Prüfung nicht bestanden

EdeBER

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Hi,

bitte vorab keine Äußerungen, dass ich über meinen Beruf nachdenken soll...

Ich bin leider durch die praktische und durch die schriftliche (nur ein Teil) gefallen. Ich soll jetzt laut Schule ein Jahr verlängern. Bei der schriftlichen mache ich mir keine Sorgen. Bei der praktischen schon sehr. Wenn ich die praktische wieder mit dem gleichen Lehrer machen muss, werde ich diese auf jeden Fall nicht schaffen, da er definitiv ein persönliches Problem mit mir hat. Über die gesamte Ausbildung hinweg, war er der einzige, der mir in den Anleitungen immer eine 5-6 gegeben hat. Bei den anderen Anleitungen hatte ich immer eine 2-3. Ich bekomme seine Begründungen jetzt gerade alle nicht mehr zusammen...

Meine Frage ist jetzt, ob ich irgendwie die Möglichkeit habe, dass die praktische Prüfung bei ihm zu verweigern?! Kann ich mich bei einer Behörde beschweren?
Bestünde die Möglichkeit, dass ich die Krankenpflegeschule/Krankenhaus wechsele, an der ich die praktische Prüfung wiederhole?

Gruß
 
Meines Wissens nach kannst Du einen anderen Prüfer verlangen.
 
Neu Meines Wissens nach kannst Du einen anderen Prüfer verlangen.
Ein kurze Begründung wäre nicht schlecht, woraus leitest du dein Behauptung ab?

Meine Frage ist jetzt, ob ich irgendwie die Möglichkeit habe, dass die praktische Prüfung bei ihm zu verweigern?! Kann ich mich bei einer Behörde beschweren?
Die Möglichkeit ja, wenn du mit der Schulleitung sprichst und diese wäre gut Beraten, wenn sie dir das nächste Mal einen anderen Prüfer zuteilt.
Wobei - wenn das so eine persönliche Richtung nimmt, was sagt der 2te Prüfer dazu?

Na ja Beschweren - solltest du das Beweisen können ist die Prüfung sowieso ungültig - solltest du das nicht Beweisen können wäre das übel Nachrede.

Aber du könntest deine Bedenken äussern und dass du die Befürchtung hast usw. usw. usw. und bitten, dass der Prüfungsvorsitzende an der Prüfung teilnimmt oder ein weiterer Prüfer.

Bei uns prüfen bei der Wiederholung automatisch 2andere Prüfer.

Sprich mal mit der Schulleitung.
 
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Sprich mal mit der Schulleitung.
Das ist mein Problem... der Prüfer in der praktischen Prüfung war die Schulleitung. Daher weiß ich nicht, wie ich meine Bedenken so recht äußern soll. Ich muss die Schulleitung dann direkt kritisieren. Daher dachte ich, dass ich vielleicht von einer höheren Instanz Unterstützung erhalten kann?!
 
Warum beantragst Du nicht erst mal Einsichtnahme? Dann kannst Du schauen, woran es gelegen hat- und die Wertung ist doch eigentlich „korrekt“ oder „falsch“ durgeführt. Ich wüsste nicht, wo da Sympathie Abneigung ins Spiel kommen kann. Aber vielleicht sind meine Gedanken da nicht kreativ genug.
 
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Sympathie/Antipathie bei der Bewertung eine Rolle spielen kann.
Aber zunächst mal Einsicht in die Unterlagen zu bekommen, ist sicher gut.
 
Bei uns prüfen bei der Wiederholung automatisch 2andere Prüfer.
Lillebrit hat dasselbe Vorgehen auch mal für Ihre Schule beschrieben, also ist es möglicherweise Usus.

Ich würde mich zur Unterstützung an den Personalrat oder die JAV wenden, die kann beim Gespräch mit der Schulleitung neutral argumentieren.
 
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Würde auch dazu raten, eine Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu bekommen. Ist kein Problem wenn man mal verk*** hat. Kräht kein Hahn nach. Zum Thema anderer Prüfer kann ich nix sagen
 
und wie sollte das ihr aktuelles Problem lösen?

Um entweder einen Beweis zu haben, an welcher Stelle nach Sympathie gewertet wurde, oder um zu sehen, wo es vielleicht doch gehakt hat.
 
Das ist mein Problem... der Prüfer in der praktischen Prüfung war die Schulleitung. Daher weiß ich nicht, wie ich meine Bedenken so recht äußern soll.
Es geht um viel und wenn das so sein sollte wie du schreibst gehts um Alles. Also ein offenes Wort mit der Schltg.
Du hast den Eindruck, dass ... und ob es nicht möglich wäre beim nächsten Mal von jemand anderem Geprüft zu werden - so in die Richtung.
Wenn die SL gut beraten ist, lässt sie um ja nicht in den Verdacht zu geraten, jemand anderen Prüfen.

Du kannst dich natürlich an den Prüfungsvorsitzenden wenden, wenn die SL sich quer stellt.

Reissen alle Stricke - versuche die Schule zu wechseln.
 
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Ich würde mich zur Unterstützung an den Personalrat oder die JAV wenden, die kann beim Gespräch mit der Schulleitung neutral argumentieren.

Der Ablauf des Examens (incl. Bestellung der Prüfer) unterliegen nicht dem Betrieb sondern der Schulaufsichtsbehörde. Bei allen Dingen rund ums Examen sind BR und/oder JAV nicht zuständig!
Man kann Einsicht nehmen und bei eventuellen Formfehlern im Ablauf auch vor das Verwaltungsgericht gehen ….
 
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Der Ablauf des Examens (incl. Bestellung der Prüfer) unterliegen nicht dem Betrieb sondern der Schulaufsichtsbehörde. Bei allen Dingen rund ums Examen sind BR und/oder JAV nicht zuständig!
Hier geht es doch erst einmal "nur" um ein Gespräch mit der Schulleitung mit dem Anliegen, beim nächsten Anlauf andere Prüfer zugeteilt zu bekommen. Bei diesem Gespräch kann die JAV doch unterstützen? Teilt bei Euch die Schulaufsichtsbehörde die Prüfer den Prüflingen zu? Ich kannte es bisher so, dass die Schule diesen organisatorischen Teil übernimmt und die Einteilung dann dem Regierungspräsidium zukommen lässt.
 
Das meinte ich. Das würde eben ihr aktuelles Problem lösen!
Versteh ich nicht auf was du raus willst?

Bei diesem Gespräch kann die JAV doch unterstützen?
Ja klar, vermitteln kann diese immer.
Ich kannte es bisher so, dass die Schule diesen organisatorischen Teil übernimmt und die Einteilung dann dem Regierungspräsidium zukommen lässt.
Ja klar, die Schulaufsbeh. kennt das Personal gar nicht, würde deshalb schon nicht gehen.
 
Das sagt die AusbPrVO dazu in § 4 Abs. 2:
(2) Die zuständige Behörde bestellt die Mitglieder nach Absatz 1 sowie ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Für jedes Mitglied ist mindestens eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Die Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 3 und 4 und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden auf Vorschlag der Schulleitung bestimmt.

Die JAV ist an dem Vorgang nicht beteiligt, weil es keine arbeitsrechtliche Angelegenheit ist. Anhörung ist dabei nur im Rahmen einer "good-will"-Aktion möglich.
 
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Mir ist klar, dass die JAV hier keinerlei Entscheidungsbefugnis hat. Aber Beistand beim Gespräch mit der Schulleitung halte ich für sinnvoll. Der TE ist emotional involviert (verständlicherweise); die JAV kann neutral und vernünftig argumentieren. An jeder Schule gibt es etliche Prüfer samt Stellvertreter; es wird doch organisatorisch nicht so schwer sein, bei der Wiederholungsprüfung zwei andere Personen zuzuteilen. Die zuständige Behörde hat mit Sicherheit nichts dagegen.
 
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Mir ist klar, dass die JAV hier keinerlei Entscheidungsbefugnis hat. Aber Beistand beim Gespräch mit der Schulleitung halte ich für sinnvoll. Der TE ist emotional involviert (verständlicherweise); die JAV kann neutral und vernünftig argumentieren. An jeder Schule gibt es etliche Prüfer samt Stellvertreter; es wird doch organisatorisch nicht so schwer sein, bei der Wiederholungsprüfung zwei andere Personen zuzuteilen. Die zuständige Behörde hat mit Sicherheit nichts dagegen.

Sie können dem Schüler beistehen ….es ist aber (genau wie der BR) kein Gremium, das hier Mitbestimmen könnte :-)
Meiner Meinung nach sollte man 2 neue Prüfer einsetzen, um jeglichen Verdacht der Befangenheit schon im Vorfeld auszuschliessen.
Sollte die Prüfung bei anderen Prüfern im Widerholungsfall auch nicht bestanden werden, ist es relativ unwahrscheinlich, dass es "an den Prüfern lag" ;-)
 
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