Aber danke das du dich an dieser Unterhaltung Beteiligst
das mache ich auch gerne weiter
Die Patientin hat ein Recht auf Versorgung des Arztes nach dem neuesten Stand der Wissenschaft §135a SGB V i.V. mit § 26 SGB V, also kann sie erwarten, dass die Ärztin ihr adäquates Material verordnet.
Ich kann da leider nicht auf das Budget der Ärztin Rücksicht nehmen und zum Thema Regress vereise ich mal auf Werner Sellmer
http://www.wundzentrum-hamburg.de/f...MV_/2013-04-12/Wundtag_12.04.2013_Sellmer.pdf
Wenn die Ärztin auf nich infizierte Wunden das Auflagen einer Betagase verordnet, kann ich mir vorstellen, dass -unter Berücksichtigung von empathischer Gesprächsführung- der Hinweis auf die Verwendung von silikonhaltigen Auflagen bei ihr auf Interesse stoßen wird.
Haben die Betroffenen keine Möglichkeit, die Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen, bist Du ja noch als Akteur im Spiel, da Du z.B. in Bezug auf die Remonstrationspflicht die Ärztin darauf aufmanchen kannst/sollst, dass die verordnete Wundbehandlung nicht zum gewünschten Ziel führt und es durchaus Alternativen gibt.
Der Hinweis auf die Gesetzeslage ist nicht klug******erisch gemeint, soll Dir vielmehr Rückhalt geben, dass Du hier auf "der richtigen Seite" stehst, wenn Du der Ärztin vernünftige Vorschläge machst.
Wenn Du schreibst, die Ärztin ist nett und Ihr habt viele geimeinsame Patienten, ist das doch die ideale Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Wenn die Ärztin eh schon viel verschreiben muss, wäre es doch sinnvoller, sie würde zielbringende Verbandsmaterialien aufschreiben, oder?
(nur mal nebenbei: wenn die neuen Wunden aufgrund Marcumar-Gabe stark bluten, bringt die Tamponade so wenig wie ein Hydrokolloidverband)