Hallo,
habe diese tolle Seite hier entdeckt und habe heute gleich Grund für einen Beitrag. Mein Problem: Ich arbeite seit 11 Jahren in unserem Haus. Seit gut 1,5 Jahren arbeite ich Teilzeit 50%, 19,25 Std. In der Klinik war es immer so geregelt, dass man pro Tag volle Stundenzahl (7,5h) arbeitet. Das bedeutete für mich so zwischen 10 und 12 Arbeitstagen. Ideal also in Punkto Familie und Kinderbetreuung.Seit gestern heißt es. Die Teilzeitkräfte dürfen außer an WE und ND nur noch kurze Dienste machen. Wir können aber nur je zwei Nächte im Monat a 8,75 h machen und ein WE. Für mich bedeutet dass, das ich viermal zusätzlich + Besprechung + Fortbildung reinfahren muss. Es wäre nicht einmal die Zeit die mich stört. Ich habe einen langen Anfahrtsweg, so dass da monatlich einige hundert Kilometer mehr dazukommen würden und dementsprechend deutlich höhere Kosten.Mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht keine Chance.
Darf man zu soetwas einfach verdonnert werden? Habe ich irgendeine Möglichkeit mich dagegen zu wehren. Bei Unterzeichnung des Teilzeitvertrages war nie die Rede von verkürzten Diensten. Allerdings steht im Vertrag auch eine wöchentliche Arbeitszeit von 19,25 Std. Im übrigen bringt diese Regelung für die Station außer zusätzlich Ärger und Frustration bei den Vollzeitkräften niemanden etwas. Es macht unsere Arbeit keinesfalls effizienter- nur noch störanfälliger, weil wir das dopppelte an Übergaben machen müssen. Gibt es sotwas wie "Gewohnheitsrecht"? In der Klinik wird es übrigens auf jeder Station (Klinik mit Maximalversorgung) anders gehandhabt. Es gibt Stationen da gibt es sotwas garnicht, auf anderen Stationen machen diese kurzen Dienste die Pflegehilfskräfte. Gebt mir mal einen Tipp. Frustrierte Grüße Sandra
habe diese tolle Seite hier entdeckt und habe heute gleich Grund für einen Beitrag. Mein Problem: Ich arbeite seit 11 Jahren in unserem Haus. Seit gut 1,5 Jahren arbeite ich Teilzeit 50%, 19,25 Std. In der Klinik war es immer so geregelt, dass man pro Tag volle Stundenzahl (7,5h) arbeitet. Das bedeutete für mich so zwischen 10 und 12 Arbeitstagen. Ideal also in Punkto Familie und Kinderbetreuung.Seit gestern heißt es. Die Teilzeitkräfte dürfen außer an WE und ND nur noch kurze Dienste machen. Wir können aber nur je zwei Nächte im Monat a 8,75 h machen und ein WE. Für mich bedeutet dass, das ich viermal zusätzlich + Besprechung + Fortbildung reinfahren muss. Es wäre nicht einmal die Zeit die mich stört. Ich habe einen langen Anfahrtsweg, so dass da monatlich einige hundert Kilometer mehr dazukommen würden und dementsprechend deutlich höhere Kosten.Mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht keine Chance.
Darf man zu soetwas einfach verdonnert werden? Habe ich irgendeine Möglichkeit mich dagegen zu wehren. Bei Unterzeichnung des Teilzeitvertrages war nie die Rede von verkürzten Diensten. Allerdings steht im Vertrag auch eine wöchentliche Arbeitszeit von 19,25 Std. Im übrigen bringt diese Regelung für die Station außer zusätzlich Ärger und Frustration bei den Vollzeitkräften niemanden etwas. Es macht unsere Arbeit keinesfalls effizienter- nur noch störanfälliger, weil wir das dopppelte an Übergaben machen müssen. Gibt es sotwas wie "Gewohnheitsrecht"? In der Klinik wird es übrigens auf jeder Station (Klinik mit Maximalversorgung) anders gehandhabt. Es gibt Stationen da gibt es sotwas garnicht, auf anderen Stationen machen diese kurzen Dienste die Pflegehilfskräfte. Gebt mir mal einen Tipp. Frustrierte Grüße Sandra