Schwanger... wann Arbeitgeber informieren?

soweit ich weiss der Frauenarzt
 
Hm, das habe ich aber anderes in Erinnerung! Ich bin jetzt in der 25. SSW. Bei mir wurde die Schwangerschaft in der 8 Woche festgestellt und in der 10 Woche von der Frauenaertzin bestaetig. Meine Aerztin hat mich gleich drauf hingewiesen, das ich es meinen AG mitteilen muss, wegen Infektionsgefahr des ungeborenen Kindes.

Mutterschutzgesetz schrieb:
§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis

(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.
Gesetzlich gibt es ein Soll und kein Muss, wie eindeutig erkennbar ist. Das Moralisch-ethische Muss gegenüber dem Kind halte ich auch für absolut menschliche Pflicht, aber meine Antwort bezog sich auf die angeblich gesetzliche Vorgabe.
 
@Susi_Sonnenschein
Sorry, ja ich meine eigentlich das Arbeitsverbot. Kann man mal sehn, was es aus macht schon soo lange der Arbeit fern bleiben zu müssen *g*
 
Warum bleibt ihr nicht bei dem korrekten Begriff: "Beschäftigungsverbot"

Manchmal lieben es auch die einfachen Menschen, sich kompliziert und "hochtrabend" auszudrücken. :lol1:
 
wie is das jetz mit dem geld während des beschäftigungsverbots??gibts das normal weiter oder weniger?un was für kriterien müssen da vorliegen?ich weiß nämlich auch nich ob ich meinen job noch lange machen kann,körperlich ists zwar ok aber psychisch grenzwertig.gut,ich rege mich schnell auf aber das passiert halt bei diesen ignoranten un unfähigen ärzten. :motzen:aber das is ja auf dauer auch nix...un wenn ich meiner fa erzähle das ich mich schnell aufrege is das ja auch doof!? :knockin:
 
Hast du deine Frauenäztin schon mal gefragt? In welcher Schwangerschaftswoche bist du denn?

Elisabeth
 
wie is das jetz mit dem geld während des beschäftigungsverbots??gibts das normal weiter oder weniger?un was für kriterien müssen da vorliegen?ich weiß nämlich auch nich ob ich meinen job noch lange machen kann,körperlich ists zwar ok aber psychisch grenzwertig.gut,ich rege mich schnell auf aber das passiert halt bei diesen ignoranten un unfähigen ärzten. :motzen:aber das is ja auf dauer auch nix...un wenn ich meiner fa erzähle das ich mich schnell aufrege is das ja auch doof!? :knockin:

Ich bekommen meinen vollen Lohn weiter, allerdings ohne Schichtzuschläge. Das ganze geht solange, bis du das Mutterschaftsgeld beantragst (sind glaube 6 WOchen vor der Geburt oder 8 Wochen). Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Die Krankenkasse zahlt täglich bis zu 13 Euro, der Arbeitgeber stockt den Betrag bis zum Nettogehalt auf.
Meine Frauenärztin hat mir das so erklärt, der AG wäre in solchen Fällen versichert (keine Ahung, was das für eine Versicherung sein soll) und die Versicherung kommt für den Lohn auf. Ich kann mir aber gut vorstellen, das dies nur in großen Häusern funktioniert.

Was ich auch nicht wusste, der AG muss die Schwangerschaft seiner Angestellten der Gewerbaufsicht melden. Hab ich ihr zumindest in einen der Foren gelesen.

Ich hoffe, ich habe dir deine Frage beanworten können. Ansonsten frag mich noch mal genau. Ich habe da auch noch ein Merkblatt von der Personalleitung was Mutterschaftsgeld, Elternteilzeit/geld anbetrifft. Kann ich dir gerne zukommen lassen.

lg anne
 
..Das ganze geht solange, bis du das Mutterschaftsgeld beantragst (sind glaube 6 WOchen vor der Geburt oder 8 Wochen)..lg anne
die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin.
Hast Du das gemeint?
 
@amezaliwa
Ja, das meine ich. Hab gerade selber nochmal nachgelesen. 6 Wochen vor den errechneten Geburtstermin. Sollte das Kind eher auf die Welt kommen, werden die restlichen Wochen anschließen zu den 8 Wochen nach der Geburt dazu gerechnet.
 
Sollte das Kind eher auf die Welt kommen, werden die restlichen Wochen anschließen zu den 8 Wochen nach der Geburt dazu gerechnet.
Leider nicht!!!
Die Fristenberechnung geht ausschliesslich vom ärztlich berechnetem höchstwahrscheinlichem Geburtstermin aus.
 
Naja, ich mußte mich auch erst durch den ganzen Paragraphenwald kämpfen und jeder erzählt was anderes. Außerdem ändert sich das dauern. Das ist zumindest im Augenblick der Stand der Dinge.
 
Hi! bin in einer ziemlichen Zwickmühle. habe heute erfahren, daß ich in der 5 ssw bin. Freu mich auch, aber ich habe mitten in der Ausbildung einen Wechsel vollzogen, weil ich der Liebe wegen in ein anderes Bundesland gezogen bin. Habe so auch nochmal eine Probezeit auferlegt bekommen, die am 15. April endet. Wollte meine Schwangerschaft morgen bekannt geben, weil ich kein Risiko für mein Kind eingehen will, da die Station wo ich momentan arbeite ziemlich heftig ist, viele Pflegefälle, Mitarbeiter krank, alles wird auf die Schüler geschoben und bin auch Morgen nur mit einer Examinierten im Spätdienst...Ich habe jetzt Angst wegen meiner Probezeit, bin im 2. Jahr. Aber mein Kind ist mir wichtiger, deshalb werde ich Morgen der Schule und der Station Bescheid sagen. Mache mir Gedanken das meine Arbeit schlecht reagiert. Habt Ihr vlt ein paar Tipps?:weissnix:
 
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! Die Probezeit ist damit beendet. Ob die Schulleitung begeistert ist, kann ich Dir natürlich nicht versprechen.
 
Also die Probezeit ist damit nicht beendet :( Eine Schwangerschaft in der Probezeit ist zwar kein Grund für eine Kündigung allerdings möglich, denn der AG kann dir OHNE GRUND kündigen.

Dennoch finde ich es total toll,dass du es sagen möchtest ich rechne dir das hoch an ,denke oder hoffe dein AG tut es auch :wavey:

Liebe Grüsse smilie
 
Smilie, du irrst.
Ab dem Zeitpunkt, an dem Jisa einen Nachweis ihrer Schwangerschaft vorlegt, greift das Mutterschutzgesetz und ihr kann NICHT gekündigt werden.
 
Hallo,

Narde hat recht, das Mutterschutzgesetz verbietet grundsätzlich die Kündigung einer Frau in der Schwangerschaft, ob Probezeit oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Daher kann man durchaus die Aussage gelten lassen, deine Probezeit ist hiermit beendet.

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Gruß

medsonet.1
 

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