Arbeite auf der Psychiatrie. Nehmen wir an, ein Patient gibt Drogen ab oder bei ihm werden Drogen gefunden. Wie geht man dann mit den Drogen um? In solchem Fall wäre bei uns die ärztliche Anordnung, man solle die Drogen einschließen und auf Wunsch dem Patienten bei Entlassung aushändigen. Begründung dafür: Es handelt sich um sein Eigentu,. Anzeigen darf man nicht wegen der Schweigepflicht. Ich zweifel allerdings diese Anordnung an, da ich mir nicht sicher bin, ob es wirklich gegen kein gesetz verstösst, daß man die Drogen auf station wissentlich aufhebt und dem Patienten bei Entlassung aushändigt. Ist das wirklich legal? Es gibt dafür bei uns keine schriftliche Dienstanordnung. Ich dachte immer, mann steht in der Pflicht Drogen zu vernichte, oder an die Krankenhausapotheke zu schicken oder anonym der Polizei zu übergeben. Darf ich es denn ablehnen aus ethischen Gründen dem Patienten die Drogen auszuhändigen oder wäre das eine Widersetzung einer ärztlichen Anordnung und Grund zur Abmahnung?
