Nur selbst aufgezogene Medikamente applizieren?

ketamin

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Hallo zusammen,

ich möchte gerne einmal folgenden Sachverhalt zu Diskussion stellen...

Übergabe vom Frühdienst an den Spätdienst. Es wurde just eine Anordnung vom Arzt gegeben, dass ein Patient eine Injektion erhalten soll. Die Pflegeperson aus dem Frühdienst hat diese bereits zeitnah und fachlich korrekt gerichtet, durchführen soll sie eine Pflegeperson des Spätdienstes.

Meine Frage dazu lautet nun, ob dieses Vorgehen legitim ist? Uns wird gelehrt, man dürfe prinzipiell nur eigenhändig aufgezogene Medikamente applizieren. Eine entsprechende Begründung o.ä. gab es allerdings dazu nicht.

Wenn man so argumentiert, müsste man doch jegliche Assistenztätigkeiten ad acta legen. Wie soll z.B. der Chirurg sicher sein, ob die instrumentierende Pflegeperson bei der Vorbereitung auch wirklich steril gearbeitet hat?

Danke für eure Beiträge...
 
Deshalb: Ampulle nicht wegwerfen sondern bei der Spritze / Infusion belassen, dass es jeder der applizieren kann, nachkontrollieren kann...
 
Deshalb: Ampulle nicht wegwerfen sondern bei der Spritze / Infusion belassen, dass es jeder der applizieren kann, nachkontrollieren kann...

Zu diesem Einwand sagte unsere Lehrkraft: Auch wenn die leere Ampulle beiliegt und die Spritze entsprechend beschriftet / etikettiert ist, dürfe man nicht applizieren. Es könnte sich ja trotzdem ein anderes Medikament in der Spritze befinden.

Für mich ergibt das keinen Sinn, daher meine Fragestellung hier ins Plenum.
 
Ich persönlich hänge nur Infusionen an, die auch ich aufgezogen habe, lässt sich auch bisher sehr gut umsetzen und meine Kollegen handhaben es im Normalfall auch so!

In deinem Beispiel halte ich es aber auch für sehr möglich, dass die Pflegekraft aus dem Frühdienst die Injektion auch hätte spritzen können, sonst hätte sie es auch gleich liegen lassen können.

Nur meine Meinung :)
 
Ich persönlich hänge nur Infusionen an, die auch ich aufgezogen habe, lässt sich auch bisher sehr gut umsetzen und meine Kollegen handhaben es im Normalfall auch so!

In deinem Beispiel halte ich es aber auch für sehr möglich, dass die Pflegekraft aus dem Frühdienst die Injektion auch hätte spritzen können, sonst hätte sie es auch gleich liegen lassen können.

Nur meine Meinung :)

So seh ichs auch! Ich würde einfach nichts spritzen, was ich nicht 1000%ig weiß, was es ist.
Vielleicht habt ihr den Prozess gegen den PJler mitbekommen, der einem Baby orales AB in die Vene appliziert hat..
 
Moin,Moin

Abhängig vom Umfang einer Patientenversorgung muss man sich aber auch mal auf die Fähigkeiten seiner Kollegen verlassen können. Spritzen entsprechend beschriftet sollten das beinhalten was drauf steht. In manchen Arbeitssituationen muss man halt Hand in Hand arbeiten und es ist einfach unmöglich nur das zu verabreichen was man selbst aufgezogen hat.

Bin da auch eher kein Freund von angebrochenen Ampullen, da ja doch eine gewisse Verletzungsgefahr besteht.

Also in meinen Augen Medikament mit Präparat,Dosis bzw Konzentration beschriften, Handzeichen - sollte eine Fachpflegekraft entsprechen umsetzen können. Derjenige der verabreicht muss sich entsprechend der Beschriftung vergewissern das es passt !
 
Eine gesetzliche Grundlage für die Information der Unterrichtskräfte bezüglich der Medikantentenapplikation besteht nicht.
Allerdings gibt es dafür gerichtliche Grundlagen: die Durchführungsverantwortung der inijzierenden Person beinhaltet die Feststellung der sachgerechten Bereitstellung von Medikament in Art, Dosis, Applikationsform und Asepsis. Da dies im Regelfall nicht immer 100% gewährt werden kann, leitet sich im Umkehrschluss ab, alles selbst herzurichten!
 
Eine gesetzliche Grundlage für die Information der Unterrichtskräfte bezüglich der Medikantentenapplikation besteht nicht.
Allerdings gibt es dafür gerichtliche Grundlagen: die Durchführungsverantwortung der inijzierenden Person beinhaltet die Feststellung der sachgerechten Bereitstellung von Medikament in Art, Dosis, Applikationsform und Asepsis. Da dies im Regelfall nicht immer 100% gewährt werden kann, leitet sich im Umkehrschluss ab, alles selbst herzurichten!

Vielen Dank für diese Ausführung! :up:
 
Ohja, durfte schonmal die ZNA besuchen.........

Welchen Wirkstoff enthielt die Ampulle denn? Ansonsten versteh ich das nicht, die Ampulle ist doch noch mit keinem Patienten oder seinem Blut in Berührung gekommen. Bei uns passiert das auch schon mal, wenn die Schwestern die Ampulle nicht mit einem Tupfer öffnen, aber deshalb rennt keiner direkt in die ZNA.

Generell haben wir gelernt, dass es eine Anordnungs- und Durchführungsverantwortung gibt, aber auch die Aufgabe zur Delegation. Wenn alles ordentlich beschriftet ist und die Ampulle beigelegt wurde, versteh ich das Problem nicht. Dann kann das Medikament problemlos appliziert werden, so wurde es uns zumindest beigebracht. In unserer Klinik zum Beispiel ist es so, dass alles unter 20 ml Antibiose i.v. durch die Ärzte gespritzt wird, genau wie Kortison. Aber WIR bereiten es vor, sodass die Ärzte es nur noch spritzen müssen. Wenn ich danach gehe, müssten sie alles selbst erst richten und glaub mir, damit gibt sich kein Arzt der Welt ab, da haben die weder Zeit noch Nerven für. In einem Team (auch multidisziplinär) muss man sich soweit aufeinander verlassen können. Vorsicht walten lassen ist angebracht, aber man kann es auch übertreiben
 
Wahrscheinlich hat Lilli sich einfach so böse geschnitten, dass sie in die ZNA musste. Dafür ist weder ein vorheriger Patientenkontakt mit der Ampulle, noch ein böser Wirkstoff nötig.
 
Wahrscheinlich hat Lilli sich einfach so böse geschnitten, dass sie in die ZNA musste. Dafür ist weder ein vorheriger Patientenkontakt mit der Ampulle, noch ein böser Wirkstoff nötig.

Richtig, genau so wars. Musste halt genäht werden..
 

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