Überstundenabzug bei Krankheit?

Zottelkopf

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28.11.2007
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Hallo zusammen,

ich habe nachdem ich mein Examen erhielt nun ein Jahr lang bei einem ambulanten Pflegedienst gearbeitet. Meine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit lag bei 35 Stunden pro Woche/5Tage Woche.
Im Vertrag war auch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vereinbart.

Für jeden Tag musstze ich auf einem Monatszettel eintragen welche Schichten ich fuhr, überwiegend täglich Früh-/ Mittags-, sowie Spätdienst und oft auch nächtliche Rufbereitschaft. So summierten sich Woche für Woche zwischen 20-40 Überstunden. Diese sollten laut Vertrag in Freizeit ausgeglichen werden. Dies war aber aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens nicht möglich und es gab Kolleginnen, die knapp 700 Überstunden vor sich herschoben.

Trotz des hohen Arbeitsaufkommens und dem damit verbundenen Stress hat mir diese Arbeit anfänglich sehr viel Freude bereitet. Bis ich kurz nach Ablauf der Probezeit an einer schweren Grippe erkrankte, da ich nicht mit Fieber zu Patienten fahren wollte meldete ich mich krank und gab eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab. Der Chef des Pflegedienstes, gleichzeitig auch PDL, machte den Eindruck als komme diese Krankmeldung einer persönlichen Beleidigung gleich und zeigte offen das er alles andere als begeistert war. Tat mir in dem Moment leid, aber nicht weh.
Nach Ablauf des Krankenscheins war ich zwar noch nicht wieder gesund, aber hatte kein Fieber mehr und so entschloss ich mich, auch wegen der Reaktion meines Chefs, wieder arbeiten zu gehen.
Ich trug für die Dauer der Krankheitstage auf meinem Monatszettel 7 Stunden pro Tag ein, da ja im Vertrag Lohnausgleich im Krankheitsfall zugesichert war.
Als ich den Zettel dann abgab wies mich der Chef darauf hin das ich für Krankheitstage 0 Stunden einzutragen hätte, er aber bei mir da mal eine Ausnahme machen würde.
Anderthalb Monate später erkrankte ich erneut, sicherlich da ich nicht ganz auskuriert war und diesmal noch heftiger als vorher. Als ich meine Krankmeldung einreichte unterstellte er mir, obwohl mir deutlichst anzusehen war wie krank ich gewesen bin, ich würde einen Urlaub auf gelben Schein machen.
Natürlich trug ich auf meinem Monatszettel für den Zeitraum der Erkrankung wieder meine Sollarbeitszeit von 7 Stunden pro Tag ein. Diesmal kam von Seiten des Chefs auch kein Einwand.
Nach Ablauf der Krankmeldung ging ich wieder arbeiten, obwohl ich mich noch sehr schlecht fühlte. Ich hatte einfach Angst vor der Reaktion meines Chefs und meinen Dienstplan habe ich als Dankeschön für meine zweite Krankmeldung verstanden, 23 Tage am Stück Früh-/ Mittags- und Spätschicht + insgesammt 14 Nächte Rufbereitschaft. (Der Spätdienst ging an den meisten Tagen bis 0 Uhr 30 und der nächste Patient in der Frühtour war um 6 Uhr 15)
Frühdienst 6 Uhr - 12 Uhr
Mittagsdienst 12 Uhr 30 bis 14 Uhr 30
Spätdienst 17 Uhr - 0 Uhr 30
+ Rufbereitschaft (Hausnotrufgeräte bei Patienten)
Ich arbeitete diese 23 Tage, mein Gesundheitszustand war aber alles andere als gut, dennoch wollte ich nicht erneut zum Arzt gehen.
Wenig später wurde bei mir eine Endokarditis diagnostiziert und ich verbrachte lange Zeit stationär in dem Krankenhaus in dem ich vorher ausgebildet wurde. Insgesammt war ich 5 Wochen Arbeitsunfähig und habe eine Aortenklappenisuffizienz ersten Grades zurückbehalten.
Noch im Krankenhaus rief mich mein Chef an und teilte mir mit das Aufgrund meiner erneuten Erkrankung der Arbeitsvertrag nicht verlängert werden kann.

Auf meiner letzten Abrechnung wurden mir noch ein paar Überstunden ausbezahlt, die restlichen hat er einfach von meiner Krankheitszeit abgezogen und somit nicht vergütet.

Ich habe mir einen Anwalt genommen und warte nun auf einen Termin vor dem Arbeitsgericht, über Meinungen dazu würde ich mich sehr freuen.
 
Hallo Zottelkopf, zu deinem Posting fällt mir nur eins ein:
Dein Chef ist ein Alptraum:!::!::!:

Ich hab ja nun schon viel erlebt, aber daß, was du schreibst, schlägt dem Faß den Boden aus. Du hattes gar keine andere Wahl als dir einen Anwalt zu nehmen.
 
Hallo,

die Lohnfortuahlung im Krankeitsfall ist im SGB V geregelt und ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers! Also kein Good Will!

Zu Deinem DP:
Der grenzt an moderne Sklaverei und verstößt masssiv gegen das Arbeitszeitgesetz. Es gibt Regelungen, über die sich auch ein privater Anbieter nicht hinwegsetzen kann...ich verstehe es einfach nicht, dass sich manche AG in der Pflege anscheinend nicht darüber im Klaren zu sein scheinen, auf welch "dünnem Eis" sie sich befinden.

Das mit dem Einschalten des Anwalts für Arbeitsrecht ist richtig ...wenn Du keinen gesteigerten Wert auf eine Weiterbeschäftigung dort legst, dann kannst Du darüber hinaus auch das Gewerbeaufsichtsamt informieren.
 
Ich würde mich freuen zu hören was aus dieser Sache geworden ist, denn meiner Frau geht es fast genauso mit den Überstunden. Sie war jetzt 3 Monate Krank, und man ihr durch die Mindereinteilung beim Dienstplan einfach die Überstunden abgezogen.

Mit freundlichen Grfüßen
Graf Bandito
 
Ich würde mich freuen zu hören was aus dieser Sache geworden ist, denn meiner Frau geht es fast genauso mit den Überstunden. Sie war jetzt 3 Monate Krank, und man ihr durch die Mindereinteilung beim Dienstplan einfach die Überstunden abgezogen.


Wir hatten dieses Thema schon öfters:

Wenn der Dienstplan schon vor der Erkrankung stand, und der Überstundenabbau darin geplant war, dann wäre dies rechtmäßig und Deine Frau hätte einfach Pech gehabt.

Konnte man damit rechnen, dass sich die Erkrankung Deiner Frau so lange hinzieht? Wurde dies dem AG mitgeteilt? Oder gab es immer nur kurzzeitige Krankmeldungen, ohne weitere Informationen? Wenn ich als SL nur eine Krankmeldung über 14 Tage erhalte (mehr darf ein Hausarzt meines Wissens nicht am Stück krankschreiben), dann gehe ich davon aus, dass die Mitarbeiterin anschließend wieder da ist. Warum soll ich ihr dann im nächsten Monat nicht Überstundenfrei eintragen, wenn der Dienstplan dies zulässt?
 
Ich trug für die Dauer der Krankheitstage auf meinem Monatszettel 7 Stunden pro Tag ein, da ja im Vertrag Lohnausgleich im Krankheitsfall zugesichert war.
Als ich den Zettel dann abgab wies mich der Chef darauf hin das ich für Krankheitstage 0 Stunden einzutragen hätte, er aber bei mir da mal eine Ausnahme machen würde.

Wenn du im DP für 7h AZ eingeteilt wurdest, dann müssen auch die 7h in der Berechnung berücksichtigt werden. Krank gilt wie gearbeitet. Das ist ja wirklich lächerlich, dass dein Chef dir hier keine AZ anrechnen wollte, ebenso, das er einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung als besonders edelmütig darstellt.
Meines Erachtens findet hier (was die Anrechnung der AZ im KH anbelangt) § 4 Abs. 1 EFZG Anwendung. Bemessungsgrundlage ist hier deine maßgebende individuelle Arbeitszeit, die ja durch die Krankheit ausgefallen ist. Dementsprechend wird diese auch, so wie sie im DP ausgewiesen wurde, angerechnet.


Ich würde mich freuen zu hören was aus dieser Sache geworden ist, denn meiner Frau geht es fast genauso mit den Überstunden. Sie war jetzt 3 Monate Krank, und man ihr durch die Mindereinteilung beim Dienstplan einfach die Überstunden abgezogen.

Es ist entscheidend, ob der AG der Dienstplan bei Bekanntwerden der AU schon herausgegeben hat oder nicht. Wenn der AG vorher weiß, dass der MA bereits krank ist oder weiter krank sein wird, darf er nicht ins Minus planen.
 
Es war bekannt, bzw. wurde bei der Meldung an den AG gleich Mitgeteilt dass meine Frau mindestens. 6 Wochen krank ist, wegen einer Sehnenansatzentzündung die nur durch Ruhe abheilt,sowie einem Knochenmarksödem. Der Orthopäde hat das im voraus schon gesagt.
 
Es war bekannt, bzw. wurde bei der Meldung an den AG gleich Mitgeteilt dass meine Frau mindestens. 6 Wochen krank ist,

Dann ists nicht rechtmäßig, dass ihre Freizeitguthaben bei der Dienstplanerstellung aufgebraucht wurde, denn der AG wusste ja über die anhaltende AU für 3 Monate.
 
Dann ists nicht rechtmäßig, dass ihre Freizeitguthaben bei der Dienstplanerstellung aufgebraucht wurde, denn der AG wusste ja über die anhaltende AU für 3 Monate.
Woraus liest du das?

Ich lese 6 Wochen. Das ist schonmal nur die Hälfte.

Des Weiteren ist immernoch nicht klar, ob der DIenstplan schon stand. Bei uns steht der Dienstplan 2,3 Monate im Vorfeld. Und in der Planung gehen auch die Stunden runter!
 
Bei uns ist es ähnlich wie bei Maniac - wir haben Dienstpläne, die über den Vierteljahr gehen. Seit November weiß ich, wie Januar bis März arbeiten muss.

Wenn bei der Dienstplanerstellung die Erkrankung des Mitarbeiters bekannt ist, muss er nach seiner normalen Wochenstundenzahl geplant werden. Wenn der Dienstplan schon steht, Überstundenausgleich eingeplant wurde und danach eine Erkrankung auftritt, ist das persönliches Pech und nicht die Schuld des Dienstplanerstellers.
 
Wenn bei der Dienstplanerstellung die Erkrankung des Mitarbeiters bekannt ist, muss er nach seiner normalen Wochenstundenzahl geplant werden.

Ganz genau.
Bei uns ist es so, dass wir den DP oftmals auf den letzten Poeng bekommen. Im Oktober haben wir diesen am 29. für den November bekommen....sehr ärgerlich, aber das ist ein anderes Thema. Aber es gibt sie eben auch, die DP, die für den folgenden Monat erst am Monatsende autauchen.

@Maniac
Ich verstehe GrafBanditos Post in der Tat so, dass der AG seiner Frau ihre Überstunden in der AU wissentlich abgebaut hat. Wenn GrafBandito schreibt, dass seine Frau ihrem AG "gleich mitgeteilt hat, dass sie mindestens 6 Wochen krank ist...", dann hat sie doch ihren AG zu verstehen gegeben, dass ihre AU einem längerem Ausfall gleichkommt. Sie hat lediglich eine Prognose erteilt ...sie ist kein Arzt, um ihre AU taggenau im Voraus einschätzen zu können. Der AG wusste also um die AU von mindestens 6 Wochen, also hätte er sich gegebenfalls bei der Frau persönlich um dere weitere voraussichtliche AU erkundigen können, sofern die Frau das gegenüber ihren AG nach diesen 6 Wochen nicht höchstpersönlich selber angezeigt haben sollte.
 
sofern die Frau das gegenüber ihren AG nach diesen 6 Wochen nicht höchstpersönlich selber angezeigt haben sollte.
Also, wenn sie dies nicht gemacht hätte, wäre sie unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben und hätte ganz andere Probleme als abgebaute Überstunden.

Die Frau fällt für voraussichtlich sechs Wochen aus; mit mehr muss ich als Dienstplanschreiber dann noch nicht rechnen. Nach den sechs Wochen kann ich ihr Überstundenabbau einplanen - wenn sie dann in der sechsten Woche mit der nächsten Folge-Krankmeldung kommt, ist dies Pech und nicht Bösartigkeit. Der AG kann schließlich nichts dafür, dass die Erkrankung sich hinzieht.
 
Der AG kann schließlich nichts dafür, dass die Erkrankung sich hinzieht.

Das schreibt ja auch keiner, nur sehe ich es eben nicht so, dass der AG nach den angezeigten 6 Wochen Minimum - die ihm ja aufzeigen, dass die Erkrankung weiter andauern wird - einfach das Freizeitguthaben aufbrauchen kann.
 
Wenn zum Zeitpunkt der Dienstplanerstellung nichts von einer voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit bekannt ist, darf Überstundenabbau geplant werden. Der AG hat das Recht, Freizeitausgleich nach seinem Ermessen einzuteilen. Der AN hat kein Anrecht auf Überstundenfrei (oder sonstiges Frei) an bestimmten Tagen.

Wenn Deine SL im Dezember den Dienstplan für Januar schreibt, Du aber bekanntermaßen den ganzen Monat lang krank sein wirst, dann darf sie Dich weder ins Plus noch ins Minus planen.

Wenn meine SL im November einen Dienstplan schreibt, mir im Februar Überstundenfrei einteilt, und ich dann von Januar bis März krank bin, dann ist mein Überstundenfrei weg und kein Mensch hat Schuld daran.

Die Frau des Fragestellers wird wissen, wann in ihrem Betrieb die Dienstpläne erstellt werden, und damit auch, ob ihr Überstundenabbau rechtens war oder nicht. Dass sie sich nicht darüber freut, kann ich nachvollziehen. Deswegen ist das aber noch lange nicht illegal.
 
Wenn dem AG bekannt ist, dass die Erkrankung mind 6 Wochen dauert, dann kann er meines Erachtens nicht einfach im Anschluss daran die Überstunden abbauen, nur weil noch keine Anschlusskrankmeldung vorliegt. Jeder kennt aus Erfahrung die Vorgehensweise, man geht meist 1-2 Tage vor Ablauf der Meldung zum Arzt und der schreibt weiter krank oder auch nicht. Bei solange im Voraus geplanten Diensten wie bei Claudia und Maniac kann man natürlich nichts machen, aber wenn Pläne so kurzfristig erstellt werden, wird der AG Probleme haben zu argumentieren.
 
Wenn dem AG bekannt ist, dass die Erkrankung mind 6 Wochen dauert, dann kann er meines Erachtens nicht einfach im Anschluss daran die Überstunden abbauen, nur weil noch keine Anschlusskrankmeldung vorliegt.

Warum denn nicht? Dann muss der AN nach seiner Genesung noch nicht gleich wieder voll arbeiten.
 
Warum denn nicht? Dann muss der AN nach seiner Genesung noch nicht gleich wieder voll arbeiten.

Auf dieses Argument habe ich jetzt noch gewartet! Wenn es mind. 6 Wochen heißt, dann kann/muss auch von mehr ausgegangen werden und damit ist der Überstundenabbau mind. moralisch, wenn nicht auch gesetzlich sehr sehr fragwürdig.
 
Von etwas mehr als sechs Wochen vielleicht, aber gehst Du automatisch von einer Verdopplung dieser Zeit aus? Dass sich der Arzt dermaßen verschätzt, ist eher ungewöhnlich (und bedeutet wahrscheinlich Komplikationen, die keiner voraussehen konnte. Auch dies ist nicht die Schuld des AG.)

Moralisch fragwürdiges nutzt Dir nicht. Moralisch einwandfreie Dienstpläne kann man nicht einklagen. (Ehrlich gesagt: Das ist ein Glück. Denn während Gesetze doch einigermaßen eindeutig sind, hat jeder Mensch seine eigenen Moralvorstellungen. Und die sind ab und an sehr - na ja, interessant.)
 
Wenn dem AG bekannt ist, dass die Erkrankung mind 6 Wochen dauert, dann kann er meines Erachtens nicht einfach im Anschluss daran die Überstunden abbauen, nur weil noch keine Anschlusskrankmeldung vorliegt...wenn Pläne so kurzfristig erstellt werden, wird der AG Probleme haben zu argumentieren.

Ja ludmilla, so sehe ich das auch.
 

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