Hallo an alle,
Vor 3 Tage habe ich praktische Prüfung gehabt.
Ich habe einen Patient gehabt,das war mein zweiter Examenpatient,der total verwirrt ist,unruhig,und wollte ständig aus dem Bett rausspringen. Bei Betreten des Zimmers , seine beide Bettgitters waren hoch,was eigentlich nicht erlaubt ist.
Ich musste bei ihn PEG Verband machen, Nahrungsgabe über PEG und Infusionstherapie. Wenn ich mit Nahrung und PEG fertig war, ich habe das Bett ganz runter gestellt, eine Bettgitter hbe ich hoch gelassen, und andere dürfte ich nicht weil dann wären des freiheitsentziehende Maßnahmen. Und von Gericht für diesen Pat. gibts keine Bestätigung für diese.
Ich bin raus gegangen um Antibiose zu vorbereiten,und ich wusste der wird stürzen,weil ich kenne ihn. Ich war mit Lehrer in Vorbereitungszimmer für Infusionen und dann ist der gestürzt. Alle Kollegen sind gekommen,und ich war in totalee Schock, und dann hat mich eine Lehrerin so gezogen ja jetzt musst du VZ messen, ich habe alles gemessen, habe Infusion angehängt. Leider , weil ich war so unter Stress, habe ohne Absicht den Schlauch von Infusion angeffast, aber die Lehrer haben absolut nichts gesagt. Die waren total ruhig und chill.
Dann waren wir bei Reflexionsgespräch, der war kurz wegen diese Ausnahme Situatuon, die Lehrerin die auch Schulleitung ist, die untereichtet Recht, hat gesagt, in diesem Fall du hast völlig Recht, falls du die beide Gittern hoch gemacht hättest dann wärst du sofort durchgefallen.
Die beiden waren total auf meine Seite.
Aber meine Frage ist, bin ich trotzdem durchgefallen,weil ich so die Infusion angefasst habe ( hygiene) wegen Stress und ich habe bissl peg verband ****e gemacht. Aber die haben nicht eingegriffen?
Heißt es nur dass man durchgefallen ist,erst wenn die eingreifen?
Danke im Voraus
Vor 3 Tage habe ich praktische Prüfung gehabt.
Ich habe einen Patient gehabt,das war mein zweiter Examenpatient,der total verwirrt ist,unruhig,und wollte ständig aus dem Bett rausspringen. Bei Betreten des Zimmers , seine beide Bettgitters waren hoch,was eigentlich nicht erlaubt ist.
Ich musste bei ihn PEG Verband machen, Nahrungsgabe über PEG und Infusionstherapie. Wenn ich mit Nahrung und PEG fertig war, ich habe das Bett ganz runter gestellt, eine Bettgitter hbe ich hoch gelassen, und andere dürfte ich nicht weil dann wären des freiheitsentziehende Maßnahmen. Und von Gericht für diesen Pat. gibts keine Bestätigung für diese.
Ich bin raus gegangen um Antibiose zu vorbereiten,und ich wusste der wird stürzen,weil ich kenne ihn. Ich war mit Lehrer in Vorbereitungszimmer für Infusionen und dann ist der gestürzt. Alle Kollegen sind gekommen,und ich war in totalee Schock, und dann hat mich eine Lehrerin so gezogen ja jetzt musst du VZ messen, ich habe alles gemessen, habe Infusion angehängt. Leider , weil ich war so unter Stress, habe ohne Absicht den Schlauch von Infusion angeffast, aber die Lehrer haben absolut nichts gesagt. Die waren total ruhig und chill.
Dann waren wir bei Reflexionsgespräch, der war kurz wegen diese Ausnahme Situatuon, die Lehrerin die auch Schulleitung ist, die untereichtet Recht, hat gesagt, in diesem Fall du hast völlig Recht, falls du die beide Gittern hoch gemacht hättest dann wärst du sofort durchgefallen.
Die beiden waren total auf meine Seite.
Aber meine Frage ist, bin ich trotzdem durchgefallen,weil ich so die Infusion angefasst habe ( hygiene) wegen Stress und ich habe bissl peg verband ****e gemacht. Aber die haben nicht eingegriffen?
Heißt es nur dass man durchgefallen ist,erst wenn die eingreifen?
Danke im Voraus