Praktische Prüfung

Meikey

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15.02.2006
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Hallo!
ich hatte vor ein paar tagen pratisches examen...
nun mache ich mir tierisch viele gedanken ob ich durchgefallen sein könnte .
und zwar war meine demente patienten sehr unruhig, da sie operiert wurde dachte ich sie hätte schmerzen und habe ihr schmerzmittel geben wollen, das wollte sie nicht ... dann habe ich leider laut überlegt ihr was zur beruhigung zu geben, was auch vom arzt angeordent war. im nachgespräch fragten mich noch bei meiner prüfung ob das gut ist einfach beruhigungsmittel zu geben.
wäre das ein durchfall grund?

liebe grüße
 
Hey,

ich bin immer der meinung man muss einfach mal abwarten und alles auf sich zu kommen lassen.dennoch versteh ich natürlich deine Angst.Ich würde mal einfach so sagen, ein Beruhigungsmittel was angeordnet ist darf man ja im Bedarfsfall immer geben.Und in einer praktischen PRüfung ist nur eine Pat. Gefährdung oder Gröbste Pflege-Medizinfehler (anwendungsfehler) ein Grund durchzufallen.Somit ist dein lautes Denken und die auf die nachfrage von dir verfasste Antwort nur entscheident welche Note du kriegst.Wie hast du deine Überlegungen argumentiert bzw was hast du auf die gestellte Frage geantwortet?
Ich kann mir vorstellen dass eine Argumentationsweise in Richtung Beruhigung des Pat. PRämed etc sicher gewünscht war.

Also wenn der Rest der Prüfung gut gelaufen ist bin ich mir sicher dass dies kein Durchfallgrund ist sondern nur den Unterschied zwischen 1,2 und 3 in der Note macht je nach dem wie du Argumentiert hast
 
danke für die antwort.
also ich hab dann gesagt das es eine blöde idee von mir war und das man diese medikamente nicht einfach so geben sollte...
hmm... aber als prämedikation , das wär auch eine gute antwort gewesen.
 
Und in einer praktischen PRüfung ist nur eine Pat. Gefährdung oder Gröbste Pflege-Medizinfehler (anwendungsfehler) ein Grund durchzufallen.

Das ist nicht richtig. Die Prüfung ist dann nicht bestanden, wenn der Gesamteindruck nicht mehr für die Note vier ausreicht. Das kann entweder durch einen groben Fehler mit direkter Patientengefährdung geschehen oder durch viele kleinere Fehler, die sich zusammenläppern.

Ich stimme Dir zu: in diesem Fall kommt es auf die Argumentation im Nachgespräch an.
 
Bei uns waren demente Patienten überhaupt nicht zugelassen für eine Examensprüfung!
 
Verstehe das irgendwie nicht. Wenn die Dame unruhig war und sie wollte ihr ein Beruhigungsmittel geben, was auch noch im Bedarfsfall angeordnet ist, hat sie doch alles richtig gemacht. Dafür ist es doch ein Bedarfsmedikament...

Und das mit dem Gesamteindruck hat die Schule bei meiner Ausbildung auch versucht. Aber einfach einen Gesamteindruck als Grund nennen durchgefallen zu sein, reicht nicht. Das ist eine schwammige Definition und reicht vor Gericht nicht aus. Das sah der Richter bei mir auch so und ich habe dann doch bestanden....

LG
 
Man muss den "Gesamteindruck" natürlich begründen können.

Hier fragen immer wieder Leute, ob sie durchgefallen sein könnten, weil sie die Vitalzeichenkontrolle vergessen oder sich beim Verbandswechsel unsteril gemacht haben oder oder oder... Bleibt es bei einem dieser Fehler (oder auch bei einigen wenigen), gibt es Punktabzug, aber die Prüfung ist bestanden. Summieren sich aber die kleinen Fehler, ist man von der Punktzahl irgendwann bei der Note fünf, und das war's dann.

Wenn das im Prüfungsprotokoll gut ersichtlich ist, wird diese Beurteilung auch vor Gericht stand halten.
 
Hey,

richtig Claudia.da muss ich dir Recht geben.Viele kleine Fehler machen die Rechnung unterm strich negativ.Aber wie überall geht ja die Schule in seinem Fall sicherlich auch mit der Einstellung in eine solche Prüfung möglichst den Prüfling nicht durchfallen zu lassen.So wars bei uns.Was nicht heissen soll das man beide Augen und alle Hühneraugen noch zu drückt........aber halt Nervosität etc im Hinterkopf.Klar sind kleinere Fehler der Faktor der den Unterschied zwischen 1und 4 macht aber Bedarfsmedikamente etc darf man im Bedarf geben und das wäre hier locker möglich gewesen.Wenn das bzw die schwache Argumentationsweise nun wirklich der einzige grobe "Schnitzer" in der PRüfung war oder auch hier und da eine kleinigkeit dann wird die PRüfung schon bestanden sein.Wegen sowas fällt doch niemand durch
 

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