- Registriert
- 24.02.2010
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- Beruf
- exam. Gesundheits- und Krankenpflegerin
Huhu, ich habe mal eine Frage an euch erfahrenen Leutchen's.
Also, ich habe eine Zusage von einer Pflegeschule bekommen, jedoch steht in dem Schreiben folgendes: Es ist beabsichtigt, Sie nach Erfüllung der erforderlichen Einstellungsvoraussetzungen (Betriebsrat muss zustimmen, Strafffreiheit, sowieo gesundheitliche Eignung) in den beginnenden Krankenpflegelehrgang am 1. April 2010 aufzunehmen.
Ich hab jetzt etwas bedenken, dass man mir dennoch absagen könnte. Ich habe keinerlei Probleme mit der Gesundheit und auch keinen Eintrag im Führungszeugniss, was mich aber verunsichert ist diese Zustimmung des Betriebsrates... Wie soll ich dies jetzt werten?
Also, ich habe eine Zusage von einer Pflegeschule bekommen, jedoch steht in dem Schreiben folgendes: Es ist beabsichtigt, Sie nach Erfüllung der erforderlichen Einstellungsvoraussetzungen (Betriebsrat muss zustimmen, Strafffreiheit, sowieo gesundheitliche Eignung) in den beginnenden Krankenpflegelehrgang am 1. April 2010 aufzunehmen.
Ich hab jetzt etwas bedenken, dass man mir dennoch absagen könnte. Ich habe keinerlei Probleme mit der Gesundheit und auch keinen Eintrag im Führungszeugniss, was mich aber verunsichert ist diese Zustimmung des Betriebsrates... Wie soll ich dies jetzt werten?

Aber was meinst du mit Absicherung für den Betrieb?
also bei mir stand genau das gleiche drin.Natürlich ist es eine ZUSAGE, außer der Arzt würde jetzt sagen, du wärst überhaupt nicht geeignet weil du irgendeine Krankheit hast! Aber das wird ja bestimmt nicht so sein und wenn du die Eignung dann abschickst, bekommst du den Vertrag und es steht fest
genauso war es bei mir auch 
also... wird schon gut gehen 