- Registriert
- 29.09.2007
- Beiträge
- 93
- Ort
- Saarland
- Beruf
- ehemaliger Fachkrankenpfleger Operationsdienst und Endoskopie, Hygienebeauftrager in der Pflege
- Akt. Einsatzbereich
- Allgemeinchirurgie, Urologie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie, Unfallchirurgie
- Funktion
- Datenschutzbeauftrager
Hallo,
uns wurde nun in Bereich OP- und Anästhesiepflege ein Vordruck vorgelegt, auf dem wir einer sogenannten opt out-Regelung für die Ableistung von Anwesenheits- und Rufdiensten sicherzustellen, welcher wir nun zustimmen können oder auch nicht.
Da wir sicher nicht die einzigste Klinik sind, die mit dieser Thematik konfrontiert ist würde mich mal interessieren, wie das so bei Euch gehandhabt wird/wurde, ob ihr zugestimmt habt oder auch nicht. Natürlich sind auch die Beweggründe für die einzelne Entscheidung von Interesse.
Verbergen sich irgendwelche Gefahren "ausgebeutet" zur werden durch den Arbeitgeber, für die Dauer des halben Jahres, für die man zustimmt? Was sind die Vor- und die Nachteile von opt out der Arbeitszeiten? Leider beschränkt sich die Information unserer Mitarbeitervertretung zur Zeit lediglich auf kopierte Auszüge des TVÖD Knappschaft Bahn See sowie aus dem derzeit gültigen AZG.
uns wurde nun in Bereich OP- und Anästhesiepflege ein Vordruck vorgelegt, auf dem wir einer sogenannten opt out-Regelung für die Ableistung von Anwesenheits- und Rufdiensten sicherzustellen, welcher wir nun zustimmen können oder auch nicht.
Da wir sicher nicht die einzigste Klinik sind, die mit dieser Thematik konfrontiert ist würde mich mal interessieren, wie das so bei Euch gehandhabt wird/wurde, ob ihr zugestimmt habt oder auch nicht. Natürlich sind auch die Beweggründe für die einzelne Entscheidung von Interesse.
Verbergen sich irgendwelche Gefahren "ausgebeutet" zur werden durch den Arbeitgeber, für die Dauer des halben Jahres, für die man zustimmt? Was sind die Vor- und die Nachteile von opt out der Arbeitszeiten? Leider beschränkt sich die Information unserer Mitarbeitervertretung zur Zeit lediglich auf kopierte Auszüge des TVÖD Knappschaft Bahn See sowie aus dem derzeit gültigen AZG.

