Überstunden und Urlaub streichen?!

Woddy

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26.09.2005
Beiträge
5
Beruf
Krankenschwester
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Überstunden und Urlaub.
Ich hatte dieses Jahr noch keinen Jahresurlaub. Ich arbeite Teilzeit und habe jeden Monat (selbst mit frei) immer Überstunden gemacht.
Nun wurde mir von einer Kollegin angeraten den Uralub zu nehmen, da er mir sonst gestrichen werden würde.
Ist das korrekt?
Ich ging davon aus, dass mir Überstunden gestrichen werden können, aber der Urlaub?? Von diesem Jahr, versteht sich, und noch ist das Jahr nicht vorbei und normalerweise ist es bisher immer so gewesen, dass man den Resturlaub bis April des darauffolgenden Jahres nehmen mußte/konnte.
Kann mir men Urlaub gestrichen werden?

Danke schon mal für Antworten!

LG
Woddy
 
Hallo,

nach dem BAT oder ähnlichen Verträgen ist das richtig. Sollte kein Tarif gelten, fasst das Bundesurlaubsgesetz, hier ist als Ausgleichszeitraum der 31.03. des Folgejahres genannt.
Grüsse
Axel
 
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nur, damit ich das richtig verstehe: mein Urlaub für dieses Jahr kann gestrichen werden? Mir ist klar, dass mein Urlaub verfällt, wenn ich ihn nicht bis zum 31.3.06 genommen habe. Aber gestrichen werden kann er jetzt schon?
Danke.

Woddy
 
Hallo Woddy,
du bist primär verpflichtet, deinen Urlaub bis 31.12. des betreffenden Jahres zu verplanen und zu nehmen. Dein Arbeitgeber stellt dazu am Jahresanfang einen Jahresurlaubsplan auf, an den du dich im wesentlichen zu halten hast.
Lies dazu einfach mal hier: Bundesurlaubsgesetz
Das gilt mit Sicherheit übergreifend auch in dem auf dich anzuwendenden Tarivertragsurlaub.
 

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