Nachtschicht wiederholen?

sternchen1007

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Hallo....ich bin zur Zeit in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin. In der Zeit meiner Nachtschicht wurde ich krank, und hatte 2 tage lang eine AU. Meine Frage ist, muss ich nun diese 2 tage nachholen oder ist das mit der Au erledigt? da man ja eine gewisse stundenanzahl von Nachtwachen in der ausbildung baucht
Vielen Dank
 
Hallo Sternchen1007,

du brauchst da schon tatsächlich stattgefundene Nachtwachen!
 
Du brauchst eine Mindestanzahl an Nachtdienststunden (und damit ist wirklich der Nachtdienst gemeint, nicht etwaige Stunden im Spätdienst, für die es schon Nachtdienstzuschläge gibt). Vor 2004 waren es mindestens 80, höchstens 120 Stunden, im neuen Krankenpflegegesetz ist es etwas weniger. Wenn Du durch dein Krank unter diese Mindestanzahl gerutscht bist, musst Du die Zeit nachholen, sonst wirst Du nicht zum Examen zugelassen.

Gruß, Claudia
 
Hallo,
die Zeiten bezüglich der abzuleistenden Nachtdienste hat sich nicht verändert ...die Mindestzahl ist immer noch 80 Stunden.

LG,
Lille
 
Hallo
ich glaub 12 od. 14 Nächte sind pflicht und 4 Nächte freiwillig dazu.
Also du musst unbedingt auf die Pflichtnächte kommen wie, wann und wo ist dir mit Rücksprache deiner Schule (Lehrer) und Station eigentlich selbst überlassen! ( so war es bei uns!!!)

Gruß Drea
 

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