Unbezahlte Fortbildung am freien Tag

Hexelilith

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02.05.2004
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Hallo!

Habe da mal eine Frage....ist es zulässig,dass der Arbeitgeber einen zu einer Fortbildung einteilt die an meinem einzigst freien Tag abends stattfindet?
Habe vorher 4 dienste und einen freien tag wo die Fob (die 3 stunden dauert und nicht als arbeitszeit gutgeschrieben wird) stattfindet.

lg
 
Ja, kann er, aber die Stunden müssen gerechnet werden. Zu beachten ist dabei auch, dass die wöchentliche Maximalarbeitszeit nicht überschritten wird.

Gruß,
Lin
 
Ja,
eine Fortbildung kann natürlich auch mal zu einer Zeit stattfinden, in der man normalerweise nicht arbeiten muß

aber,

angeordnete Fortbildung ist Arbeitszeit und entsprechend zu vergüten bzw. abzugelten.
 
Hallo Hexelillith,

ist es eine Pflichtfortbildung, der AG will, dass du daran teilnimmst, dann solltest du auch die Stunden dafür bekommen, ausser in deinem Arbeitsvertrag ist etwas anderes vereinbart.
Ist es jedoch eine Fortbildung auf die gerne wolltest, der AG dies aber nicht als notwendig sieht (z.B. Ikebana aus Infusionsleitungen:mrgreen:), dann gibt es auch keine Arbeitszeit dafür gut geschrieben, genauso, wenn du dein Fortbildungskontingent für dieses Jahr schon aufgebraucht hast.

Schönen Tag
Narde
 
Der AG teilt dich in die WB ein- ergo muss er die Stunden anrechnen.

Oder hast du dich für eine WB selbst beworben und der AG verfügt über die Möglichkeit diese anzubieten? Bei Eigeninteresse ist auch eigene Zeit zu verwenden.

Elisabeth
 
na man muss laut arbeitsvertrag 12 stunden an weiterbildung im jahr haben.Da mir noch welche fehlen wurde ich jetzt einfach eingeteilt ;o(
 
Hallo Hexe,

was steht dann noch in deinem Vertrag? Sind die Stunden in der Freizeit zu leisten oder gibt es dafür Arbeitszeit?
Vermutlich hast du in deinem Vertrag dafür unterschrieben, dass diese in der Freizeit sind?

Liebe Grüsse
Narde
 
Bezahlt er die geforderten 12 Stunden generell nicht?

Elisabeth
 
Die einteilung zu Forbildungen ist eine Dienstverpflichtung und kommt einer Anordnung vom Überstunden gleich! Falls Betriebsrat vorhanden unterliegt diese der Mitbestimmung. Selbst wenn eine vetraglich geregelte Ausbildungsverpflichtung besteht, kann der Angestellte die zeitliche Lage seiner Teilnahme selber bestimmen. Grüße Yaprak
 

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