Problem mit der Kursleitung

Sorvalia

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16.02.2012
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Hallo zusammen!

Ich bzw meine beste Freundin und Kurskollegin steht vor einem Problem: Die Kursleitung, welche auch stellvertretende Schulleitung ist, möchte ein Gespräch mit ihr und der Verwaltung und sie nicht zur Prüfung zulassen. Aber: Wir hätten ja erst nächsten Januar Examen. Warum das Gespräch mit der Verwaltung? Die Kursleitung rief auf Station an, hat das mit dem Gespräch gesagt und hat dann einfach aufgelegt. Die Mentorin meiner Freundin, welche auch in der JAV ist, hat dies mitbekommen und gesagt sie geht mit ihr zu dem Gespräch. Allerdings hat sie heute erfahren, dass die Mentorin aus zeitlichen Gründen nicht zu dem Gespräch kommen kann. Sie ist ziemlich aufgelöst. Ich hab ihr geraten, jemand anderen aus der JAV mitzunehmen.
Zu meiner Freundin ist zu sagen, dass sie im 2. Ausbildungsjahr krank war und einen Klinikaufenthalt hatte in der Psychosomatik. Seit sie nun zurück ist in dem Kurs der aktuellen Leitung wird sie seitens der Schulleitung immer angestichelt sie sei nicht belastbar. Die Schulleitung begründet dies darin, dass sie oft Fehlzeiten hat, für die sie aber auch immer ein Attest hat und weil sie eben in der Psychosomatik war. Ihre schlechteste praktische Bewertung lag bei 2,8 der Rest weit darüber. Auch sagen die Schwestern von den Stationen in denen sie eingesetzt ist, dass sie sehr gut mit den Patienten umgehen kann und sie sonst nicht negativ auffällig ist, außer eben, dass sie oft krank ist. Sie sagt Teilzeit wäre für sie das richtige, damit sie sich net so unter Stress setzt. Als sie nach ihrer Wiedereingliederung nach Teilzeit gefragt hat, hieß es, das sei nicht das Ziel dieser Ausbildung, aber komischerweise wurde es mir (Zn nach Depression, war auch länger krank deswegen) und einer anderen Mitschülerin, die ein Kind gekriegt hat im Laufe der Ausbildung, angeboten. Die Kursleiterin hat auch gesagt, dass sämtlich Krankheiten bei ihr psychisch bedingt wären, weil sie ihr Körper gegen die Ausbildung wehre, aber was bitte soll an Pfeifferschem Drüsenfieber groß psychisch bedingt sein? Die Kursleitung hat so lange gewettert, bis die behandelnde Ärztin sie notgedrungen wieder gesund geschrieben hat und sie halb krank noch nach ihrem Einsatz auf der ITS in die Schule kam. Es sind eben immer so kleine, feine Äußerungen, wie beispielsweise letztens, als wir einen Arbeitsauftrag bekommen haben für zuhause und sie genauso viel geschrieben hatte wie die anderen und dann so klammheimlich eine eingeranzt kriegt, dass sie doch nächstes mal bitte mehr schreiben soll.
Auf der anderen Seite werden bei uns im Kurs Leute durchgezogen, die 30jährig mit ihrer Mutter im Bewerbungsgespräch saßen und statt nem BDK die Bülaudrainage geleert haben (wie auch immer die das geschafft hat), die Seifenwasser in Desinfektionsflaschen füllen und keinen Blutdruck messen können. Und solche Leute werden in Schutz genommen, das versteh ich net, es scheint alles so willkürlich.
Könnt ihr irgendwie weiterhelfen?
Danke schonmal ;)

Jule
 
Hallo,

lernt ihr Krankenpflege? Laut Krankenpflegegesetz wirst du dann nicht zur Prüfung zugelassen wenn du deine Fehlzeiten überschritten hast. Du darfst je 10 % in der Theorie und Praxis fehlen. Hat deine Freundin diese überschritten, ist es ohne Verlängerung der Ausbildung nicht möglich.

Sehr seltsam, dass man im Bewerbungsgespräch schon BDK und Bülau leeren muss, das habe ich noch nie gehört. Mütter im Vorstellungsgespräch haben nix mit der Ausbildung zu tun - da steht uns sicher kein Urteil zu.

Wie kann eine Mentorin in der JAV sein? JAV, nur dass ich es richtig interpretiere ist bei uns die Jugendausbildungsvertretung (also Schüler).

Sehr seltsam bei euch, wo Ärzte das tun was Lehrer verlangen und auch noch bei hochansteckenden Krankheiten - warst du dabei oder kennst du es nur vom hören sagen?
 
Hallo,
wenn sich abzeichnet das das Ausbildungsziel nicht erreicht bzw. keine Zulassung zum Examen erfolgen kann, dann muss die Schule handeln.
Wahrscheinlich wird man eine Rückstufung um ein Jahr anbieten...wartet es erst mal ab.
 
Hallo,

Sehr seltsam, dass man im Bewerbungsgespräch schon BDK und Bülau leeren muss, das habe ich noch nie gehört.

Ha, ich glaube, dies sind zwei unterschiedliche Vorkommnisse zu verschiedenen Zeiten, zwischen denen sie das Wort "und" geschrieben hat. Die gute Frau war zusammen mit Mutti beim Vorstellungsgespräch und dann hat mal jemand auf Station die Bülau statt den BDK geleert. Bezog sich auf das Wort "Leute" im ersten Teil des Satzes. :razz1:
 
Ja, es waren zwei verschiedene Ereignisse, aber die gleiche Person. Ich glaub ich hab das alles auch sehr ungeordnet zusammengeschrieben, auf Grundlage dessen, was sie mir erzählt hat und was ich in der Schule zt selbst erlebt hab (va diese Sticheleien)

Bei ihr würde ja die Härtefallregelung greifen, weil sie ja so lange wegen Krankheit net da war, hat zumindest mein alter Kursleiter gesagt. Und solange sie alles in allem nicht über 5 Jahre hinaus für die Ausbildung braucht, sei es ja legitim zu verlängern. Sie wurde, nachdem sie ein halbes Jahr inkl Wiedereingliederung nicht da war, einen Kurs zurückgestuft, hätte eigentlich jetzt Examen, hat es aber demnach erst nächstes Jahr. Das ist ja okay. Ich war ja selbst schon in der Situation, wie es nach der Wiedereingliederung weitergeht. Und da hat mir mein alter Kursleiter gesagt, dass ich Teilzeit machen könnte und als gesagt hab, dass ich Bedenken habe, dass es mir nicht reicht, ein Jahr zurück zu gehen und lieber eineinhalb Jahre zurück gehen würde, hat dieser gesagt, wenn es sich am Ende dieser Verlängerung abzeichnet, dass ich mir doch noch Inhalte fehlen, erst dann verlängert man nochmals, zumal bei mir, auch bedingt durch den Ausfall von einem dreiviertel Jahr die Härtefallregelung greifen würde. Deshalb wundert es mich, und sie auch, warum sie jetzt auf einmal so ein Gespräch an den Hals kriegt.

Zur Mentorin: Diese ist 24 Jahre alt und somit noch unter 27, bis zu diesem Alter dürfen die JAVler bei uns gewählt werden, egal ob in der Ausbildung oder nicht. Wir hatten auch eine über 30 in unserm Kurs, die durfte sich nicht wählen lassen, weil sie zu alt war, Ausbildung hin oder her.

Zu der Sache mit dem Pfeifferschen Drüsenfieber: Sie war 4 Wochen flach gelegen und dann hat die Leiterin wieder gemeint, wegen Fehlzeiten. Das ging dann so weit, dass die Ärztin angeboten hat, mal mit der Leiterin zu telefonieren. Und dann lief es darauf hinaus, dass sie gesundgeschrieben wurde. Hatte aber wenig Sinn, denn kurz darauf wurde sie wieder krankgeschrieben, weil sie sich noch nicht auskuriert hatte.
 
6 Monate krank zzgl. 4 Wochen = 7 Monate und das im 2. Ausbildungsjahr?
 
Genau, aber sie wurde ja daraufhin ein Jahr zurückgestuft, also kommt sie im April erst ins 3. Jahr obwohl sie 2009 im April begonnen hat.
 
Hallo,
nun bei einer Rückstufung erhöht sich die Zahl des "Fehlstundenguthabens" um die Stundenzahl eines Ausbildungsjahres (also je 1/3 der Fehlstunden in Theorie und Praxis).
Wenn darauf wieder eine 4 wöchige Krankmeldung (im worst case 156 Stunden) erfolgt, und diese komplett in der Theorie oder Praxis "zu Buche schlagen", dann kann es sein dass das Limit jetzt endgültig erreicht ist!

Sorvalia- nicht ihr habt ein Problem mit der Kursleitung sondern Deine Freundin hat ein Problem mit der Erfüllung der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung!
 
Zu meinem Verständnis: 6 Monate krank >>> zurückgestuft. Jetzt 4 Wochen krank >>> Empfehlung: Ausbildung abbrechen um erst mal stabil zu werden- Richtig?

Wenn ich die Rückstufung richtig verstehe, dann beginnt die Zählung neu. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege- aber sie hat mit den 4 Wochen erneut die max. Fehlstunden überschritten. Richtig?

Soweit mir bekannt, ist es egal, wodurch dei fehlstunden entstehen: somatsiceh Erkrankung, psychsiceh Erkrankung, Kind krank. Fehlstunden sind Fehlstunden.

Elisabeth
 
Wenn ich die Rückstufung richtig verstehe, dann beginnt die Zählung neu. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege- aber sie hat mit den 4 Wochen erneut die max. Fehlstunden überschritten. Richtig?


Nein- die Anzahl der Fehlstunden erhöht sich um die Zeit der Verlängerung- heisst im Klartext 70 Std. in der Theorie und 90 Std. in der Praxis. Das ist nicht viel...auch wenn Schüler oftmals denken dass hiermit "die Kuh vom Eis" ist und man nun eine Art Freibrief erhalten hat.

Im 2. Ausbildungsjahr ein Jahr zurück gehen bedeutet also, dass man um die Zeit des "wiederholten Jahres" ein Fehlstundenguthaben bekommt. Ein kompletter "Reset" ist nur möglich bei Neubeginn.

Darüber hinaus kann man es noch ein wenig "schön rechnen": es gibt bei einer knappen Überschreitung der Stunden zum Zeitpunkt der Examenszulassung Härtefallanträge (die aber nicht von jeder Behörde akzeptiert werden weil diese Regeleung eben auch ausgenutzt wird!). Wenn sich aber schon in der Mitte der Ausbildung eine deutliche Überschreitung abzeichnet, dann macht man hiervon i.d.R.keinen Gebrauch...
Auch mit Urlaubstagen etc. kann man - informell- dagegen rechnen. Dieses aber auch wie gesagt, wenn sich zum Ende der Ausbildung abzeichnet das es eng wird.
 
ich bin heute ein bisschen langsam mit dem Verstehen...

Man geht ein Jahr zurück. Bekommt eine Gutschrift, welche der Stundenzahl eines ganzen Jahres entspricht- man wiederholt ja das Jahr. Von diesem Guthaben gehen die 6 Monate runter. Bleibt ein Rest von dem dann wiederum 4 Wochen abgehen. Korrekt?

Wieviel Stunden bleiben der Azubine denn nun konkret wenn sie ein Jahr zurückgeht wegen 6 Monaten Fehlzeit? Sind da 4 Wochen schon zuviel?

Elisabeth
 
Lillebrit: Wie meinst du das mit den Urlaubstagen gegenrechnen?

Elisabeth: Naja, wenns nur das wäre, es heißt ja immer sie wäre für den Beruf nicht geeignet, aus der Praxis kriegt sie da ganz andere Rückmeldungen.

Was denke ich viel ausmacht und woran sie wirklich arbeiten muss, ist sich nicht von anderen, vor allem eben der Schule unterbuttern und sich nicht davon lähmen zu lassen, wenn unsre Kursleitung was sagt. Ich denke, dass die Kursleitung selbst sowieso ein Fall für sich ist. Die meckert nur und wenn sie mal lobt, dann immer mit einem großen "Aber" dahinter. Vielleicht kommt das, gerade mit diesem Gespräch mit der Verwaltung, auch einfach total anders rüber, ich mein, nach dem was ich so von euch gelesen hab, ist das Fehlzeitenkontingent wirklich nicht sehr groß, sie hat sich auch nie darauf ausgeruht. Jedes Mal wenn sie krank ist, hat sie ein schlechtes Gewissen und setzt sich noch mehr unter Druck, weshalb sie dann länger krank ist, als eigentlich gedacht. Dennoch denke ich, dass es keine Art ist, einfach mitten im Telefongespräch den Hörer aufzulegen, bei jeder Gelegenheit auf immer die gleichen zu sticheln und andere für ihr Privatleben zu moralisieren.
 
Hallo,
das mit den Urlaubstagen kann man versuchen, wenn zB mitten in ein langes "Krank" ein geplanter 4 wöchiger Urlaub fällt...aber bitte, das sind interne Geschichten, die jede Institution für sich regelt.
Daher kann man auch nicht pauschal sagen wie es sich mit den Fehlzeiten konkret verhält; ist eben ohne "die Aktenlage" zu kennen spekulativ. Auch ob man nach den 4 Wochen jetzt über den Fehlzeiten liegt kann man nicht sagen- man weiss halt nicht wie sich das auf Theorie und Praxis verteilt...

Man kann halt einfach ohne eigenes Verschulden Pech haben und muss überlegen, eventuell nocheinmal ganz von vorne zu beginnen.

Zu den anderen Aspekten möchte ich hier nichts sagen, da ich die genauen Umstände der ganzen Geschichte nicht kenne und diese hier in gefilterter Form dargestellt werden.
 
was bin ich froh, dass es solche schwierigkeiten zu meiner Zeit noch net gab. da fiel erst nach der Gynklausur auf, dass ich zu wenig Stunden da war. Da die leistung allerdings nachweisbar war, wurde drüber weg gesehen. Ist aber auch schon über 30 Jahre her und fand in einem Land statt, wo man Pflege an einer Fachschule lernte.

Elisabeth
 
Das heutige Ausbildungsgesetz ist da ziemlich streng- auch wenn es "Ermessensspielräume" durch die zuständigen Behörden offen lässt gibt es halt deutliche Vorgaben. Und ganz ehrlich: 210 bzw. 250 Stunden sind nicht viel! In der Theorie wären das bei einem 8 Stunden Schultag gerade mal 26 Tage...also 5 Wochen in 3 Jahren.
 
Wenn ich das so lese bin ich echt froh, dass ich mich für den kompletten Neubeginn entschieden habe, das ist ja echt kompliziert... Vielleicht wäre das für deine Freundin auch das Beste, dann kann sie erst mal richtig stabil werden und dann noch mal richtig durchstarten. Alles Gute für sie!
 

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