Überwachung bei fixierten Patienten?

Ross17

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Geriatrie
Hallo Zusammen,

In meine ND war ein Pat. über den BG geklettert und gefallen, nach DA info sollte ich ihm Fixieren, dabei ist mir ein Beiblatt von fixgurte in mein Hand gefallen, als Warnhinweis bei der Überwachung steht geschrieben
das bei Pat. die Aggresive, und Unruhig sind erfordet ununterbrochene Überwachung!

Wie sollte das statt finden wenn ich Alleine bin und in anderen Zimmern gehe? wie ist der Rechtslage wenn der Pat. etwas passiert?:weissnix:


LG Ross
 
In wie weit solltest du den Pat. fixieren??? 5 Punkt oder nur Bauchgurt?
Bei uns werden fixierte Pat. immer in Sichtweite gestellt, entweder auf dem Flur vor der Kanzel mit Sichtschutz oder im Überwachungszimmer. Ich fixiere auch nachts niemanden im Zimmer nur mit Bauchgurt, das ist mir zu gefährlich. Aber wir sind auch 2 exam. Kräfte für 24 Patienten...

Ich denke, dass es da ärger geben kann, wenn einem Pat. während einer Fixierung etwas zustößt...
Bei einer 5 Punkt-Fixierung ist immer Sichtkontakt erforderlich, eigentlich 1:1 Betreuung und 1/2 - 1 Stündliche VZ Kontrollen und Dokumentation.
 
Hallo,
wenn bei uns jemand fixiert wird (Pflicht=Bauchgurt und Bettgitter nur zusammen!!!),wird das vom Arzt mit entsprechendem Formular jeweils für 24 h angeordnet.Die Fixierung muss dann mehrfach pro Schicht,mind. alle zwei Stunden,dokumentiert werden.Auch ob der Pat. unruhig ist oder schläft....Das klappt auch nachts ganz gut,weil man da eh alle zwei Stunden durch die Zimmer geht.Anscheinend ist gesetzlich so alles abgesichert!
LG
 
Hallöchen
Ich glaube die rechtliche Lage variiert je nach Fachrichtung und Art der Klinik. Bei uns in der Forensik muss ein fixierter Patient per Monitorüberwachung viertelstündlich kontrolliert und natürlich dokumentiert werden.
 
In wie weit solltest du den Pat. fixieren??? 5 Punkt oder nur Bauchgurt?
Bei uns werden fixierte Pat. immer in Sichtweite gestellt, entweder auf dem Flur vor der Kanzel mit Sichtschutz oder im Überwachungszimmer. Ich fixiere auch nachts niemanden im Zimmer nur mit Bauchgurt, das ist mir zu gefährlich. Aber wir sind auch 2 exam. Kräfte für 24 Patienten...

Ich denke, dass es da ärger geben kann, wenn einem Pat. während einer Fixierung etwas zustößt...
Bei einer 5 Punkt-Fixierung ist immer Sichtkontakt erforderlich, eigentlich 1:1 Betreuung und 1/2 - 1 Stündliche VZ Kontrollen und Dokumentation.


Hallo JazzQP, Wir machen viel 3.Punk und ab und an 5. punkt wenn der Pat sehr aggressive ist. Nur Bauchgurt in Bett dürfen wir nicht!

"exm. Kräfte bei 24 Pat. Traumhaft!!"

Wir sind zu 1 1/2 der 1/2 geht um 1:10, mit 36 Pat.
 
Hallo Zusammen,

Gutes Thema, und auch gleich meine Erste Frage:

Wie Fixiert ihr genrell Patienten im KH ? Wer hat das zusagen?

Also bei uns im RD, wird das durch den NA oder RA angegeben!

Dabei müssen wir den Patienten Ständig Überwachen, und wie is dies bei euch?
 
Da dieses Thema auf die Überwachung hinzielt, empfehle ich dir dazu mal die Suchfunktion (blaue Zeile oben) mit dem Suchwort "Fixierung" zu füttern, da gibts diverse Informationen.
 
Hallo

Alle freiheitsenziehende Maßnahmen müßen auf einem extra Formular vom Arzt angeortnet werden mit begründung und art der Maßnahme. Dazu zählen auch schon Bettgitter. Diese Pat. werden dann 2stdl. überwacht.

Zitat von meiner PDL: " Jeder Pat hat das Recht auf seinen sturz"

Gruß Sunnychucky
 
Ja, Fixierung ist ein heikles Thema. Bei mir in der Klinik gilt mittlerweile, entweder 5-Punkt-Fixierung oder gar nicht. Aber auch nur nach ärztlicher Anordnung oder dann mit richterlicher Verfügung wenn die Fixierung länger als 24 h besteht.
Bei der Überwachung ist es immer nach Befinden des Pat. geregelt. Heißt, je unruhiger der Pat. desto öfter müssen wir schauen, aber mindestens alle 2 Stunden.

Gruß
 
Wenn bei uns ein Pat fixiert ist dann halbstündige Kontrollen...mindestens
 
Hy.

Fixierung und BG werden immer von unseren Ärzten angegeben. Hierzu gibt es viele verschiedene Formulare. BG und Fixierung müssen 1stdl kontrolliert und abgezeichnet werden, b.B. steht der Patient auch außen am Gang (Sichtkontakt). Ansonsten sind die meisten Patienten bei uns am Monitor, jedoch sind manche nicht Monitor fähig wegen der Unruhe etc., das bringt dann nichts. Allerdings finde ich es immer wichtig, diese freiheitsentziehenden maßnahmen zu Kontrollieren, ob der Patient diese AKTUELL noch benötigt.

Schönen Tag noch.
 
Servus,
Da es bei Fixierungen zu tödlichen Unfällen kommen kann, muss ein fixierter Patient regelmäßig überwacht werden.
Ob eine Sitzwache nötig ist oder eine regelmäßige Kontrolle ausreicht, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Regelmässige Kontrollen haben nach der herrschenden Rechtsmeinung ca. alle 15 Minuten zu erfolgen. Die Kontrollen sind in einen Überwachungsbogen (Fixierprotokoll) einzutragen.

Habe mitbekommen, dass in einer psychiatrischen Klinik ein Patient sich selbst entzündet hat, nachdem er fixiert und unbeobachtet war.
Fixierungen auf ärztliche Anordnung sind zeitlich beschränkt und bedürfen bei längerem Andauern einer richterlichen Überprüfung!
 
Wie konnte der sich selbst entzünden? Wird der nicht nach der Fixierung nach gefährlichen Gegeständen durchsucht?
 
Quelle ORF
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Psychiatrie sorgt erneut für Schlagzeilen
Über neue Vorwürfe gegen die Psychiatrie im Otto-Wagner-Spital berichtet die Tageszeitung "Kurier". Eine Frau habe sich im fixierten Zustand angezündet, das Spital will aber kein Schmerzensgeld zahlen.

Wie im Polizeibericht vermerkt, wollte sich die Frau mittels Feuerzeug daraufhin von den Fesseln befreien und zündete sich dabei selbst an. "Ich dachte, dann muss die Ärztin mich anhören", erklärte die Frau in der ZiB2, "aber ich hätte niemals damit gerechnet, dass das so ausgeht." Das Bettzeug fing Feuer, 35 Prozent der Haut der Frau verbrannten.

Quelle Mainpost:
Wie kann jemand, der an sein Bett fixiert ist, einen Brand auslösen? Die Frage hat sich wohl jeder gestellt, der die Meldung des BR im Radio hörte. Man müsse sich das nicht so vorstellen, als wäre derjenige völlig bewegungsunfähig, erklärt Markus Mauritz, Pressesprecher des Bezirks, auf Anfrage dieser Zeitung. Der 53-Jährige, der bei einem Brand am Montagabend in einem Pflegeheim des Krankenhauses für Psychiatrie Schloss Werneck ums Leben gekommen war, konnte sich laut Mauritz „zur Seite drehen, Arme und Hände bewegen“. Dass das Opfer mit einer Zigarettenkippe den Brand ausgelöst hat, wie der BR wieder vermeldet hat, bestätigen weder Bezirk noch Polizei. Als offizielle Brandursache wurde „Eigenverschulden“ gemeldet (wir berichteten).

Servus,
Es gibt halt nichts was es nicht gibt! Beispiele über strangulierte Patienten oder übers Bettgitter gestürzte Patienten gibt es zur Genüge! Also ganz wichtig Anordnung+Überwachung+Dokumentation!!!
 

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