Rufdienste in der allgemeinen Pflege - wie viel sind gestattet?

susa1704

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01.03.2007
Beiträge
15
Beruf
Krankenschwester
Funktion
Praxisanleiterin, Stationsleitung
Ich bin Stationsleitung in einer Belegabteilung mit den Disziplinen Gyn, Geb, HNO, URO und "gesunden Neugeborenen".
Wir arbeiten in der 40 Stunden Woche- angelehnt an die 5 Tage Woche. Jede Abteilung hat individuell unterschiedliche Arbeitszeiten, die den unterschiedlichen Anforderungen der Abteilung möglichst nahe kommen sollen. Rufdienste werden an allen Tagen sowohl am Tage als auch in der Nacht abgeleistet (also täglich 2 Mitarbeiter, die mit Rufdienst geplant sind). Da sie ja noch wie "freie Tage" bewertet werden, nutzen wir sie gelegentlich auch, um eine Unterbrechung zwischen Spät- und Frühdiensten zu ermöglichen. So weit, so gut. Nun erfolgt aber ein Abbau von Pflegestellen, so dass ich mich nicht in der Lage sehe, an allen Tagen Rufdiensta zu planen. Das passt meinem PDL nicht. Er sieht kein Problem darin, die restlichen Mitarbeiter mehr Rufdienste als bisher leisten zu lassen....
Bislang habe ich so geplant, dass eine Vollzeitkraft an 2 Tagen im Monat, eine Teilzeitkraft mit 3-4 Tagen im Monat geplant ist. Nun sollen z.B. die Mitarbeiter mit 10 Wochenstunden 6 Rufdienste im Monat leisten.
Frage: Ist jemandem bekannt, ob es eine max. Anzahl der geplanten Rufdienste gibt?
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten,
lieber Gruß, Susa
 
Hallo
So weit ich weiß gibt es keine Begrenzung an Diensttagen. Es darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht überschritten werden und die Ruhezeiten müssen eigehalten werden. Was ich nicht verstehe ist wie euer Rufdienst als "freie Tage" gewertet werden können. Entweder habe ich irgendeine Form von Dienst oder ich habe Frei. In meinem Frei kann ich dann aber auch nicht zur Arbeit gerufen werden.
Alesig
 
Laut Arbeitszeitgesetz sind Rufdienste im Gegensatz zu Bereitschaftsdiensten wie freie Tage zu bewerten. Lediglich die Zeiten der Inanspruchnahme im Rufdienst werden als "normale" Arbeitszeit berücksichtigt und dürfen somit nicht zu einer Verletzung des AZG führen.
Ich finde es jedoch fast unzumutbar, einem Mitarbeiter, der sich für einen Arbeitsvertrag mit 10 Wochenstunden entschieden hat, mit einem Dienst, einem Rufdienst und ab Juni (dann greift der Personalabbau) mit einem weiteren Rufdienst zu planen.
Daher suche ich nach Hilfe.:weissnix:
 

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