PC-Abschreibung steuerlich möglich?

elena

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Halloechen....:roll:

zu später Stund wollt ich nochmal ne Frage loswerden, vielleicht hat ja jemand damit Erfahrungen machen können. Also und zwar möchte ich gerne wissen, ob man einen Computer steuerlich absetzen lassen kann? Ich bin nicht besonders bewandt in diesem Gebiet... meine aber mal was davon gehört zu haben.
Ich ziehe bald ins Schwesternwohnheim und die Zimmer sind ja net so riesig und mein Rechner würde halt viel mehr Platz benötigen als so ein praktisches Notebook!......Hoffe, jemand hat da mehr Ahnung als ich!!!!:weissnix:
 
Hallo Elena,

natürlich kannst Du einen Computer unter Werbungskosten absetzen, du musst nur belegen, dass

1. du den Computer zu mindestens 2/3 für die Arbeit benötigst

2. Dein Arbeitgeber dir die Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellt

3. oder nebenberuflich arbeitest, wofür du den Computer benötigst.

Ich habe inzwischen schon den dritten Computer in Folge abgesetzt, mit einer Abschreibungsrate von drei Jahren. Das Finanzamt hat das immer anerkannt. Allerdings im Rahmen meiner Werbungskosten von zwei Fernstudiengängen und einer Nebenbeschäftigung als Dozent an der Hochschule und dem Berufsförderungswerk.

Cheers

Ingo :roll:
 
danke

:wavey: ..Hallöchen....

danke für die kompetente Antwort, hat mir sehr weiter geholfen. Bei meinem bald heran nahenden Finanzamttermin werde ich es mal ansprechen. Hab absolut nix gegen meinen Rechner, er nimmt nur so viel mehr Platz ein als ein Notebook. Ich denke schon, dass man das Internet des öfteren braucht, um auch Recherche und u.a. Sachen betreiben zu können..... ich danke Dir noch mal :o

LG elena
 
Hallo!

Das Thema hier ist zwar schon etwas älter, aber ich hätte noch eine Frage dazu:

Kann ich einen PC auch als Azubi absetzen? Im Moment habe ich zwar noch Zugang zum Internet über den PC eines Freundes, werde aber demnächst in die Nähe meines Arbeitsplatzes ziehen und bräuchte dann einen eigenen Rechner, da ich auch sehr viele Sachen zur Ausbildung im Internet recherchiere(n) muss... Leider ist die Anschaffung bekanntlich nicht wirklich billig, und mit meinem Ausbildungsgehalt kaum zu finanzieren ohne in Schwierigkeiten zu geraten :(

LG
 
Hallo,

das hat Ingo ja quasi schon beantwortet:

- Du musst den Nachweis erbringen, dass Du den Rechner für die Ausbildung benötigst und dass die Schule keinen PC zum recherchieren besitzt, auf welchen Du hierfür zurückgreifen könntest.

Dann kommen die Ansfchaffungskosten unter Werbungskosten in der Steuererklärung.
Interssant ist die Sache aber nur, wenn Du auch TATSÄCHLICH Steuern zahlst!
Du bekommst vom FA dann nur die Steuern zurück, welche Du nach dem "Arm rechnen" mit de PC-Kosten ZUVIEL gezahlt hast!

Solltest Du nur das Ausbildungsgehalt haben ( und keine weiteren Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit),dann zahlst Du wahrscheinlioch eh sehr wenig Lohnsteuern...oder? :gruebel:
 

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