Hallo,
ich bin in Japan ausgebildete Krankenschwester und Hebamme und lebe seit 8 Jahren in Deutschland. 2001 ließ ich in Hessen prüfen, ob meine Ausbildungen in Deutschland anerkannt würden. Ich hätte jedoch noch eine um 18 bzw. 12 Monate verkürzte Ausbildung machen müssen. Die Krankenpflegehelferin-Urkunde wurde mir jedoch angeboten. Da ich die Chance, einen Ausbildungsplatz zu bekommen aufgrund meines Alters (damals 35) als gering einschätzte, ließ ich die Krankenpflegehelferin-Urkunde ausstellen. Ich wollte damit schon einmal erste Berufserfahrungen in Deutschland sammeln, was aber leider erfolglos blieb, denn Krankenpflegehelferinnen werden ja kaum noch gesucht. 2004 wurde dann das Krankenpflegegesetz geändert und ich bekam von Hessen die schriftliche Genehmigung, eine Prüfung (zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes) ablegen zu können, um damit die Berufsanerkennung (Krankenschwester-Urkunde) zu bekommen. Man empfahl mir jedoch, die Prüfung nicht sofort anzugehen, sondern vorher noch meine Deutsch-Kenntnisse zu verbessern. Zwischenzeitlich bin ich nach NRW umgezogen und besuche seit 8 Monaten einen Anpassungskurs als Vorbereitung zu dieser Prüfung. Leider hat mir jetzt NRW mitgeteilt, dass mein Antrag auf Zulassung zur Prüfung abgelehnt werden müsse, weil in NRW eine Ausbildung nur einmal anerkannt werden kann. Ich habe jetzt noch etwas Bedenkzeit, in der ich meinen Antrag zurückziehen kann. Es war demnach ein Fehler, die Krankenpflegehelferin-Urkunde zu beantragen. Hessen bestätigte mir jedoch noch einmal telefonisch, dass ich in Hessen die Prüfung jederzeit ablegen könne. Jetzt stehe ich vor folgenden Fragen:
1) Muss ich deswegen wirklich den Aufwand treiben und nach Hessen umziehen?
Würde mich der 1jährige Anpassungslehrgang ausreichend auf die Prüfung in Hessen vorbereiten oder unterscheiden sich die Prufungsinhalte in Hessen und NRW, so dass ich noch einen weiteren Anpassungskurs in Hessen besuchen müsste?
2) Wie sehen meine Rechte aus? Leider hat man mir noch nicht mitgeteilt, auf welche (Landes-)gesetze sich NRW beruft. Wie finde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich mit diesem Spezialbereich auskennt? Mit einer solch speziellen Fragestellung kann sicher nicht jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht etwas anfangen. Kann es wirklich sein, dass man so benachteiligt wird, wenn man von Hessen nach NRW umzieht?
ich bin in Japan ausgebildete Krankenschwester und Hebamme und lebe seit 8 Jahren in Deutschland. 2001 ließ ich in Hessen prüfen, ob meine Ausbildungen in Deutschland anerkannt würden. Ich hätte jedoch noch eine um 18 bzw. 12 Monate verkürzte Ausbildung machen müssen. Die Krankenpflegehelferin-Urkunde wurde mir jedoch angeboten. Da ich die Chance, einen Ausbildungsplatz zu bekommen aufgrund meines Alters (damals 35) als gering einschätzte, ließ ich die Krankenpflegehelferin-Urkunde ausstellen. Ich wollte damit schon einmal erste Berufserfahrungen in Deutschland sammeln, was aber leider erfolglos blieb, denn Krankenpflegehelferinnen werden ja kaum noch gesucht. 2004 wurde dann das Krankenpflegegesetz geändert und ich bekam von Hessen die schriftliche Genehmigung, eine Prüfung (zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes) ablegen zu können, um damit die Berufsanerkennung (Krankenschwester-Urkunde) zu bekommen. Man empfahl mir jedoch, die Prüfung nicht sofort anzugehen, sondern vorher noch meine Deutsch-Kenntnisse zu verbessern. Zwischenzeitlich bin ich nach NRW umgezogen und besuche seit 8 Monaten einen Anpassungskurs als Vorbereitung zu dieser Prüfung. Leider hat mir jetzt NRW mitgeteilt, dass mein Antrag auf Zulassung zur Prüfung abgelehnt werden müsse, weil in NRW eine Ausbildung nur einmal anerkannt werden kann. Ich habe jetzt noch etwas Bedenkzeit, in der ich meinen Antrag zurückziehen kann. Es war demnach ein Fehler, die Krankenpflegehelferin-Urkunde zu beantragen. Hessen bestätigte mir jedoch noch einmal telefonisch, dass ich in Hessen die Prüfung jederzeit ablegen könne. Jetzt stehe ich vor folgenden Fragen:
1) Muss ich deswegen wirklich den Aufwand treiben und nach Hessen umziehen?
Würde mich der 1jährige Anpassungslehrgang ausreichend auf die Prüfung in Hessen vorbereiten oder unterscheiden sich die Prufungsinhalte in Hessen und NRW, so dass ich noch einen weiteren Anpassungskurs in Hessen besuchen müsste?
2) Wie sehen meine Rechte aus? Leider hat man mir noch nicht mitgeteilt, auf welche (Landes-)gesetze sich NRW beruft. Wie finde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich mit diesem Spezialbereich auskennt? Mit einer solch speziellen Fragestellung kann sicher nicht jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht etwas anfangen. Kann es wirklich sein, dass man so benachteiligt wird, wenn man von Hessen nach NRW umzieht?