Neues Ausbildungsgesetz

Ute

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04.02.2002
Beiträge
1.736
Ort
Hannover
Beruf
Krankenschwester, Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (FLP)
Akt. Einsatzbereich
Zur Zeit in der Elternzeit
Funktion
Study nurse
Hi,

was passiert mit den Mentoren?

Im neuen Ausbildungsgesetz spricht keiner mehr von Mentoren nur noch von Praxisanleitern mit 200 Ausbildungsstunden!

Wie läuft das bei Euch in den Kliniken weiter, werden die Mentoren weiter geschult damit sie die Qualifikation zum Praxisanleiter bekommen?

Wieviele Stunden habt Ihr in dem Mentorenlehrgang an Unterrichtsstunden vermittelt bekommen?

ute
 
mentoren werden bei uns auch noch weiterhin ausgebildet, allerdings sollen wohl die nächsten 2 jahre nur noch weiterbildungen zum praxisanleiter stattfinden.
bei uns ist das ganze folgendermaßen geregelt: erst den mentorenkurs (jetzt habe ich glatt vergessen, wieviele stunden das waren), dann der besuch von fünf sog. mentoren workshops (jeweils eine tagesveranstaltung), dann hätte man die qualifikation den praxisanleiterkurs zu besuchen, mit diesem gesamtprogramm hätte man dann auch die notwendige stundenzahl.
mentoren wird es, zumindest bei uns, auch noch weiterhin geben, da dies die erste stufe zum praxisanleiter ist. in wie weit die einzelnen kliniken ihre weiterbildungsprogramme in bezug auf die praxisanleiter anpassen, ist aber wahrscheinlich deren ding, ohne vorgabe vom gesetztgeber.
außerdem wäre es sinnlos, die position des mentors komplett aufzugeben, da die stationen in der regel zwar mehrere mentoren haben sollten (ok, im idealfall), aber im schnitt mit einem praxisanleiter auskommen müssten
 
Liebe Mentoren!

Da sich das Krankenpflegegesetz sich geändert hat, hat sich auch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geändert.
Die Einrichtungen sollen jetzt die praktische Ausbildung mit Praxisanleiter/in sichern.
Zur Praxisanleitung geeignete Personen sind Pflegepersonal mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrungen und mit der berufpädagogischen Zusatzqualifikation zum Praxisanleiter/in mit dem Umfang von mindestens 200 Stunden.

Ja da stellt sich die Frage, was machen sie mit den Mentoren?

Ich habe eine Mentorenweiterbildung mit 160 Stunden, + 40 Stunden, dann bin ich Praxisanleiter? :?

Wie sieht die Situation bei Euch aus?
 
Hallo Ute,
in der FWB gilt in NRW schon seit 1995 ein Gesetz, welches die Benennung von ausgebildeten PA für die Funktionsbereiche vorschreibt. Nach anfänglichen "Motzereien" durch PDL, Verwaltung und Stationsleitungen hat sich das System gut bewährt, denn die Praxisanleitungen für die WBT finden, meistens jedenfalls, tatsächlich statt. In der Krpflegeausbildung geht das, nach dem Vorbild aus der FWB jetzt ähnliche Wege und es gibt sogar freigestellte PA für die Krpflege-Schülerinn und - schüler!
 

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