Urlaub auf dem Dienstplan - ohne Ankündigung?

kare2011

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Hallo, habe ein Problem mit meiner PDL, habe im nächsten Dienstplan Urlaub bei mir eingetragen bekommen, ohne welchen beantragt zu haben, ist das Rechtens? Wir haben alle ein Fach im Dienstzimmer, wo man uns Nachrichten hinterläßt, da war Nichts , habe keinen Anruf bekommen, auch während der Dienstzeit, ich arbeite nur Nachts, kam Nichts. Habe seit einigen Wochen kein gutes Verhältnis mehr mit meiner PDL, kommt mir so vor, als wolle sie mich rausmobben, weil ich auf Grund eines Bandscheibenprolaps länger krankgeschrieben war. Und seit dem geht das ständig, das ich Dienstpläne bekomme, die schon grenzwertig sind. Und das nur bei mir, Kollegen bekommen alles nach Plan und Absprache. Was kann ich da machen? Habe sie angeschrieben, keine Antwort erhalten, angerufen, da kam dann der Satz, mit mir würde man nur noch persönlich kommunizieren, nicht mehr am telefon, also werde ich nun gezwungen, tagsüber persönlich dort zu erscheinen, ist das rechtens?
 
ob das alles rechtens ist weiß ich net wirklich aber es ist definitiv nicht ok. man macht unterschiede zwischen dir und den anderen kollegen und das wahrscheinlich nur - so wie du es schilderst- weil du krank warst, das ist unkollegial und geht nicht schon gar nicht als pdl. sprich sie doch mal direkt an das du den verdacht hast man wolle dich loswerden weil du krank warst - dann siehst du ja wie sie reagiert.
hast du schon mal mit anderen kollegen darüber gesprochen ??

wegen dem urlaub in den meistenn unternehmen ist es so das kein urlaub mit ins neue jahr genommen werden darf, da sonst zuviel aufgehoben wird und da kommen ganz schnell stunden oder tage zusammen und da ist es gang und gebe das der resturlaub dann noch geplant wird wie es eben im team passt.

was heißt denn dienstplan der grenzwertig ist ?? was steht in deinem vertrag ???

liebe grüße
 
Hallo und danke erstmal für deine Antwort. Grenzwertig finde ich, das der Dienstplan immer erst kurz vorm Monatsende geschrieben wird und ich den "Rest" bekomme, alle anderen im Rhytmus 1Woche Dienst, 1 Woche Frei. So war das mal bei mir, nachdem eine Kollegin aus längerer Krankheit zurückgekommen ist, bin ich ungefragt in diese Springerfunktion gerutscht und NUR ich. Hatte vorher alles gut geklappt, nur diese Kollegin hat privat Kontakt zu meiner PDL, da wurde auch nichts gesagt, wegen langer Krankheit, auch nur bei mir. Kollegen sagen dazu nichts, entweder haben sie noch keinen Festvertrag und trauen sich nicht, oder weiter nach dem Motto , jeder kämpft für sich, betrifft mich nicht.
Habe sie drauf angesprochen, ihr gesagt, das ich dies jetzt langsam persönlich nehme, sie reagiert genauso darauf, wie auch meine Nachricht, das ich den Urlaub nicht beantragt habe, nämlich gar nicht. Unsere MAv ist im Urlaub und ich denke ich werde nun Rechtsberatung vom Anwalt in Kauf nehmen, werde ja dazu gezwungen.
 
das hört sich nicht gut an und grenzt an mobbing - wobei man mit solchen äußerungen vorsichtig sein muss ! aber es ist auffallend das du benachteiligt wirst und sonst die anderen ja nicht. was steht in deinem vertrag zu arbeitszeiten ???? hast du einen regulären nachtwachevertrag ???
kenne das nämlich auch nur so 1 woche dienst 1 woche frei und wenn not am mann ist einspringen - wobei da auch jeder mal dran ist.
die idee mal mit nem anwalt zu sprechen finde ich ganz gut der kann dir die rechtlíche sichtweise näher bringen. und du weißt dann was geht und was nicht.
liebe grüße
 
Habe grade nochmal Rücksprache mit Verdi gehalten, ich muss den urlaub nicht antreten, kann meine Arbeitskraft anbieten, wenn die nicht erwünscht ist, muss das bezahlt werden, endlich mal recht auf meiner Seite, freu. Ja, werde die jetzt mal paar Briefe aufsetzen lassen, hab mir schon viel zu viel gefallen lassen, warum? Weil man Ärger am Arbeitsplatz vermeiden will, schadet nun dem Klima....aber welchem Klima jetzt noch, das hat meine PDL wunderbar vernichtet, ganz ohne mein Zutun. Ist doch nett alles, zum Glück gibts zur Zeit einen guten Markt.
 
stimmt momentan kann man sich den job zum glück noch aussuchen.
grins

und was passiert dann mit deinem resturlaub ???
 
Ich habe keinen Plan, sollen die sich bei Verdi jetzt mal kümern und zwar schriftlich, dafür bekommen die ja auch ein wenig Geld, ;-) Bin jetzt ein wenig euphorisch, die haben mir mal Mut gemacht. Wenn dann nehme ich mir den vorm Jobwechsel , ich sitz das jetzt aus.
 
klar würde ich auch machen..... wäre ja dumm wenn net.
wo arbeitest du denn ???
 
Warum setzt man sich gegen eine mobbende PDL zur Wehr, wenn man dann doch das Feld räumt? Gibt es oder gab es eine Klima, für das es sich zu kämpfen lohnt?
Als Nachtdienstler hat man doch praktisch keinen Kontakt. Also vielleicht doch sich wehren, und damit auch als Vorbild fungieren?
Leider ist es ja umgekrht so, dass die PDL deinen Weggang auch noch als Pluspunkt verkaufen kann. Wieder einen potentiellen Langzeitkranken und Nörgler losgeworden.
 
Ich denke du musst deine Euphorie etwas dämpfen.

Hast du den Urlaub beantragt und deine Urlaubswünsche deinem AG rechtzeitig mitgeteilt?

Es ist noch ca. 7 Wochen bis zum Jahresende und damit zum Ende des Kalender- und Urlaubsjahres, dann verfällt dein Urlaub.

Wie soll dein AG deinen Urlaubswünschen nachkommen, wenn du es ihm nicht mitteilst?

Irgendwann muss der AG doch deinen Urlaub eintragen, es sei denn der AG geht auf Konfrontation und lässt es darauf ankommen, dass dein Urlaub verfällt.

Schaust du mal Pkt. 4

10 Fragen zum Urlaubsrecht | Arbeitsrecht
 
Hallo

Trotzdem hat die PDL damit eine Kraft weniger. Und unter diesen Umständen würde ich auch nicht weiter mit dieser PDL zusammenarbeiten wollen, auch wenn sich da jetzt ver.di eingeschaltet hat.
 
Warum setzt man sich gegen eine mobbende PDL zur Wehr, wenn man dann doch das Feld räumt? Gibt es oder gab es eine Klima, für das es sich zu kämpfen lohnt?
Als Nachtdienstler hat man doch praktisch keinen Kontakt. Also vielleicht doch sich wehren, und damit auch als Vorbild fungieren?
Leider ist es ja umgekrht so, dass die PDL deinen Weggang auch noch als Pluspunkt verkaufen kann. Wieder einen potentiellen Langzeitkranken und Nörgler losgeworden.

warum ??
ich denke weil es ums psinzip geht. das was sie macht geht prinzipiell nicht und wenn sie für ein gespräch nicht offen ist muss man einen anderen weg gehen. ich würde mich auch immer einsetzten. nicht nur um als vorbild zu fungieren sondern weil nicht ssein kann was nicht sein darf.
 
Man sollte aber schon Erkennen für was man seine Kraft verbraucht.

Für mich wäre generell - das Prinzip - zu nebulös um an Ende sagen zu können

HAT SICH GELOHNT.

In der Zeit habe ich für evtl was Wichtigeres weniger oder keine Kraft.
 
Hallo renje,

wenn es eine MAV gibt, dann wohl auch gültige AVR.
Ansonsten wäre die Aussage von verdi ja nicht nachvollziehbar.

@ all
Gibt es oder gab es ein Klima, wofür es sich zu kämpfen lohnt?
Das ist eine Frage!! Mir persönlich war es immer ziemlich egal, wer unter mir Heimleitung oder PDL war. (Achtung: Dieser Satz ist nicht leicht zu verstehen.)
Ansonsten gibt es vielleicht auch wichtige andere Fragen: Komme ich mit der Arbeitsbelatung zurecht? Habe ich einen guten Kontakt zu BewohnerInnen, Kollegen usw.? Was bin ich also bereit aufzugeben oder muss ich gar nichts aufgeben?
Und umgekehrt gilt auch: Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.
 
wenn es eine MAV gibt, dann wohl auch gültige AVR.
Ansonsten wäre die Aussage von verdi ja nicht nachvollziehbar
Ja schon, aber auch da ist generell das Urlaubsjahr gleich Kalenderjahr.

Mir persönlich war es immer ziemlich egal, wer unter mir Heimleitung oder PDL war.
Da ist was Wahres dran.
Wenn ich mir das hin und wieder "scherzhaft" klar mache, bekomme ich vielleicht eine Ahnung, das ich/wir gar nicht so machtlos bin/sind, wie sich manche oft fühlen.
 
Der Arbeitnehmer kann sich nicht aussuchen, ob er seinen Erholungsurlaub auf das Folgejahr überträgt. Er muss den Urlaub im Kalenderjahr nehmen und hat die Obliegenheit, seine Urlaubswünsche dem Arbeitgeber früh genug mitteilen. Tut er das nicht, verfällt der Urlaub am Jahresende.

Hall oRenje,

da ergeben sich ja einige Zusatzfragen. Wie weisst der AN nach, dass er seine Urlaubswünsche mitgeteilt hat? Per Einschreiben? Wie weisst der AG nach, dass der AN seine Wünsche nicht geäussert hat?
In meinem AVR steht, dass der Uralub nach der Krankheit neu festzulegen ist. Daraus lese ich keine einseitige Verpflichtung. Aber ich hoffe, dass uns kare noch mitteilt, auf was sich verdi bezieht.
 
...Unsere MAv ist im Urlaub und ich denke ich werde nun Rechtsberatung vom Anwalt in Kauf nehmen, werde ja dazu gezwungen.

Wie groß ist Euer Haus. In der Regel besteht ja eine MAV nicht nur aus einem Mitglied! Also ich glaubt kaum, dass die alle im Urlaub sind.
 
...

Wie soll dein AG deinen Urlaubswünschen nachkommen, wenn du es ihm nicht mitteilst? ...

Fragen! Dabei bricht sich der AG ja nun auch kein Bein ab.
Der Urlaub darf nun mal nicht einfach so vergeben werden wie es dem AG in den Kram passt. Und bei 7 Restwochen wird sich sicher was finden was beiden passt.
Sollte das nicht gehen kommt § 7 III 2 BUrlG ins Spiel. Das ist in Deinem Link ja gut erklärt.
 
Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr, aber nicht genommener Urlaub verfällt nicht, sondern kann mit Genehmigung des AG ins neue Jahr übertragen werden.
Und Urlaub wird in Absprache zwischen AN und AG gewährt und normalerweise nicht wie früher bei Fa. X, nach Gutsherrenart. "Du nimmst dann und dann Urlaub!"
 
Liebe Kollegen,

auch ich bin Gewerkschaftsanhänger und berufe mich auch mal ganz gerne auf den TVÖD oder entspr. Regelungen.

Aber irgendwo muss auch die Kirche im Dorf bleiben.

Jetzt soll der AG auch noch dem AN hinterherlaufen, damit der seinen Urlaub nimmt?
Das ist doch selbst als lebender, engagierter Gewerkschafter nicht euer Ernst?

joerg:
so vergeben werden wie es dem AG in den Kram passt.
Davon war aber hier noch keine Rede, dass der AG das generell so machen würde.

@thorstein:
Wie weisst der AN nach, dass er seine Urlaubswünsche mitgeteilt hat?
Da wird doch ein professionell ausgebildeter GuK nen Weg finden. Das sind doch alle keine Erstklässler!

@iRRigator:
aber nicht genommener Urlaub verfällt nicht, sondern kann mit Genehmigung des AG ins neue Jahr übertragen werden.
zu was brauch ich dann die Genehmigung des AG, wenn der nicht verfällt?
Dass der Urlaub generell verfällt ist unstrittig, genauso unstrittig ist auch, dass er übertragen werden kann, wenn beide einverstanden sind, oder entspr. Gründe vorliegen.

Auch ich habe erlebt, dass man ein Betriebsleben in bestimmten Lagen mit dem TVÖD fast zu erliegen bringen kann, zwischen Betrrat und AG. Vieles kann ausgelegt werden und manchmal regelt das nur noch ein Gericht.

Ich denke in dem Urlaubsfall, sollte man sich nicht auf irgendwelche TVÖD positionen zurückziehen, oder wer hat die Hol- und die Bringschuld.

Als AN sollte ich auch ohne MAV, BAT, TVÖD in der Lage sein nen Urlaubswunsch zu äussern und einzureichen, ohne dass mir der AG hinterher laufen muss oder sollte.

Wenns dann nicht klappt ... .o.k.
 

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