Terminabsage vom Patienten nach erfolgter OP-Einwilligung

panki

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23.10.2006
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172
Beruf
Studentin Berufspädagogik und Kinderkrankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Kinderklinik und Krankenpflegeschule
Funktion
Mentorin Manchester Triage System
Hallo,

Ich arbeite selbst nicht im OP-Bereich, sondern in der ambulanten Kinderkrankenpflege.

Aufgrund eines aktuellen Problems (unter Kollegen) hätte ich aber mal eine Frage an Euch:

Fallschilderung:
Patient wird über bestimmtes OP-Verfahren aufgeklärt, unterschreibt die Einwilligung, sollte wohl unterschreiben, damit ein OP-Termin festgelegt werden kann, Patient will sich aber über eine ähnliche OP-Methode mit anderem Arzt beraten, überlegt sich eben genau, welcher Eingriff an seinem Körper vorgenommen werden soll.

Was passiert, wenn er den Termin noch absagt, trotz erfolgter Einwilligung?
Muss er dann ausbleibende Behandlungskosten selbst tragen, wegen Absage? :deal:

Hört sich vielleicht etwas merkwürdig an die Frage, aber bei den derzeitigen rechtlichen Auswucherungen in unserem Gesundheitssystem, weiß man ja nie. :gruebel:

Würde mich über eine Antworten freuen. :P

Grüße von panki
 
Der Patient hat das Recht, auch nach erfolgter OP Termin Vergabe und Unterschrift sich jederzeit anders zu entscheiden oder abzusagen, selbst wenn er schon auf dem Tisch liegt und er vor der Narkose sagt ich will nicht mehr.

LG
Thommes
 

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