Problem mit dem Arbeitszeugnis

paulanton

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01.11.2008
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Hallo,
ich brauche mal Euren Rat. Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitszeungis, das nicht so ist, wie ich es mir vorstelle. Ich habe es angefochten, aber es wurde nur ein Punkt korrigiert. Begründung: ich hätte schließlich dieses Jahr zwei mal ein Gespräch mit der Leitung und dem Betriebsrat bezülich meines Arbeitsverhaltens gehabt. Das Stimmt, nur leider hatte ich diese Gespräche nur weil ich vor der Leitung und diversen Kollegen sagte das ich mich ausgebrannt fühle und nicht zusätzlich am Wochenende arbeiten könnte. Was soll ich jetzt machen? Ich habe dort 6 Jahre gearbeitet und meiner Meinung nach gute Arbeit geleistet. Die Leitung ist ziemlich dicke mit der PDL, der Betriebsrat unternimmt nichts und die stellvertretende Leitung kommt nicht dagegen an. Meine ehem. Kolleginnen wurde wegen des Zeugnisses erst gar nicht gefragt. Ob es hilft wenn ich an die Krankenhausleitung schreibe? Ober bleibt mir jetzt nur noch der Gang zum Anwalt?
 
Hallo,

jeder Arbeitnehmer hat bei Ausscheiden aus einem Unternehmen Anspruch auf ein "wohlwollend qualifiziertes Arbeitszeugnis".
Wichtig bei der Prüfung des Zeugnisses ist, daß alle Tätigkeiten vollständig beschrieben sind und das die Verhaltensbewertungen keine "versteckten Hinweise" enthalten, die sich negativ auswirken. Grundsätzlich muß die Beurteilung über den gesammten Zeitraum erfolgen, indem du in diesem Unternehmen tätig warst, nicht nur die letzten Monate vor deinem Ausscheiden.
Was kannst du tun, wenn du mit einem Zeugnis nicht zufrieden bist:

1.) schriftlich bei der Geschäftsleitung (Krankenhausleitung) dem Zeugnis widersprechen und eine Änderung verlangen. Am besten, man schreibt selbst einen Entwurf oder gibt die genaue Formulierung an, die man im Zeugnis stehen haben möchte.

2.) wenn eine Änderung abgelehnt wird (auf eine schriftliche Entscheidung bestehen!), bleibt dir nur noch der Rechtweg.

Wenn du Mitglied einer Gewerkschaft bist, solltest du diese sofort einschalten, dort sitzen die Fachleute.
Wichtig für dich zu wissen, wenn du eine bessere Beurteilung im Zeugnis haben möchtest, so gilt beim Arbeitsgericht folgende Regelung:

- entspricht die Note (wie bei den Schulnoten) 2 oder 3, so musst du den Beweis antreten, daß diese Beurteilung zu schlecht ist
- entsprechen Formulierungen den Noten 4-6, so ist der Arbeitgeber grundsätzlich beweispflichtig, denn das Zeugnis soll ja "wohlwollend" sein.

Gruß

medsonet.1
 

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