 50% im Juni und 50% im November gezahlt wird, zu? Oder vielleicht nur die Hälfte?

Danke und Grüße
 
Die Urlaubstage stimmen, dafür hast du dann genauso viele Urlaubstage wie eine Vollzeitkraft.
 
Hallo,
Ich arbeite ab August im Anschluß an die Elternzeit im 3-Schichtsystem für 20 Stunden wöchentlich. Je nach Bedarf mal 6, 7 oder 8 Stunden pro Tag. Ist es korrekt, daß ich für eine Woche Urlaub 5 Urlaubstage benötige, die mit je 4 Stunden berechnet werden (Geltungsberech AVR Diakonie Ost)? Steht mir das übliche 13. Monatsgehalt, welches zu 50% im Juni und 50% im November gezahlt wird, zu? Oder vielleicht nur die Hälfte?

Danke und Grüße

Hallo,

- der Urlaubsansatz ist richtig, denn er richtet sich nach deinem Arbeitsvertrag, unabhängig von den tatsächlichen Schichten. Bei einer 5-Tage Woche mit 20 Wochenstunden ergeben sich 5 Tage Urlaub mit 4 Stunden Anrechnung.

- das 13.Gehalt steht dir anteilsmäßig gegenüber einer Vollzeitkraft zu, in deinem Fall (ihr habt wahrscheinlich die 39 Stunden Woche) sind es daher etwas mehr als 50 %, die du gegenüber einer Vollzeitkraft bekommen wirst.

Gruß

medsonet.1
 
Aber das 13. Monatsgehalt steht mir, entsprechend meiner 20 STunden natürlich, voll zu? Ich arbeite ja schließlich nur ein halbes Jahr (ab August).
 
Im TVÖD würdest Du es dann auch nur anteilig für die gearbeiteten Monate bekommen. Ich würde darauf tippen, dass der AVR es genauso hält (macht nämlich Sinn), aber mit dem kenne ich mich nicht aus.
 
Aber das 13. Monatsgehalt steht mir, entsprechend meiner 20 STunden natürlich, voll zu? Ich arbeite ja schließlich nur ein halbes Jahr (ab August).

Hallo,

wenn du einzelvertraglich nichts anderes vereinbart hast, kannst du davon ausgehen, das du das 13.Gehalt nur anteilsmäßig (für August bis Dezember) bekommst.
Bitte deine tarifvertragliche Regelung prüfen (es gibt auch Tarifverträge, wo du bei einem Eintrittdatum im August kein 13.Gehalt bekommst).

Gruß

medsonet.1
 

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