Teilzeitfrage - dürfen die das?

kirsipu

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22.05.2008
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Schwabenländle
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Kinderkrankenschwester
Hallo,

habe diese tolle Seite hier entdeckt und habe heute gleich Grund für einen Beitrag. Mein Problem: Ich arbeite seit 11 Jahren in unserem Haus. Seit gut 1,5 Jahren arbeite ich Teilzeit 50%, 19,25 Std. In der Klinik war es immer so geregelt, dass man pro Tag volle Stundenzahl (7,5h) arbeitet. Das bedeutete für mich so zwischen 10 und 12 Arbeitstagen. Ideal also in Punkto Familie und Kinderbetreuung.Seit gestern heißt es. Die Teilzeitkräfte dürfen außer an WE und ND nur noch kurze Dienste machen. Wir können aber nur je zwei Nächte im Monat a 8,75 h machen und ein WE. Für mich bedeutet dass, das ich viermal zusätzlich + Besprechung + Fortbildung reinfahren muss. Es wäre nicht einmal die Zeit die mich stört. Ich habe einen langen Anfahrtsweg, so dass da monatlich einige hundert Kilometer mehr dazukommen würden und dementsprechend deutlich höhere Kosten.Mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht keine Chance.
Darf man zu soetwas einfach verdonnert werden? Habe ich irgendeine Möglichkeit mich dagegen zu wehren. Bei Unterzeichnung des Teilzeitvertrages war nie die Rede von verkürzten Diensten. Allerdings steht im Vertrag auch eine wöchentliche Arbeitszeit von 19,25 Std. Im übrigen bringt diese Regelung für die Station außer zusätzlich Ärger und Frustration bei den Vollzeitkräften niemanden etwas. Es macht unsere Arbeit keinesfalls effizienter- nur noch störanfälliger, weil wir das dopppelte an Übergaben machen müssen. Gibt es sotwas wie "Gewohnheitsrecht"? In der Klinik wird es übrigens auf jeder Station (Klinik mit Maximalversorgung) anders gehandhabt. Es gibt Stationen da gibt es sotwas garnicht, auf anderen Stationen machen diese kurzen Dienste die Pflegehilfskräfte. Gebt mir mal einen Tipp. Frustrierte Grüße Sandra
 
Ab zum Betriebsrat (wenn vorhanden) !
Im neuen Tarifrecht steht zumindest das du ein recht auf Teilzeit hast. Das WIE ist die Teilzeit zu handhaben wird durch BEIDE Seiten geklärt...
Ich glaube das du dich schon mit erfolg wehren kannst, da dein Arbeitgeber bis jetzt keine Probleme hatte den Dienst zu gestallten wird es wohl schwer für ihn das jetzt zu begründen. Mal schriftlich anfragen wie er das begründet. Übrigens wenn sowas ein Anwalt nachfragt wirkt es besser... Aber man muss ja nicht gleich...
Einseitige veränderungen der dienstzeit und der Dienstplangestalltung sind -wenn das Haus Tarivrechtlich gebunden- zustimmungspflichtig. Entweder durch Beriebsvereinbarungen oder durch zustimmung des Einzelnen arbeitnehmers. Wie das aber im Alten BAT geregelt war hab ich leider keine Ahnung... Auch Kirchlichehäuser können da abweichen...
Also erstmal die Frage klären WO du eigendlich arbeitest und ob es welchen Tarifvertrag gibt...

Ups: ich sehe gerade das du seit 1,5 Jahren teizeit hast.. dann müsste zumindest wenn du nach Tv-L angestellt bist die Frage eindeutig geklärt worden sein... dann reicht es mal in den Vertrag zu sehen und die evtl. Zusatzvereinbarungen und ab zur PDL
 
Hallöle,

so weit ich informiert bin sind grundsätzliche Änderungen der Dienstzeiten oder auch die Neuschaffung von "Zwischendiensten" zustimmungsplfichtig von Seiten des Betriebrates/MAV und ich würde mich einfach mal mit deiner Mitarbeitervertretung in Verbindung setzen.

Gruß
Dennis
 
Hallo,

danke für eure schnellen Antworten. Das Problem ist unsere PDL Kinderklinik.Sie will, dass wir das machen und unsere Stationsleitung sagt, wir müssen das machen. Besser "freiwillig" als wenn wir das von "oben" vorgeschrieben kriegen. Sie sagt, wenn die PDL das so will, dann müssen wir das machen. Der Betriebsrat hat es sogar schon auf dem Tisch. Nur ist es so, dass keiner von uns (bis auf eine) die neuen Dienstzeiten will. Weder die Vollzeitkräfte noch die Teizeitkräfte. Weil es für 98% unserer Leute große Nachteile bietet. Unsere Stationsleitung hat den Änderungsantrag schon beim Personalrat abgegeben, bevor wir davon überhaupt wußten. Wir haben weder über die veränderten Dienstzeiten vorher abgestimmt, noch darüber ob wir überhaupt verkürzte Dienste brauchen bzw wollen. Wir sind bei der letzten Stationsbesprechung vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Nach dem Motto : Wir probieren das jetzt aus und sollte es nicht funktionieren, können wir das immer noch rückgängig machen. Wir haben schon mal soetwas mit uns machen lassen und es nicht wieder rückgängig gemacht worden. LG Sandra
 
Der Betriebsrat hat es sogar schon auf dem Tisch. Nur ist es so, dass keiner von uns (bis auf eine) die neuen Dienstzeiten will. Weder die Vollzeitkräfte noch die Teizeitkräfte. Weil es für 98% unserer Leute große Nachteile bietet.
...Unsere Stationsleitung hat den Änderungsantrag schon beim Personalrat abgegeben, bevor wir davon überhaupt wußten.
Um so wchtiger ist das umgehende massive Auftreten bei Personalrat!!!


Der ist für das Personal zur Vertretung da, nicht zur Unterstützung für die PDL etc.!
 
Steht im Arbeitsvertrag etwas zur Stundenverteilung?

Meiner Ansicht nach verhält es sich hier ähnlich, wie bei den Dauernachtwachen die plötzlich in den Tagesdienst verschoben werden. Der Arbeitnehmer hat eine Anstellung mit einer Arbeitszeitreduizierung. Das beinhaltet m.E. nicht den Anspruch auf "Tagesvollzeit".

Das Problem unseres Berufes ist, dass das Angebot der Arbeitszeit nicht unbedingt dem Bedarf der Tätigkeitszeit entspricht. Ergo: Man versucht dies zu ändern indem man das Angebot der Nachfrage anpasst mit kurzen Diensten. Das nennt man Flexibilität.

Es geht hier nicht um Teildienste sondern lediglich um eine Reduzierung der Tagesarbeitszeit um in den Spitzenzeiten ausreichend Pflegekräfte vor Ort zu haben. Da wird die MAV wohl wenig gegen ausrichten können.

Elisabeth
 
Ich würde auch sofort zum Personalsrat bzw. MAV gehen! In aller Regel ist die zustimmungspflichtig, was eine Änderung der täglichen Arbeitszeit anbelangt. Bei uns im Haus wollten sie mal für Teilzeitkräfte geteilte Dienste einführen, da haben wir vorher schon angekündigt, dass es da nie und nimmer eine Zustimmung geben würde, da war es schnell vom Tisch...
Ein weiteres wichtiges Argument, das ihr anführen könnt, ist die Vorschrift im §4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, dass Teilzeitkräfte nicht schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitkräfte.
Viel Erfolg und alles Gute für Euch!
 
Es geht hier nicht um Teildienste sondern lediglich um eine Reduzierung der Tagesarbeitszeit um in den Spitzenzeiten ausreichend Pflegekräfte vor Ort zu haben. Da wird die MAV wohl wenig gegen ausrichten können.

Elisabeth


Doch, wenn es nur bestimmte Mitarbeiter betrifft, wie z.B. Teilzeitkräfte, entsteht für sie ein erheblicher finanzieller Nachteil durch die höheren Werbungskosten und das ist, wie oben schon paragraphisch niedergeschrieben, in dieser Form nicht erlaubt.
Jedenfalls verstehe ich den Gesetzestext so.
Der sichere Weg bleibt der Gang zur Mitarbeitervertretung.

Gruß
Dennis
 
Wieso? Man muss damit rechnen, dass die Tagesarbeitszeit so eingeteilt ist. Die Urlaubszeit wird ja auch so berechnet.

Beispiel: 15 Tage á 6 Stunden und nicht 11,25 Tage á 8 Stunden. Wenn dem so wäre, würde wahrscheinlich auch wieder ein Aufschrei durch die Massen gehen. Man kann nun mal nicht alles Schöne haben- es gibt oft einen Wehrmutstropfen.

Elisabeth
 
Hallo
Wenn ich als Teilzeitkraft keine Schichten mehr arbeiten darf, entsteht mir dadurch ein erheblicher finanzieller Nachteil.
Keine Schicht-oder Wechselschichtzulage mehr, vom Spätdienst die Nachtzulage, ganz zu schweigen von den zusätzlichen freien Tagen die ich bei Wechselschicht bekomme. Ach ja laut TVÖD werden bei den Mitarbeitern die keine Schicht oder Wechselschicht in der Pflege arbeiten sondern immer nur die gleichen Dienste, die Feiertage nicht von der Sollarbeitszeit abgezogen.
In dem Urteil ging es zwar "nur" um die Dauernachtwachen, aber da diese ja auch immer zu den selben Zeiten arbeiten könnte ich mir vorstellen daß dies dann auch auf Teilzeitkräfte anwendbar ist die keinerlei Schichten arbeiten.
Ich würde dies als Ungleichbehandlung empfinden und meine Gewerkschaft einschalten.
Alesig
 
Hallo an alle,

danke für die vielen Antworten und Meinungen. Habe vorhin lange mit dem Personalrat telefoniert.
Warum heißt der eigentlich Personalrat:gruebel: Fazit. Stationsleitung muss vorher nicht um Erlaubnis fragen. Personalrat prüft dabei nur, ob Verletzungen beim Einhalten der Zeiten vorliegen. Solang keine Ruhezeitverletzung o.ä. vorliegt, müssen sie diesem Antrag stattgeben. Sie stimmte aber mit mir überein, dass es nicht die feine englische Art ist. Sie kommt uns :nurse:insofern entgegen, dass sie den Antrag erstmal bei Seite legt und die STL bittet sich nochmal mit und zusammenzusetzten und nach einer gemeinsamen Lösung suchen, die für alle tolerierbar ist. Arbeitsweg ist Privatsache, das wäre kein Argument:cry:
Na dann hoffen wir mal, das STL ein Einsehen bekommt und sich unsere Argumente mal durch den Kopf gehen läßt. Wenn nicht:-? Sind wir weiterhin freundlich und einfühlsam zu unseren Patienten, arbeiten bis zum umfallen und freuen uns, dass unser Arbeitgeber so an unserem Wohl interessiert ist und uns jeden Tag spüren lässt, wie wichtig wir sind.:sdreiertanzs:

Gute Führung ist nicht "modern", sondern zeitlos.
So wie die folgenden Punkte, die Psychologie und Sozialverhalten der Mitarbeiter berücksichtigen :

Was ist mein Mitarbeiter?

Mein Mitarbeiter
ist die wichtigste Person in meiner Abteilung, gleich, ob er gerade vor mir steht oder arbeitet oder seine Freizeit geniest.

Mein Mitarbeiter
hängt nicht von mir ab, sondern ich von ihm.

Mein Mitarbeiter
ist keine Belastung für meine Arbeit, sondern ihr Sinn und Zweck.

Mein Mitarbeiter
ist jemand, der mir seine Fähigkeiten zur Verfügung stellt.
Meine Aufgabe ist es, diese Fähigkeiten gewinnbringend für ihn und meine Firma einzusetzen.

Mein Mitarbeiter
ist nicht jemand, mit dem man streitet oder dem man seine Macht zeigt.
Es gibt keinen Vorgesetzten, der je einen Streit mit einem Mitarbeiter gewonnen hat.
Selbst kleine, scheinbar lammfromme Mitarbeiter können uns unübersehbaren Schaden zufügen, wenn sie weitererzählen, dass wir sie schlecht behandelt haben.

Mein Mitarbeiter
ist kein Material, keine Marionette, sondern ein lebendiger Teil meiner Arbeit.
Ich tue ihm keinen Gefallen, indem ich ihn für mich arbeiten lasse, sondern er tut mir einen Gefallen, wenn er mir seine Leistung zur Verfügung stellt.

Außerhalb der Firma: Abschrecken guter Bewerber und Kundenzweifel an der Qualität unserer Arbeit,denn dass unzufriedene Mitarbeiter schlechter arbeiten dürfte allgemein bekannt sein.

Das finde ich sehr passend und gilt auch im Krankenhaus. Patienten gibt es ja eh schon nicht mehr. Es heißt ja mittlerweile auch schon Kunden. Sie konsumieren Gesundheit. Das hörten wir letztens auf einem Pflegekongress. LG Sandra
 
Liebe Sandra- ein AG ist nicht dazu da, seinen AN die Wünsche von den Augen abzulesen. Allen Leuten recht getan ist eine Kunst die niemand kann- sagten schon unsere Altvorderen.
Die Leitung muss zusehen, wie sie mit ihrem Budget das Optimalste für den Kunden und den MA herausbekommt. Ohne den Kunden - keine Einnahmen. Es dreht sich nicht nur um die Humanressource- um auch mal einen schönen neudeutschen Begriff zu wählen.

Ich denke, dass du deinen AG unterstützen wirst wollen. Wie wäre es mit der Teilnahme an der Großdemo am 25.9. in Berlin. Da geht es um die Einnahmenseite... und somit auch um die Personalfrage.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

bin etwas verwundert über dein Posting. Auf welcher Seite stehst du eigentlich:gruebel: Ich erwarte sicher keinen roten Teppich, wenn ich zum Dienst erscheine, auch keinen Sekt zum Frühstück auch keinen goldenen Kaffebecher und ich möchte auch nicht jeden Tag einen Mutter Theresa Orden. Diese Formulierungen über Die Mitarbeiter sind sicher überspitzt dargestellt- eine schriftliche Karrikatur sozusagen. Es ist abgewandelt von "Was ist der Kunde" aus der freien Wirtschaft. Und ich finde schon das man das auf die Pflege übertragen kann. Motivierte MA sind nun mal um ein vielfaches besser, als vom Burn-Out geplagte, frustrierte,demotivierte MA. Ab und an ein wenig Anerkennung seiner Leistung schadet nicht. Auch nicht wennn einer STL ab und an mal bewußt wird, dass sie ohne ein engagiertes Team ihren Job nicht machen kann. Wer springt denn bitte ein wenns brennt? Meist die Teilzeitkräfte. Wenn ich nun aber jeden Tag kommen muss, kann ich logischer Weise auch weniger einspringen. Was folgt daraus? Die Vollzeitkräfte müssen dies tun und von ihrer wenigen Freizeit auch noch was abknappsen. Juche, super Stimmung auf Station-ole ole. Das ganze bringt bei uns nur Nachteile. Für den kompletten Stationsablauf für alle MA bis auf zwei. Warum sollen wir alles wortlos hinnehmen nur damit es für eine MA bequemer wird. STL und betreffender MA sind übrigens :bussis: so miteinander. Aber ich weiche ab vom Thema. In den letzten Jahren hat sich für uns sehr viel verschlechtert. Extrem hohe Arbeitsbelastung bei deutlich schlechterer Besetzung. Wir machten Ü-Std bis zum abwinken um dann wurde gedroht, wenn wir sie nicht binnen kürzester Zeit abbbauen, verfallen sie. Genauso war es mit dem Urlaub. Sehr viele konnten ihn letztes Jahr nicht nehmen, da wir personell so schlecht besetzt waren. Wir mussten dann Ende des Jahres zwangsweise Urlaub nehmen, sonst wäre er verfallen .Auch wenn es rechtlich nicht korrekt gewesen wäre. Von unserer ärmlichen Bezahlung mal ganz abgesehen. Wenn ich jetzt noch mehr fahren muss- kostet mich das eine ganze Stange Geld. Die habe ich leider nicht im Überfluss. Ich habe Kinder und auch die wollen Untergebracht sein. Mehr arbeiten heißt auch mehr Zeiten buchen= teuer. Und aus diesem Grund bin ich, zurecht sauer. Man hätte uns betroffene anstandshalber vorher fragen können. Wenn bei uns Not am Mann war, haben wir bisher immer freiwillig eine Lösung gefunden. Also ich kann deine Denkweise pro AG absolut nicht nachvollziehen. Es gäbe sicher andere Stellen, wo man sparen könnte. Aber an den popligen Pflegepersonal kann man ja am leichtesten sparen. Die wehren sich ja eh nicht. Das sieht man an Meinungen wie deiner , die doch dazu aufrufen, man sollte doch dankbar sein, dass man überhaupt eine Stelle hat. Kopf einziehen, ducken , Mund halten und alles machen was der AG einem vorsäuselt. Sorry, dass ich das so krass ausdrücke, aber so kam es bei mir an. Ist aber gerade auch ein sehr emotionales Thema, weil es meine Family genauso trifft. LG Sandra
 
Hui...ich denke mal es geht eigentlich um Vertragsrechte... weniger um auf welcher "Seite" man stünde... Und da kann man sicher immer diskutieren ob es alles so richtig ist wie es ist...:streit:Als evt. Diskusionnsgrundlage hab ich das mal rausgesucht:

Quelle: www.TVOED-Tarifvertrag-oeffendlicher-dienst.de
§ 11 Teilzeitbeschäftigung

(1) Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie
a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen


und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange
nicht entgegenstehen. Die Teilzeitbeschäftigung nach Satz 1 ist auf Antrag bis zu fünf Jahre zu befristen. Sie kann verlängert werden; der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen.
Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten nach Satz 1 Rechnung zu tragen.

(2) Beschäftigte, die in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren wollen, können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er
mit ihnen die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung mit dem Ziel erörtert, zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen.


(3) Ist mit früher Vollbeschäftigten auf ihren Wunsch eine nicht befristete Teilzeitbeschäftigung vereinbart worden, sollen sie bei späterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes
bei gleicher Eignung im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt werden.



**** Ende § 11 TVöD ***

Die wichtigen aussagen für diesen Fall hab ich mal Dick gemacht.
Wenn also der Tarifvertrag für dich und deinen Arbeitgeber gilt, müsste unter Berufung auf den § 11 zumindest ein Gespräch von dir eingefordert werden dürfen. Wie das bei euch läuft ist es leider gängige Praxis (am einzelnen Arbeitnehmer vorbei und folendete Tatsachen schaffen...) Das der Betribsrat zur Zeit nicht viel machen kann ist auch so. Der Dienstherr will die Abeitszeit ändern, weiss das dies zustimmungspflichtig ist, fragt den Beriebsrat und der MUSS zustimmen. Danach ist es dann eben im Hause so... Aber: Du als Einzelne nimmst an der Gestaltung deines Vertrages teil!!!
Wenn Du eventuell alle oder zumindest die meisten Teilzeitbeschäftigten im Hause zu Deiner Ansicht bewegen kannst (z.B. Rundschreiben mit Unterschriften) Weiss der Bertiebsrat was die Intresse der Arbeitnehmerschaft im Haus überhaubt ist. Einzelne können an dieser Stelle wenig machen... (auch der Betriebsrat kann keine Gedanken lesen. Er benötigt schon die Hilfe der Arbeitnehmer!)
Um aber sicher feststellen zu können ob du ein Recht hast dich auf den §11 zu berufen hängt von vielen faktoren ab die von hieraus nicht beantwortet werden können. Da kann man schon mal den Vertrag nehmen und wirklich beim Anwalt oder Betribsrat vorbei. (wenn es einem wert ist)
Emmotionen nützen hier garnix!!!
Das der Arbeitgeber mit möglichst wenig aufwand möglichst hohen Gewinn erwirtschaften will dürfen wir ihm nicht vorwerfen! Mache ich für mich ja nicht anders! Aber Recht ist eben Recht. Da gibt es keine Seite!!!!!
 
Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten nach Satz 1 Rechnung zu tragen.

Da liegt das Problem. Er hat keine anderen Möglichkeiten. Er kann nicht Teildienste einrichten für Vollkräfte um Spitzenzeiten abzudecken bei einer knappen Personaldecke. Ergo: er wird bei den Teilzeitkräften die Wochenstunden entsprechend aufteilen.

Recht bleibt Recht... aber nicht alles, was für uns richtig ist muss auch für den AG richtig sein.

Elisabeth
 
Also ich sehe das anders. Ich finde, dass so eine Regelung eindeutig eine einseitige Benachteiligung der Teilzeitkräfte bedeutet. Diese müssen prozentual ein Vielfaches an Arbeitsweg und Spritkosten aufbringen. Wenn es von Anfang an so vereinbart gewesen wäre - ok. Aber im Nachhinein etwas zu ändern, wo ich vielleicht 100 Euro mehr an Benzinkosten ausgeben muß - das ist nicht ok. Und eine Benachteiligung gemäß §4 TzBfG.
Ich verstehe Eure MAV bzw. Personalrat nicht. So eine Änderung der Arbeitszeit bzgl. einer Mitarbeitergruppe ist zustimmungspflichtig, und ich würde meine Zustimmung gemäß §4 TzBfG sowie der betriebl. Übung und Wahrung des Besitzstandes (dazu gehören auch Fahrtwege und Spritkosten) mit Sicherheit verweigern. Die MAV muß wenigstens ein Einigungsgespräch mit Stationsltg. bzw. PDL führen und Euch den Rücken stärken.
 
Hallo,
erst einmal sehe ich die Aufgabe des Personalrates nicht so, dass er dem Arbeitszeitwunsch des Vorgesetzten entsprechen muß.
Der Personalrat hat die Aufgabe sich für die Einhaltung der Gesetze zu kümmern, die Mitarbeiterwünsche wenn möglich durchzusetzen und sich aber auch um die Interessen des Betriebs zu kümmern.
Ich habe den Punkt der Betriebesinteressen absichtlich nach hinten gestellt, der Betrieb ist durch seine Aufstellung meist stark genug, seine Interessen durchzusetzen - also Fokus auf die Mitarbeiter.
Die Kollegin schreibt, dass sie schon seit Jahren mit einem halben Vertrag arbeitet und das immer in der vollen Schichtalso z.B. in der 2,5 Tagewoche.
So ist der Vertrag auf beiden Seiten geschlossen worden. Es steht sicher nicht im Arbeitsvertrag , dass die Kollegin in der 2,5 Tagewoche arbeitet. Es war damals aber so üblich somit ist es ein ungeschriebener Vertragsinhalt.
Also kann man gegen die Einseitige Änderung des Vertrages gut klagen.

Wenn der Arbeitgeber jetzt feststellt, dass er die Belegschaft zu anderen Zeiten benötigt, muß er die Zeiten für alle Kollegen umsetzen. Das würde zum Beispiel für Vollkräfte bedeuten, dass sie nicht mehr in der 5 Tagewoche sondern in der 6 Tagewoche arbeiten. Das ist Mitbestimmungspflichtig. Auch hier steht nicht im Arbeitsvertrag das eine Vollkraft in der 5 Tagewoche arbeitet (kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen).

Für die Zukunft kann das natürlich bedeuten, dass der Arbeitgeber nur noch Teilzeitkräfte einstellt die in der 4 oedr 5 Tagewoche also mit reduzierten Schichtzeiten einstellt.

Also
1. Hilfe holen beim Arbeitsrechtler oder der Gewerkschft, sieht sehr gut aus.
2. Den Personalrat auf den Pottsetzen und ihn an seine Pflichten erinnern, evtl. auch hier den Arbeitsrechtler oder die Gewerkschaft einschalten.
3. Der Vorgesetzten die schriftlich mitteilen.
Grüsse
Spielemann
 
Hallo ,

danke Brigitte. Es ist schön das du mich verstehst. Es ist jetzt schon so, dass ich fast ein viertel meines Gehaltes für Fahrtkostern aufbringe. Mir ist schon klar, dass es mein Arbeitsweg ist.Aber seit die Pendlerpauschale weggefallen ist, ist es extrem kostspielig geworden. Nochdazu müssen wir nun Parkgebüren zahlen. Ich war so happy, das das mit der Teilzeitstelle geklappt hat. Und es ging ja auch eineinhalb Jahre gut. Deshalb fühle ich mich ja jetzt wie vom Bulldozer überrrollt. Meine ganze Organisation familientechnisch bricht dann zusammen. Wenn es wenigstens Vorteile für díe Station bringen würde. Aber wir haben nach langen Diskussionen keine für uns entdeckt. Tja Personalrat ist so eine Sache. Sie sagen halt, solange alles im gesetzlichen Rahmen ist, müssen sie das genehmigen.
Klar könnte man immer noch einen Anwalt einschalten. Aber will ich das? Definitiv nein. Ich will eigentlich nur meine Arbeit machen und mich nicht ständig erpressen lassen- a la wenns dir nicht passt, kannst ja gehen- auf deinen Job warten noch tausend andere. Diese Mentalität ist ja mittlerweile salonfähig geworden und wir sind in der Pflege durch Arbeitsplatzverlustangst so erpressbar geworden und nehmen alles schweigend hin. Ich bin einfach nur noch sprachlos. Aber trotzdem vielen Dank für eure Hilfe und die Gesetzestexte, ich kann sie bestimmt noch brauchen. LG Sandra
 
Also ich bin ja kein Rechtsanwalt...

Ist wahrscheinlich Dein Recht weiter wie bisher zu arbeiten und es ist die Pflicht deines Arbeitgebers deinem Anliegen zumindest Gehör zu schenken... und eure gemeinsame Aufgabe ist es eine Einvernehmliche regelung zu finden...
und Trotzdem:
Klar könnte man immer noch einen Anwalt einschalten. Aber will ich das? Definitiv nein.
HÄ?
Warum ärgert Dich dann das Vorgehen deines Arbeitgebers? Du willst ja scheinbar auf dein recht freiwillig verzichten. Sicher muss ja nicht gleich sofort der Anwalt mit Arbeitsgericht und daraus resultierender Kündigung sein aber mal mit dem Arbeitgeber reden... einen Antrag schreiben... Vereinbarungen treffen oder wenn man nicht mehr will auch aufhören - muss doch gehen.
Wenn du nur hier schreibst wird dein Arbeitgeber den Vertrag mit dir nicht nach deinen Wünschen gestalten. Die Gesetze kennt der auch und hofft unter Umständen das nur ER sie kennt (nicht Du)
Aber wer noch nicht mal sich für sich selbst einsetzen will na ja ... jedem das Seine... ist nur schade...
So wird das nix!

Ach und noch @Elisabteh
Das mit den betrieblichen Möglichkeiten des Arbeitgebers... Stimmt ist der hakenfuss an der Sache aber im allgemeinen wird ein Arbeitgeber in erklärungsnot kommen wenn er bis dato noch keine Notwendigkeit sah sowas durchzuseten. Es kann aber auch durchaus sein das der Arbeitnehmer für das Unternehmen absolut wichtig ist. Daher Kann er eine Arbeitszeitreduzierung beispielsweise ablehnen für Leute mit besonderen fähigkeiten (Stationsleitung, Leute die den Laden aufmachen also mit Schlüssel oder so..) Im Normalfall wird das aber eher selten so sein. Begründen MUSS er das aber!
 
Ach und noch @Elisabteh
Das mit den betrieblichen Möglichkeiten des Arbeitgebers... Stimmt ist der hakenfuss an der Sache aber im allgemeinen wird ein Arbeitgeber in erklärungsnot kommen wenn er bis dato noch keine Notwendigkeit sah sowas durchzuseten. Es kann aber auch durchaus sein das der Arbeitnehmer für das Unternehmen absolut wichtig ist. Daher Kann er eine Arbeitszeitreduzierung beispielsweise ablehnen für Leute mit besonderen fähigkeiten (Stationsleitung, Leute die den Laden aufmachen also mit Schlüssel oder so..) Im Normalfall wird das aber eher selten so sein. Begründen MUSS er das aber!

Konstante Einnahmen bei steigenden Kosten bringen ein Problem. Die Schraube Personal ist bereits übergedreht- es kommt zu sinkender Qualität. Um die Qualität zu halten ist der AG erst mal angehalten alle Potentiale auszuschöpfen. Dazu gehört auch eine effizientere Einteilung des vorhandenen Personals gemäß des Bedarfes.

Elisabeth
 

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