Urlaub an freiem Wochenende

Blackcat

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27.08.2006
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ruhrgebiet
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examinierte GuK
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ambulante pflege
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Intensiv- und Beatmungspflege
hallöchen...hab mal wieder ne frage.....
und zwar geht es um das wochenende in 1,5 wochen.
da das we eigentlich mein freies wochenende ist (gilt bei uns wegen nachtdienst erst eh ab samstag morgen, dann frei sa und sonntag-abend), hatte ich gefragt, ob es möglich ist, mir den freitag abend auch noch frei zu geben, weil ich gerne auf ein festival bei uns in der stadt gehen möchte (Fr-So).
ich bekomme zwar frei, muss dafür aber 3! volle urlaubstage nehmen....da ich eh nur 24 tage bei ner 6 tage-woche habe, wollte ich die tage eigentlich sparen, bzw max. 1 tag urlaub nehmen (für den freitag, den ich ja eigentlich arbeiten müsste...
ist das eigentlich rechtens?? hab jetzt die tage beantragen müssen, aber iwie kommt mir das etwas komisch vor...zumal ich ja sa und so-abend eigentlich eh frei hätte....und die band, wegen der ich eigentlich hinwollte sonntag abend als letzte spielt (billy talent^^)....nur kosten tagestickets eben die hälfte der 3tages-tickets....und das wäre mir denn doch zu teuer....

was meint ihr dazu???

lg die cat, die erstmal schlafen gehen muss...das passende schlafwetter (regen) ist ja zum glück ^^
 
na wen für die Tage frei geplant ist kann man doch darauf keinen urlaub planen?! für das frei hat man doch auch gearbeitet!....

mfg
 
Urlaub für den Freitag, ganz klar, es sei denn hier fehlen noch irgendwelche verzwickten Daten ;-)

Such dich mal durchs Forum dazu. gabs so schon x mal...
 
Hallo,

die Frage ist recht einfach zu beantworten:

wenn du "frei" hast, darf dir dafür kein Urlaub angerechnet werden! Es muß allerdings ein eindeutiges dienstplanmäßiges frei sein, es darf kein "frei mit Rufbereitschaft" sein.

Gruß

medsonet.1
 
Wobei bei einer 6 Tage-Woche der Samstag als Arbeitstag zählt.
Wenn ich bis Samstag früh Nachtdienst gehabt hätte und nun meinen Nachtdienst am Freitag früh beende, dann ist der Samstag ein Urlaubstag.
Der Sonntag bedarf aber keinem Urlaubstag - zumindest normalerweise.
 
Wobei bei einer 6 Tage-Woche der Samstag als Arbeitstag zählt.
Wenn ich bis Samstag früh Nachtdienst gehabt hätte und nun meinen Nachtdienst am Freitag früh beende, dann ist der Samstag ein Urlaubstag.
Der Sonntag bedarf aber keinem Urlaubstag - zumindest normalerweise.

Hallo,

wenn ich das Problem richtig verstanden habe, handelt es sich hier um eine "Nachtschicht" von Freitag auf Samstag. Es kann grundsätzlich nicht sein, daß ich hierfür 2 Urlaubstage nehmen muß, nur weil die Schicht teilweise auf zwei Kalendertage fällt!

Gruß

medsonet.1
 
Da gehe ich mit dir Konform, ich kann den Urlaubstag für den Samstag aber nachvollziehen.
Der Freitag, ist ja gearbeitet und bedarf somit keines Urlaubstages.

Wobei ich es verstanden hatte, dass sie am Sonntag einen Urlaubstag nehmen solle.
 

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