Pflichten der Bereichsleitungen im Zentral-OP

Slazenger

Junior-Mitglied
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05.04.2008
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[FONT=arial,helvetica,sans-serif]Liebe KollegInnen,

Seit ca. eineinhalb Jahren arbeite ich als Bereichsleitung für Sonderaufgaben im Zentral-OP-Bereich; als die Stelle vor kurzem neu geschaffen worden war, war sie vor allem dafür gedacht gewesen, die Rotation des Personals zu verantworten und zu berechnen, die Weiterbildungsteilnehmer der OP-Fachweiterbildung zu betreuen und Dinge wie z.B. Dekubitusprävention im OP (nach Expertenstandard) ins Laufen zu bringen.

All diese Dinge habe ich mit viel Einsatz und Freude initiieren und umsetzen können, nun wurde mir aber die Bereichsleitung in der Gynäkologie angetragen, einem Bereich, in dem ich mich als langjähriger OP-Pfleger der HNO nicht sehe und in dem ich kaum Erfahrungen habe; heute habe ich in einem Gespräch der OP-SL meinen Verzicht auf die Übernahme dieses Fachbereichs erklärt, ich halte das in der Kürze der Zeit nicht seriös für leistbar.

Da ich u.a. auch ein Bachelor-Studium in Angewandten Gesundheitswissenschaften absolviert habe (mit hervorragenden Noten), sehe ich meine Kernkompetenzen eher im Weiterbildungs- und konzeptionellen Bereich.

Nun ist meine Frage die folgende: kann mir die Bereichsleitungsstelle einfach genommen werden, trotz absolvierter sechsmonatiger Probezeit und sehr guter Beurteilung ? Kann ich dem irgendetwas entgegensetzen ?
Ich kann doch nicht unter Berufung auf eine unter ganz anderen Voraussetzungen angegangene BL-Stelle zu ALLEN BL-Stellen gepresst werden ?[/FONT]
 
Das kommt auf deinen Vertrag an. Meistens sind die Verträge so formuliert, dass man im gesamten Krankenhaus eingesetzt werden kann. Nach meiner Rechtsauffassung kannst Du nur dann darauf bestehen, deine bisherige Stelle in gleicher Form zu behalten, wenn eine exakte Arbeitsbeschreibung in deinem Vertrag den Anfgabenbereich festlegt. Ansonsten kann man dich innerhalb des Geltungsbereichs deines Vertrags jederzeit versetzen.
Tipp: Sprich mal mit dem Personalrat/MAV.
Gruß
Sr. S.