Praxisanleiterin notwendig oder nicht?

BremerWolf

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27.10.2010
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Grüße miteinander :)

Alsooooo , ich habe heute meiner Praxisanleiterin mein Berichtsheft vorgelegt. Dort sollte sie einen Zettel ausfüllen. Sie merkte dann an , das sie direkt keine Ausbildung zur PA gemacht hat. Sie ist exa , sie meinte das müsste reichen.
Wie sieht es da aus? Wir sind im Bundesland Niedersachsen.
Nun stehe ich einwenig Ratlos da , die Anleiterin ist super und ich möchte niemand anderen. HILFE!

*Winkt*
 
Hallo,

also bei uns ist das so. Wenn die Praxisanleiterin nicht da ist Uunterschreiben wenn Sie da sind, die Stellvertretende Stationsleitung oder die Stationsleitung. Und wenn alle Drei nicht da sind oder gar keine Praxisanleiterin vorhanden ist, dann kann es auch eine Examinierte Unterschreiben. Stellt ja gar kein Problem da.

Lg Jenny
 
Über die Qualifikation der Praxisanleiter in der Altenpflege gibt es keine gesetzlichen Aussagen analog zum Krankenpflegegesetz.

Elisabeth
 
Erstmal danke für die Antworten.
Dort gibt es nen extra Blatt , da muss sich mein Praxisanleiter eintragen. Aber wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist , dann passt das ja.

Grüße
 
Achtung :besserwisser:,
außer dem Altenpflegegesetz gibt es auch noch bundeslandspezifische Regelungen.
Ich kenne mich da nur in BW aus. Hier heißt es im Landespflegegesetz §19(Ausführungen zum Altenpflegegesetz):

"Für die fachliche Anleitung der Schülerinnen und Schüler in der praktischen Ausbildung sind Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 AltPflG einzusetzen, die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen".

Viele Grüße

Tine
 

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