Frage zu Umgang mit BTM (reine Theorie)

InetNinja

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Hallo.

Wie sieht das aus wenn ein Patient stationär auf zu Ruf des Arztes ein BTM erhalten soll?
Folgendes: der Patient hat Schmerzen, der Arzt ist nicht direkt vor Ort. Die Anordnung habe ich ohne Zeugen telefonisch vom Arzt bekommen.
Nun entnehme ich das BTM, dokumentiere das ich es entnommen habe und für welchen Patienten.
Blöderweise vergisst der Arzt die schriftliche AO anzusetzen.

Nun kommt eine Prüfung. Ein BTM wurde nachweislich von mir ohne zu beweisende AO entnommen.

Hab ich jetzt illegal ein BTM entwendet?

Ich kann nicht beweisen das ich die AO erhalten habe und auch nicht das ich es dem Patienten verabreicht habe.

Dokumentiere ich jetzt in der Pflegeakte das ich die AO telefonisch erhalten habe und es auch dem Patienten verabreicht habe und es passiert etwas, dann bin ich doch dran? BTM entwendet und dann noch selbstständig eine Therapie durchgeführt?
 
Dokumentiere die telefonische Anordnung, Entnahme und Durchführung der Verabreichung. Anschließend die Wirkung nach 30 min bis 1h.

Die Therapie ist schließlich nach Anordnung durchgeführt worde, diese Anordnung ist schriftlich notiert worden mit Datum und Uhrzeit.
Dass die 5 r-regel eingehalten wurde, setze ich voraus.
 
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Auch mit AO kannst Du nicht beweisen, dass Du das BTM dem Pat. gegeben hast.
Sprichst Du von der Überprüfung des BTM-Buches? Wird dabei nicht die im BTM-Buch notierte Anzahl mit der Anzahl der vorhandenen BTM verglichen und unterschriebenb, dass der Bestand stimmt? Ich habe noch nie erlebt, dass jeder Austrag mit einem Eintrag in der Pat. Akte verglichen wurde.
Ist das ein fiktiver oder realer Fall?
 
Telefonische Anordnungen sind bei uns gang und gäbe. Sei es der Stationsarzt, der vom anderen Ende des Hauses ein Laborergebnis einsieht und beschließt, eine fernmündliche AO zu tätigen; der Dienstarzt, den ich in der Nacht anrufe, weil ein Pat. akute Schmerzen hat und die bisherige Medikation nicht ausreichend ist; unsere OÄ, die nach Dienstschluss noch mal fix in zivil auf Station kommt und uns in einem palliativen Setting erlaubt, bei Bedarf einen Morphinperfuser mit XY-Dosierung zu installieren; etc pp.
Da es oft vorkommt, dass der anordnende Arzt nicht vor Ort sein kann, hat sich bei uns etabliert, dass wir auf dem Visitenblatt mit Datum, Uhrzeit, Name des anordnenden Arztes, genauer Anordnung, sowie unserem Kürzel dokumentieren, dass diese AO erfolgt ist. Der genaue Grund der Notwendigkeit der AO wird im Pflegebericht notiert, z.B. "Der Pat. äußert starke Schmerzen, die auch 1h nach Gabe von Bedarfsmedikation XY nur von NRS 9 auf NRS 8 fielen. Daher erfolgte telefon. Info an AVD XYZ, telefon. AO siehe Visitenblatt."

Im Idealfall zeichnet der behandelnde Arzt zum nächsten Dienst die AO gegen, aber auch wenn nicht, ist das in Ordnung, solange wir lückenlos dokumentieren, wer - wann - was - wieviel - für wen - wie oft (6R lässt grüßen) angeordnet hat. Das Austragen der verabreichten Medikamente erfolgt wie gewohnt.

Ein BTM wurde nachweislich von mir ohne zu beweisende AO entnommen.
Hab ich jetzt illegal ein BTM entwendet?

Wenn sowohl du vergisst, als auch der anordnende Arzt, die AO in irgendeiner Form schriftlich zu dokumentieren, liegt in der Tat eine illegale Ausgabe von BTM vor.
Eine telefonische AO für BTM erfordert meines Wissens keine Zeugen, das ist oftmals auch gar nicht möglich, im Nachtdienst bin ich alleine, keiner wird mir als Zeuge beistehen, dass der AVD am Telefon dies oder jenes gesagt hat. Zeugen ziehen wir nur heran, wenn wir BTMs vernichten, eines herunterfällt, oder sonstwie verworfen werden muss, aber nicht zum Anordnen, Austragen, Aushändigen und Verabreichen.
 
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Schwierige Frage...
Bei uns wird der BTM-Schrank immer nur zu zweit geöffnet. Beim Austragen unterschreiben auch immer zwei. Dadurch ist das Problem, dass du keine Zeugen für die Entnahme hast, nicht. Aber dass du es nicht selbst genommen hast, statt des dem im BTM-Ordner vermerkten Patienten zu verabreichen, kannst du damit ja auch nicht beweisen.:gruebel:
 
Wenn dies ein realer Fall ist: in einer Klinik mit Notaufnahme sollte der entsprechende Arzt doch noch erreichbar sein? Kann man den nicht fragen und das Versäumte nachholen?
 
Kurz es ist ein semi realer Fall. Allerdings klärt der sich grundsätzlich für mich zu 100% da wir zu dem Thema eine klare Dienstanweisung haben. Ohne AO geht da nichts über die Theke, außer genannte Ausnahmen. wie z.B. eine Schockraumversorgung. Die Situation fiel unter keiner der genannten Ausnahmen.

Bei uns ist der BTM Schrank mit einem automatischen Inventursystem versehen welches ohne eine AO durcheinander kommt. Der mich Anweisende Arzt ist nicht selber in der ZNA vor Ort. Und da ich ihn nicht kannte habe ich es abgelehnt gegen die Dienstanweisung zu handeln.
Bei den Ärzten die bei uns vor Ort sind und die ich persönliche kenne mache ich Ausnahmen. Renne diesen dann aber auch sehr häufig und lange hinterher, das häufig dann auch der Bestand nicht stimmt. Dafür muß ich mich dann rechtfertigen da ich eine klare Anweisung missachtet habe. Natürlich kommt da keiner auf mich zu wenn nichts passiert ist. ;)

Bei uns werden die BTM auf Pat., Mitarbeiter und Arzt herausgegeben. Die Unterschrift im BTM Buch die der Arzt sonst auf Station nachträglich im BTM Buch hinterlässt, wird bei uns per AO gemacht. Man muß dazu sagen das die AO nicht direkt in der ZNA am Rechner gemacht werden muß, sondern von jeglichen Rechner gemacht werden kann. Dafür hätte der Arzt nicht in die ZNA kommen müssen. Er hätte sich schlichtweg für einen Moment die Zeit nehmen müssen. oder einer seiner Kollegen.

da wir diesen PC BTM Schrank haben muß für eine nachträgliche AO auch immer der Fall extra wieder aufgerufen werden. Wenn der Arzt das sammelt hat er da schnell keine Überblick mehr drüber. Und wenn der Arzt die ganze Schicht über nicht in der ZNA war, dann geht es im Chaos ganz unter. Daher sicher auf die Dienstanweisung. Es ist nicht wie das Handschriftliche Buch wo der Stationsarzt einfach die Liste runter abzeichnet. Die meiste Ärzte setzen potentielle Kandidaten direkt in den Bedarf. Dann sind wir alle Safe. Aber das macht leider nicht jeder Arzt.

Für mich war letztendlich interessant wie es im Falle X ausgehen würde wenn z.B. der Pat. zu schaden kommt. Wie schnell sagt einer er hätte das nie AO um seine Haut zu retten? Ich verlass mich da nicht drauf. Ich kann nicht beweisen das ich dies AO bekommen habe, dazu hätte ich klar gegen eine Dienstanweisung gehandelt. Ich denke im Falle X hätte sich da bei einem Rechtsstreit auch meine Dienstherr drauf berufen.

Somit hätte ich nach meinem Verständnis Illegal entnommen und jemanden etwas gegeben was er evtl. nicht hätte haben sollen. Z.b. eine für mich nicht nachvollziehbare Kontraindikation.

Natürlich war der Anweisende Arzt not amused. Ich habe allerdings nach dem ich ihn mehrmal um eine AO gebeten habe, mit dem Hinweis das ich sonst der AO nicht nachkommen kann, mir einen anderen Arzt gesucht der mir diese AO geben hat.

Gerade in Zeiten Niels H. oder eben auch Pfleger/ Ärzte die einen Abusus haben könnten, bin ich da lieber etwas vorsichtiger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir fällt gerade auf das ich im Eingang die Frage auch falsch gestellt habe.

Richtig wäre: "was wäre wenn wer zu Schaden gekommen wäre"? (Viele "wäre" drin :D)
Da die Häuser ja nur Nachweisen müssen wo was geblieben ist. Das könnte man ja auch ohne die ärztliche Unterschrift nachhalten.

Nur intern wäre es nachvollziehbar das ich z.B. etwas ohne "Erlaubnis" entnommen hätte, was dann im Nachgang wohl eine Anzeige zu Folge hätte.
 
Ich hatte bei sowas mal Glück, als ich aus dem Schrank eine Tablette BM entnahm. Dabei fiel mir eine Kapsel runter und rutschte unter den Schrank, was ich nicht bemerkte. Eine Kollegin war etwas später am Schrank und sah natürlich, dass der Bestand nicht stimmte, zum Glück aber auch die weggerutsche Kapsel darunter. Sie hatte mich auch zuvor am Schrank gesehen und wir räumten das gemeinsam wieder auf.
 
Warum fragst du nicht in deinem Haus nach? Ich richte mich nach unserem Standard, der juristisch das ok hat. Für mich/unsereStation wäre euer Standard absolut unpraktisch .
 
Für sowas müsste ich mich im Haus an die Rechtsabteilung wenden.

Ich hoffte das hier zufällig jemand genau in der Rechtslage affin ist. Ich hatte in meiner Googlerecherche nichts aussagekräftige gefunden.

Grundsätzlich ist es aber auch nicht so wichtig, da wir unseren Standart haben, an dem ich mich sowie so halten "muss"

Es war nur persönliches Interesse. Evtl. frag ich da mal wirklich die Rechtsabteilung.

Ich danke euch für eure Berichte aus eurem Alltag.
 

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