Überstunden in der Altenpflege

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Ich arbeite als Altenpflegehelferin (Vollzeit) in einer Caritas-Einrichtung und hätte folgende Fragen zu den gesetzlichen Arbeitszeiten/ Überstunden.

1) wieviele Stunden monatlich muss man bei einer 38,5 Stundenwoche arbeiten? Dabei würde mich vor allem interessieren, wie es gehandhabt wird, wenn der Monat über 5 Wochen(enden) verfügt?

2) wieviel Überstunden bekommt man für Weihnachtsfeiertage und Silvester?

3) Wie sieht es bei der Wochenendarbeit mit Überstunden aus? Wie werden die Überstunden bei Samstags- und Sonntagsarbeit verrechnet?

4) Wieviele AZV-Tage gibt es im Jahr?

Vielen Dank schonmal!
 
Ich arbeite als Altenpflegehelferin (Vollzeit) in einer Caritas-Einrichtung und hätte folgende Fragen zu den gesetzlichen Arbeitszeiten/ Überstunden.

1) wieviele Stunden monatlich muss man bei einer 38,5 Stundenwoche arbeiten? Dabei würde mich vor allem interessieren, wie es gehandhabt wird, wenn der Monat über 5 Wochen(enden) verfügt?

Kommt darauf an, in was für einem System ihr arbeitet. Wenn wir von einer 5-Tage-Woche ausgehen, multiplizierst Du die Anzahl der Werktage (Montag bis Freitag, Feiertage nicht mitgezählt) mit den täglichen 7,7 Stunden und erhältst so die Arbeitsstunden pro Monat.
2) wieviel Überstunden bekommt man für Weihnachtsfeiertage und Silvester?

Keine, da es, wenn es so geplant wurde, keine Überstunden sind. Für den 25. und 26.12. sowie für den 1.1. bekommst Du Feiertagszuschlag und Freizeitausgleich. Heiligabend und Silvester sind genau genommen ganz normale Werktage. Oft bekommen sie aber als "Vorfesttage" ebenfalls einen Zuschlag, wenn auch geringer als Feiertagszuschlag.

3) Wie sieht es bei der Wochenendarbeit mit Überstunden aus? Wie werden die Überstunden bei Samstags- und Sonntagsarbeit verrechnet?

Auch Wochenendarbeit bedeutet nicht Überstunden. Für das gearbeitete Wochenende hast Du unter der Woche ja frei. Es gibt Zuschläge für Samstag- und Sonntagsarbeit.

Überstunden bedeutet, Du arbeitest mehr als die ausgemachte Arbeitszeit pro Monat oder pro Vierteljahr, je nachdem, was Dein Haus als Ausgleichszeitraum festgelegt hat. Erst wenn Du diesen Wert überschreitest, kannst Du überhaupt von Überstunden sprechen.
 

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