"Opt out"-Regelung zur Sicherstellung der Bereitschaften

th.giese

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29.09.2007
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93
Ort
Saarland
Beruf
ehemaliger Fachkrankenpfleger Operationsdienst und Endoskopie, Hygienebeauftrager in der Pflege
Akt. Einsatzbereich
Allgemeinchirurgie, Urologie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie, Unfallchirurgie
Funktion
Datenschutzbeauftrager
Hallo,

uns wurde nun in Bereich OP- und Anästhesiepflege ein Vordruck vorgelegt, auf dem wir einer sogenannten opt out-Regelung für die Ableistung von Anwesenheits- und Rufdiensten sicherzustellen, welcher wir nun zustimmen können oder auch nicht.
Da wir sicher nicht die einzigste Klinik sind, die mit dieser Thematik konfrontiert ist würde mich mal interessieren, wie das so bei Euch gehandhabt wird/wurde, ob ihr zugestimmt habt oder auch nicht. Natürlich sind auch die Beweggründe für die einzelne Entscheidung von Interesse.
Verbergen sich irgendwelche Gefahren "ausgebeutet" zur werden durch den Arbeitgeber, für die Dauer des halben Jahres, für die man zustimmt? Was sind die Vor- und die Nachteile von opt out der Arbeitszeiten? Leider beschränkt sich die Information unserer Mitarbeitervertretung zur Zeit lediglich auf kopierte Auszüge des TVÖD Knappschaft Bahn See sowie aus dem derzeit gültigen AZG.
 
ganz klar ablehnen und nicht unterschreiben! dich kann keiner dazu zwingen und du hast bei ablehnung keine konsequenzen zu befürchten.
 
Dumme Frage: Was bedeutet "opt out"? kann mir nix drunter vorstellen.
opt out ist die Abkürzung für opting out, was übersetzt so viel heißt wie "nicht mitmachen".
Mit dem Begriff kann man innerhalb von Causalzusammenhängen Ausnahmeregelungen umschreiben. Hier im konkreten Fall geht des um die Opt out-Regelung beim Arbeitszeitgesetz (AZG). Gemäß AZG darf die wöchentliche maximale Arbeitszeit höchstens 48 Stunden durchschnittlich betragen. Durch die Unterzeichnung bzw. die persönliche Zustimmung kann die Arbeitszeit auf maximal 54 bis 58 Stunden ausgedehnt werden. Das ist insbesondere bei Berufsgruppen, die Bereitschaftsdienste ableisten wichtig zu wissen. Im normalen Stationsalltag hat das weniger Relevanz.
 
ganz klar ablehnen und nicht unterschreiben! dich kann keiner dazu zwingen und du hast bei ablehnung keine konsequenzen zu befürchten.

Das Ding zu unterzeichnen hatte ich auch nicht vor, bzw. will ich in jedem Fall ablehnen. Was mich zunächst primär mächtig ärgert ist die Tatsache, dass unser Arbeitgeber zur Zeit mächtig dabei ist Regelungen des Arbeitszeitgesetzes penibelst zu beachten, weil der Verwaltungsdirektor der Klinik bereits zur Kasse gebeten wurde. Jetzt war letzten Monat wieder eine KTQ Rezertifizierung und da hat man wohl gemerkt, dass es keine Stellungnahme der Pflegekräfte in unserem OP gibt zum Thema opt out. Man hat uns dann gegen Quittung einen Schrieb ausgehändigt mit der Bitte diesen auszufüllen. Das an sich ist noch nicht einmal das schlimmste, damit war zu rechnen. Der Schrieb trägt aber ein Ausstellungsdatum vom Dezember 2014, ausgehändigt hat man uns das aber erst in den vergangenen vier Wochen. :eek:
Noch nicht einmal ein Jahresauszug aus 2014 wurde uns zur Einsicht bereitgestellt. Und der Betriebsrat hat lediglich Auszüge aus dem TVÖD KBS und dem AZG verteilt.
 
Hallo Thomas,
Ob man eine "opt out"-Vereinbarung unterschreibt oder nicht kann man meiner Meinung nach nicht pauschal sagen.
Je nach Arbeitsbelastung im Bereitschaftsdienst und Größe des OP´s kann es auch durchaus interessant sein, solch eine Zusatzvereinbarung zu unterschreiben. Hab ich selbst auch schon mal gemacht. Damalige Situation:
Kleines Krankenhaus mit kleinem OP-Team. Geringe Arbeitsbelastung im Bereitschaftsdienst (unter 15%)
Die Stunden wurden teilweise ausbezahlt. Manchmal hätte ich gerne wieder die Lohnzettel von damals
. :wink1:
Du solltest nicht überstürzt ja oder nein sagen. Lass dir ein paar Tage (oder Wochen) Zeit mit der Entscheidung. Dein Arbeitgeber hat sich ja auch lange Zeit mit dem Vordruck gelassen.

LG Einer
 
Hallo Einer,

wie ich schon geschrieben habe sind sowohl Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmervertretung sehr zurückhaltend was Informationen zum Thema angeht. Auszüge aus dem AZG und dem Tarifvertrag kann ich mit auch im Internet suchen.
Die von Dir beschriebene Situation wird man wohl im Jahr 2015 kaum noch antreffen. Wir sind eine Klinik der Grund- und Regelversorgung und decken mit unserem OP-Team im Bereitschaftsdienst Chirurgie/Unfallchirurgie und Urologie ab. Frakturen, akute Bäuche oder DJ-Anlagen sind da immer und jederzeit drin. In den letzten Wochen hatten wir dann eine richtig üble Zeit. Beinahe nahtloses Durcharbeiten bis weit nach Mitternacht von morgens 07:15 Uhr an oder nur kurzer Unterbrechung war fast jeden Tag. Dazu kommt der regelmäßig Zeitverlust durch unrealistische OP-Zeitplanung der Operationen und mangelnde Disziplin der "Aufschneider" bis sie zur OP erscheinen und die Unpünktlichkeit geht morgens beim ersten Eingriff bereits los, so dass dadurch das Tagesgeschäft nicht selten in den Dienst läuft. Und dann noch die Notfälle.
Ich bin mir fast sicher, dass ich opt out nicht zu stimmen werde.
 
Kann man, nachdem man einer 'opt-out'-Vereinbarung zugestimmt hat, dieser auch später wieder widersprechen?
Zum Beispiel bei konstant steigender Arbeitsbelastung und immer weniger Personal.
Lg
 
Selbstverständlich kannst Du dieser Vereinbarung auch wieder widersprechen. Nagel mich jetzt nicht fest, ich glaube aber mit einer Frist von 6 Monaten.
 
Ich werde den Widerspruch einfach mal schriftlich der Verwaltung zukommen lassen und sehen was passiert. :-)
 
Vielleicht mit dem Zusatz zum nächstmöglichen Termin und der Aufforderung den Eingang schriftlich zu bestätigen. Gibt es in Eurem Haus einen Betriebsrat?
 
kann man, genaue frist weiß ich aber auch nicht. lass dich nicht verheizen... LG
 
Ja, Thomas so werd ich es machen. Danke!
Ich sehe es einfach nicht mehr ein. Hab immer öfter bis zu 72h in der Woche inkl. Bereitschaftsdienst.
Verheizen ist gut @FLORA.BLEIBT. Man ist schon nachmittags um 16 Uhr fertig, weil man immer mehr und immer schneller Arbeiten soll.
Vielleicht sollte man gleich eine Überlastungsanzeige dazu abgeben!
Es ist traurig dass einem ein so toller Job auf diese Weise kaputt gemacht wird.
Lg
Ach ja, hab ich fast vergessen. Einen Betriebsrat gibt es.
 
Ach ja, hab ich fast vergessen. Einen Betriebsrat gibt es.

Diesen auf jeden Fall mit ins Boot nehmen. Überlastungsanzeige ist zwar immer gut, bringt in den meisten Fällen nicht viel bis gar nix! Diese kann der Arbeitgeber abheften und im Ordner im Schrank verschwinden lassen ohne, dass etwas passiert.
Was Euch aber helfen kann ist eine Beschwerde nach Betriebsverfassungsgesetz. Ich weiß grad nicht den genauen Paragraphen, auf den Ihr Euch berufen müsst. Das kann ich morgen aber in Erfahrung bringen. Fakt ist auf solch ein Schreiben muss der Arbeitgeber reagieren, sonst macht er sich strafbar! Falls ihr alle wirklich weit über den zulässigen Zeiten nach dem Arbeitszeitgesetz seid, dann kann man auch mal das Gewerbeaufsichtsamt zu Rate ziehen. Das wird auch interessant dann für den Arbeitgeber.
 
Hallo, alle zusammen. Habe nun endlich vor über einer Woche die Opt-out Regelung für mich persönlich widerrufen. Habe einfach einen kurzen Zwei-Zeiler geschrieben und an die Personalabteilung geschickt.
Die Reaktion: Die schriftliche Antwort mit der Bestätigung kam und noch zwei Tage später wurde ich zum Pflegedirektor zitiert.
Das Ergebnis ist, er muss jetzt angeblich innerhalb der nächsten 6 Monate (Widerrufsfrist) ein neues Arbeitsmodell einführen, da es sich angeblich so verhält, wenn Einer kündigt ist die Regelung für den Rest auch hinfällig. Das hätte man mal irgendwo aufschreiben sollen! Somit werde ich jetzt damit rechnen müssen, da ich ja bei der nächsten Teamsitzung namentlich genannt werde evtl. den Zorn einiger Kollegen auf mich zu ziehen. Natürlich wird der Arbeitgeber Modelle vorstellen, die unsere Zuschläge schmälern und Minusstunden aufbauen lassen.
Jetzt zu meiner Frage: Was habt ihr für Modelle, die nach Abschaffung der 24 Stunden-Dienste eingeführt wurden? Und wie seid ihr damit zufrieden (mit 100% Arbeitszeit)? Wir werden nach Stufe 1 bezahlt. Ob die Auslastung noch stimmt bezweifle ich allerdings.
Lg
 
Die Reaktion: Die schriftliche Antwort mit der Bestätigung kam und noch zwei Tage später wurde ich zum Pflegedirektor zitiert.
Das ist nicht zufällig ein kirchliches Haus in dem Du arbeitest?
Das Verhalten würde jedenfalls passen. Lass Dich aber nicht weich klopfen und hol Dir den Betriebsrat mit ins Boot. Der muss eh angehört werden bei Veränderungen der Arbeitszeit.
Dass Dein Pflegedirektor jetzt ein neues Arbeitszeitmodell erstellen muss, weil nun alles über den Haufen geworfen wurde, nur weil Du "opt-out" widerrufen hast ist übrigens blanker Unsinn. Das sollte viel mehr ein Druckmittel sein, dass Du kalte Füße bekommst und Deinen Antrag zurück ziehst. Am besten wird es sein, dass Du in der nächsten Teambesprechung selbst mitteilst, dass Du 2opt-out" wiederrufen hast. Vielleicht ziehen ja noch einige nach.
Wenn nun trotzdem ein neues AZ-Modell eingeführt werden soll ist der AG auch gut beraten gleich eine Analyse der Dienstbelastung zu erstellen.
Ganz wichtig ist es nun aber den Betriebsrat jetzt schon ein zu schalten, wenn nicht schon geschehen.
 
Nein Thomas, ich arbeite in einem öffentlichen kommunalen Haus.
Also...ich hatte jetzt Urlaub und es hat sich einiges getan. Die Auslastung im BD wurde plötzlich überprüft und uups wir sind ja doch schon lange Stufe 2.
Der Rest meines Teams darf jetzt doch im opt-out bleiben, nur ich soll neue Arbeitszeiten bekommen. Aber dazu muss ich mich erst nochmal beim Betriebsrat erkundigen: wenn es um opt out geht, wird ja immer von wöchentlichen Stunden gesprochen, max. 48h oder max. 58h...Jetzt wird nämlich behauptet, ich darf auch keine 24h Bereitschaftsdienste mehr arbeiten. Stimmt das? Habe nur bei der alten Einstufung (A-D) diesbezüglich etwas gefunden, z.B. max. 13h/Tag.
Aber d.h. ich wäre im Nachteil gegenüber meinen Kollegen. Ich würde dann kein Geld mehr bekommen und Minusstunden für meine verkürzten Dienste machen.
Und es steht unter jedem Opt-out Vertrag, dass mir keine Nachteile entstehen dürfen.
:gruebel:
 
wenn es um opt out geht, wird ja immer von wöchentlichen Stunden gesprochen, max. 48h oder max. 58h...Jetzt wird nämlich behauptet, ich darf auch keine 24h Bereitschaftsdienste mehr arbeiten. Stimmt das?

Klares Jain! Im Opt-Out ist die wöchentliche Arbeitszeit von über 48h bis hin zu 58h zwingend einzuhalten, das stimmt. Aber: Die 54 oder 58h die im TVöD festgelgt sind, dürfen im Mittel von 12 Monaten nicht überschritten werden. Einzelne Wochen (mit z.B. 62h) sind demnach unschädlich, wenn sie innerhalb von 12 Monaten wieder ausgeglichen werden.
Die die 48h überschreitende Zeit muss aber im Opt-Out zwingend in Form von Bereitschaftsdienst (keinesfalls Vollarbeit) erbracht werden - das vergessen leider viele.
Also bis zu 48 Stunden Vollarbe, alles darüber BD.

Bei den ohne Opt-Out geltenden 48h pro Woche verhält es sich ähnlich: Im Durchschnitt von 12 Monaten müssen die eingehalten werden, also nicht jede Woche an sich.
Wichtig (und das ist vermutlich die Intention des AG keine 24h Dienste mehr zuzulassen) ist zu wissen: Die 48h/ Woche sind die arbeitszeitrechtliche Höchstarbeitszeit. In dieser sind auch wieder die kompletten 24h-Dienste (inklusive Bereitschaft) drinnen. Du hast wahrscheinlich eine 39h-Woche. Inklusive Ruhezeit bleiben da nicht mehr viele Arbeitstage in der Woche übrig, an welchen der AG dich einsetzen könnte. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jana,
Die Regelung, dass der BD in Stufe 2 die Regelarbeitszeit um maximal 13 Stunden verlängern darf (8Std.+13Std.=21Std.) hat nichts mit der Opt-Out Regel zu tun.
Zumindest nicht im AVR. Hier dazu der Auszug:

Anlage 31: Besondere Regelungen für Mitarbeiter im Pflegedienst in Krankenhäusern


§ 5 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

(1) Der Dienstgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.

(2) Abweichend von den §§ 3, 5 und 6 Abs. 2 ArbZG kann im Rahmen des § 7 ArbZG die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes über acht Stunden hinaus verlängert werden, wenn mindestens die acht Stunden überschreitende Zeit im Rahmen von Bereitschaftsdienst geleistet wird, und zwar wie folgt:

a) bei Bereitschaftsdiensten der Stufe I bis zu insgesamt maximal 16 Stunden täglich; die gesetzlich vorgeschriebene Pause verlängert diesen Zeitraum nicht,
b) bei Bereitschaftsdiensten der Stufen II und III bis zu insgesamt maximal 13 Stunden täglich; die gesetzlich vorgeschriebene Pause verlängert diesen Zeitraum nicht.


Wenn das in deinem Tarifvertrag genau so ist, muss der Arbeitgeber dein Arbeitszeiten im Bereitschaftsdienst für alle Mitarbeiter im OP ändern.
Klär das mal mit dem Betriebsrat ab.

Viel Erfolg
Einer
 

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