Urlaub gestrichen

Mausl

Junior-Mitglied
Registriert
09.01.2006
Beiträge
47
Hi ihr,

ich wollte mal fragen ob die Firma einen einfach den Urlaub streichen darf???????

Wir muessen 14tage vorher den Urlaub beantragen und das habe ich letzte Woche getan nun habe ich erfahren wenn ich keinen Buchungsnachweis habe das ich den nicht bekomme. Leider muss ich weg fahren zu meiner Familie da da jemand sehr krank ist nur das kann ich nicht nachweisen, Was mache ich jetzt das ist denke ich ein rachezug da ich jetzt 3wochen krank war.

Die meisten sagen zu mir da ich noch nicht auskuriert bin soll ich weiter krank machen bis ich endlich meine Untersuchung bekomme. Weis nicht weiter könnt ihr mir helfen.

Habe den Urlaub extra von September auf Juli verschoben und jetzt das
 
Hallo,
missliche lage, in der du bist. Ist denn der Urlaub tatsächlich gestrichen?
Hattest du denn bereits eine schriftliche Zusage? eine bestätigung?
Wenn nicht, hat man dir einfach deinen Urlaub nicht genehmigt. Und diese Situation schätze ich als schwierig ein, bzw. hast du dann keinen Anspruch.
Könntest du deine Situation nicht schildern? Eventuell hat einer deiner Vorgesetzten ja "Mitleid".
 
also ich muss den urlaub 14tage vorher beantrgane schrifltlich im jahresurlaub ist er genehmigt so nun habe ich den antrag letzte woche abgegeben und nun wurde gesagt ich bekomme den nur wenn ich einen urlaub gebucht habe so das heisst die wollen mir meinen antrag gar nicht erst unterschreiben. und das haben die jetzt bei allen gemacht die krank waren länger wie 14tage
 
Ich muss nochmal was ergänzen:
Ich denke, es wird schrierig deinen Anspruch geltend zu machen. Grundsätzlich hast du das recht deinen Urlaub frei zu wählen, mit Ausnahmefällen.
Ich denke, dein Arbeitgeber wird sich darauf berufen, dass es nicht möglich ist, weil sonst die Dienste nicht abgedeckt sind, oder?
Da ist es in der Kürze der Zeit wohl kaum möglich ihm das Gegenteil nachzuweisen.
Auch bei Krankheitsfall in der familie kann man Sonderurlaub bekommen. Näheres, wie Verwandschaftsgrad, Nachweispflicht, Dauer usw., weiß ich leider nicht.
Hier ein Link dazu:
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Kannst du deinem AG nicht irgendeine Alternative anbieten, damit er merkt, wie wichtig es dir ist, z.B. eine Kollegin erklärt sich bereit Überstunden zu machen o.ä.
 
also ich muss den urlaub 14tage vorher beantrgane schrifltlich im jahresurlaub ist er genehmigt


Also entweder er ist genehmigt oder du musst ihn erst beantragen....wenn er schon schriftlich genehmigt worden ist kann er dir nicht gestrichen werden.
 
Also entweder er ist genehmigt oder du musst ihn erst beantragen....wie denn nun....


wir haben letztes jahr im plan unsere urlaube eingetragen da wurden alle urlaube genehmigt wie es aber in den meisten firmen ist musst du trotzdem 14tage vorher nochmal einen antrag ausstellen verstehste das jetzt. so und nun ist eben der fall warum man das 14tage vorher nochmal machen muss weil man vielleicht keine dienste abdecken kann oder so die wissen ja nicht 1jahr vorher was da ist.
 
Was heißt denn genehmigt? Du hast ein stück papier, auf dem steht von dann bis dann urlaub, mit deinem Namen und der unterschrift vom Chef. Ja dann, solltest du drauf bestehen.
 
Habe den Urlaub extra von September auf Juli verschoben und jetzt das

Liegt das Problem vielleicht im Verschieben? Kann es sein, dass in der Jahresplanung der Septemberurlaub genehmigt wurde und Du ihn danach auf Juli verschoben hast wg. der Erkrankung eines Familienmitglieds?

Dann könnte es mit der Genehmigung schwierig werden, wenn schon zu viele im Urlaub sind bzw. betriebliche Gründe dagegensprechen.
 
Verstehe ich jetzt nicht. Warum hast du den Urlaub verschoben? Weil der AG dies so wollte oder weil du es so wolltest?

Elisabeth
 
Liegt das Problem vielleicht im Verschieben? Kann es sein, dass in der Jahresplanung der Septemberurlaub genehmigt wurde und Du ihn danach auf Juli verschoben hast wg. der Erkrankung eines Familienmitglieds?

Dann könnte es mit der Genehmigung schwierig werden, wenn schon zu viele im Urlaub sind bzw. betriebliche Gründe dagegensprechen.


es hat damit nix zu tun da eine bei uns da urlaub gehabt hätte und die ist nicht mehr da und da habe ich den dafür bekommen

und zu euch anderen beiden

wir haben den jahresplan im dienstzimmer liegen und der wurde genehmigt ich selber aber habe den nicht zuhause als kopie da er ja im zimmer liegt

kann euch das hier schlecht erklären
 
Verstehe ich jetzt nicht. Warum hast du den Urlaub verschoben? Weil der AG dies so wollte oder weil du es so wolltest?

Elisabeth


ich bin damals auf die station versetzt wurden da waren diese termine schon weg so wie ich jetzt urlaub hätte und da musste ich im september einschreiben das was übrig war so nun habe ich den von einer anderen genommen da sie nicht mehr da ist
es geht doch nicht darum das ich den verschoben habe ich wollte wissen ob die das dürfen oder nicht. in der zeit hätte eh jemand gehabt ob ich oder die andere spielt doch keine rolle
 
Wenn ich dich recht verstehe, gibts für den aktuellen Urlaub keine Zusage, da du ja gewechselt hast udn damals ja nur en Rest im September eintragen konntest. Nun ist eine Kollegin gegangen und du machst diese Tage jetzt für dich geltend...???? Habe ich das richtig verstanden? Alles irgendwie sehr verwirrend.

Welche Station hat denn welchen Urlaubsplan genehmigt?

Elisabeth
 
"krank machen" und dann wegfahren halte ich für die schlechteste Idee. Es kann nicht dumm genug kommen und Du bist den Job ganz los.
Hast Du denn schon versucht mit Deinen Vorgesetzten zu reden und Deine Lage zu schildern? Es soll auch Vorgesetzte geben, die Verständnis haben. Es soll auch Kollegen geben, die in solchen Situationen durchaus hilfsbereit bin.
Ansonsten kann ein genehmigter Urlaub nur unter ganz bestimmten und seltenen Fällen gestrichen werden, die bei Dir sicher nicht zutreffen.
Allerdings scheint nicht ganz klar zu sein was bei Euch als genehmigt gilt, bzw. wann der Urlaub als genehmigt gilt. Das müsstest Du zu allererst abklären, bevor Du weitere rechtliche Schritte einleiten möchtest.
 
Hi,

ich glaube bei Mäusl ist es so geregelt wie bei uns.

Wir tragen unseren Urlaub (d.h. SL und Team) im November für das ganze folgende Jahr in einen Jahresplan ein. Dieser geht dann in die Pflegedirektion, dort wird er wenn alles soweit passt genehmigt. Schriftlich darüber bekommt kein Einzelner etwas, aber der Plan liegt in einem Ordner auf Station für alle einsehbar aus.

Wenn der Urlaub nun auf dem nächsten Dienstplan steht, dann muss jeder Arbeitnehmer noch mal einen Antrag auf eben diesen Urlaub stellen. Dann erst bekommt man eine unterschriebene Genehmigung seinen (schon geplanten und von der PDL genehmigten) Urlaub anzutreten.

Nach einem längeren Krank (also kein 2 Wochen krank) gibt es auch bei uns eine Regelung, die besagt, dass nicht sofort an das Krank Urlaub gegeben wird. Warum? Keine Ahnung. Und auf der anderen Seite weiss ich auch, dass sie bei bereits bebuchten Sachen etc. durchaus "gnädig" sind.

Hab heute mit meiner SSL Spätdienst, werde diese nochmal genau zu dem Thema befragen.

Grüße, Mel
 
Genehmigter Urlaub ist genehmigt, ob krank oder nicht ist völlig egal.
Und wenn ich meinen Urlaub gebucht habe und der AG verweigert mir diesen genehmigten Urlaub, muß er für die Kosten aufkommen.

Warum sollte bei einem Stationswechsel mein genehmigter Urlaub plötzlich nicht mehr genehmigt sein, oder wenn ein neuer DP rauskommt?

Bei Jahresurlaubsplänen gilt der Urlaub als genehmigt, wenn nach Abgabe, meist spätestens 31.01, nicht innerhalb 4 oder 6 Wochen wiedersprochen wird. Zumindest im TVÖD.

Meine Gelesen zu haben das diese Regelung generell gilt?
 
Warum sollte bei einem Stationswechsel mein genehmigter Urlaub plötzlich nicht mehr genehmigt sein, ...

Vielleicht, weil es zu dem Zeitpunkt bereits einen Kollegen im Urlaub gibt. Wie regelst du das dann als PDL/SL?

Kannst du bitte den genauen Paragraphen zu Unterstützung deiner Aussage einstellen.

Elisabeth
 
Wie regelst du das dann als PDL/SL?
ist das mein Problem, oder wird die Leitung genau auch mit dafür bezahlt sich darüber Gedanken zu machen?

Kannst du bitte den genauen Paragraphen zu Unterstützung deiner Aussage einstellen.
Liebe Elisabeth, google und du findest ganz viele Urteile bzgl. Urlaub und Verweigerung.

Ähhm - wo finde ich denn den § für deine Behauptung?:mrgreen:
 
Schade. Ich dachte, da kommt mehr. Zumindestens Fakten, die Aussagen so belegen, dass der TE damit auch was anfangen kann- meint einen Paragraphen, auf den er sich berufen kann.

Ich gehe also davon aus, dass du auch keine Ahnung/Idee hast und du offensichtlich glaubst, eine PDL/SL ist ein Mensch, der wahre Wunder bewirken kann.
Station ist ein Miteinander, dass auf gegenseitige Rücksichtnahme basiert. Da gehts nun leider mal nicht mit: Ich, ich, ich. Und hier versucht die SL wenigstens denen gerecht zu werden, die einen Urlaub gebucht haben. Mehr kann sie nicht tun. ... Aber vielleicht hast ja doch ne Idee zur Lösung des Problems.



Elisabeth
 

Ähnliche Themen