Umgang mit Drogen von Patienten

Foetor Ex Ore

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02.02.2007
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5
Ort
Berlin
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger
Arbeite auf der Psychiatrie. Nehmen wir an, ein Patient gibt Drogen ab oder bei ihm werden Drogen gefunden. Wie geht man dann mit den Drogen um? In solchem Fall wäre bei uns die ärztliche Anordnung, man solle die Drogen einschließen und auf Wunsch dem Patienten bei Entlassung aushändigen. Begründung dafür: Es handelt sich um sein Eigentu,. Anzeigen darf man nicht wegen der Schweigepflicht. Ich zweifel allerdings diese Anordnung an, da ich mir nicht sicher bin, ob es wirklich gegen kein gesetz verstösst, daß man die Drogen auf station wissentlich aufhebt und dem Patienten bei Entlassung aushändigt. Ist das wirklich legal? Es gibt dafür bei uns keine schriftliche Dienstanordnung. Ich dachte immer, mann steht in der Pflicht Drogen zu vernichte, oder an die Krankenhausapotheke zu schicken oder anonym der Polizei zu übergeben. Darf ich es denn ablehnen aus ethischen Gründen dem Patienten die Drogen auszuhändigen oder wäre das eine Widersetzung einer ärztlichen Anordnung und Grund zur Abmahnung?
 
puuuuuuuh.... das ist ja mal schwer.......
also ich würde die drogen nicht wieder heraus geben.
der hadel mit btm ist strafbar, das konsumieren kann nicht angezeigt werden.
mein gedanke: handelt ihr nicht damit, wenn ihr sie wieder herausgebt??

schönen abend noch und ich hoffe hier kommen noch viele beiträge, ist sehr interessant... :knockin:
 
Nicht nur der Handel, auch der Besitz ist strafbar. Die Weitergabe ist doch auch strafbar, oder? Handel würde ich das nicht nennen. Es muss doch aber klare Richtlinien geben. Auch schriftlich und rechtlich einwandfrei. Ist es nicht schon strafbar die sachen für den Patienten aufzubewahren? Geht es damit nicht in den Besitz des Hauses vorrübergehend über?
 
Wenn ich 1000 Euro bei der Verwaltung zur Verwahrung gebe- ist dies dann für die Zeit des Aufenthaltes Klinikseigentum? Ich denke nicht.

Elisabeth
 
Gut, aber 1000 Euro zu besitzen ist auch nicht strafbar. Dann formuliere ich es halt anders, ich denke halt einfach, daß es strafbar ist, Drogen für andere aufzubewahren, auch als Krankenhaus. Wäre njett, wenn jemand einen Beitrag schreibt, der auch auf meine Fallschilderung eingeht.
 
Besitz und Eigentum sind zweierlei!!
Wenn ich dir ein Buch leihe, besitzt du es zur Zeit, aber es bleibt mein Eigentum, solange, bis du mir den Gegenwert gibst.
 
Dem KH wird eine strafbare Handlung bekannt- hier der Besitz von Drogen. *grübel* Fällt das nicht unter Schweigepflicht?

Elisabeth
 
Ja, anzeigen darf man nicht, wegen der Schweigepflicht. Aber das heißt ja nicht, daß man es aufbewahren und aushändigen muss, denn das hat nichts mit Schweigepflicht zu tun. Denn, selbst wenn ärztlich angeordnet habe ich ja die Durchführungsverantwortung. Darf doch dann wohl auch bei Zweifel an der Gesetzmäßigkeit der Anordnung diese ablehnen, oder auch aus ethischen Gründen, daß ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Oder sehe ich das falsch?
 
Er übergibt dir sein Eigentum zur Verwahrung. In diesem Moment hat dich der Inhalt des Päckchens eigentlich nicht zu interessieren. Er entspricht den 1000 Euro. Die 1000 Euro könnten ja auch Falschgeld sein.

Zielt deine Frage nicht eher auf die moralische Verantwortung ab?

elisabeth
 
@Foetor Ex Ore
Es gibt Rechtfertigungsgründe für eine Verletzung der Schweigepflicht:
Einwilligung, mutmaßliche Einwillung und den rechtfertigenden Notstand (bevorstehendes Verbrechen, eigene Strafverteidigung),
lies bitte hier: § 203 StGB- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht - Allgemeine Grundsätze

Aus meine Sicht reichen deine genannten Rechtfetigungsgründe nicht aus für Aktivitäen deinerseits.
 
hallo,

also, bei uns (uniklink hd) haben wir die drogen immer in beisein des patienten vernichtet. d.h., alle patienten, die zur entgiftung kamen und noch was dabei hatten, mussten in diese handlung einwilligen, ansonsten haben wir sie wieder entlassen (mit den drogen) > wir sind ja ein krankenhaus und keine polizeiwache

nach jahren kam dann eine anordnung (deren text ich jetzt leider nicht zur hand habe), die besagte, dass "gefundene" illegale substanzen nach sicherung dem sicherheitsdienst übergeben werden mussten, der diese offiziell vernichtet. die übergabe wurde unter vermerk der substanz, ungefährer menger, datum und handzeichen der pflegekraft und des sicherheitsdienst vollzogen. uns wurde explizit untersagt, die substanzen selbst zu vernichten.

im zweiflesfall würde ich daher, wenn diesbezüglich keine anordnung vorliegt, die klinikleitung / rechtsabteilung über die stationsleitung / pdl befragen, um handlungssicherheit zu erlangen.

grüße

randall
 
@Foetor Ex Ore
Es gibt Rechtfertigungsgründe für eine Verletzung der Schweigepflicht:
Einwilligung, mutmaßliche Einwillung und den rechtfertigenden Notstand (bevorstehendes Verbrechen, eigene Strafverteidigung),
lies bitte hier: § 203 StGB- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht - Allgemeine Grundsätze

Aus meine Sicht reichen deine genannten Rechtfetigungsgründe nicht aus für Aktivitäen deinerseits.

@flexi

Was meinst du mit Aktivitäten meinerseits? Wo würde ich denn die Schweigepflicht verletzen? Wenn ich es ablehnen auszuhändigen?
 
Aktivitäten= Informationen/Gegenstände an nicht an der Behandlung Beteiligte zu geben, z.B. Strafverfolgungsbehörden
 
Also, ich würd das folgendermaßen sehen.

Du bekommst ein paket - und gibst es später wieder ab. Du weißt ja nicht was drin ist und darfst auch nicht reinschauen.

Aber bekommst du ne Tüte mit 50g Koks - dann schmeiß sie weg. Was soll dir passieren? Soll der Abhängige vor Gericht sagen "Die Schwester hat mein Koks weg geschmissen".
Sagst du "Nein".
Und fertig.
 
Wie wär's mit einer Anfrage an den einrichtungs-/trägereigenen Juristen?
 
Mal ein ganz anderer Gedanke: Ist nicht dieses institutionell erschaffene Drogen-Depot auf Station auch ein gewisser Gefahrenfaktor für die Angestellten in dem Augenblick, wo das Bedürfniss eines Patienten nach Rauschgift so stark sein kann, dass diese Person Gewalt gegen das Personal, in welcher Form auch immer, anzuwenden versuchen wird, um sich Zugang zu diesen Drogen zu verschaffen ????
 
Ist doch nicht Anderes, als wenn die ganzen normalen Medikamente im Schranik gelagert werden. + BTM Schrank...
 
Ist doch nicht Anderes, als wenn die ganzen normalen Medikamente im Schranik gelagert werden. + BTM Schrank...

Doch, ist meiner meinung nach etwas anderes, weil eben zu den anderen, zum Teil auch sehr begehrten Medis, jetzt noch Canabis, LSD, Extasy ect dazu kommen, was normalerweise nicht in einem normalen Medikamentenschrank liegt und somit den Verlockungsgrad enorm steigern lässt !!!
Glaub mir Maniac, ich weiss wo von ich rede........
 
Ich weiß nicht.

Ob jetzt der Pat im Polamidon-Programm weiß, dass dort jede Menge Polamidon auf ihn wartet, oder ob der 0815Junkie dort sein Extasy eingebunkert weiß, wird mE nicht den großen Unterschied ausmachen...

Aber ich war nur in der Ausbildung dort... :)
 

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