Hallo, im Arbeitszeitgesetz steht zum Thema Nachtdienste, dass für Nachtidenst a.) eine angemessende Anzahl bezahlter, freier tage ODER b.) einen angemessenen Zuschlag auf Bruttoverdienst.
Aber leider nichts genaues, im denke das dieses Problem viele haben, dass man nciht weiß , zum einen wie viele ND pro Woche erlaubt sind (habe 10-h-ND und eine 38,5 std/Woche) und wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit sein darf. Arbeite cih 7 Tage im FD sind das 7 ma 7 Std , also 49 Wochenstunden, bei 7 mal 10 Nachtstunden aber schon 70 Wochenstunden.
Kann hierzu leider nix im Arbeitszeitgesetz oder in der Suche nix finden, hat da jemand mehr Ahnung als ich ???
LG Miss_Eli!
Aber leider nichts genaues, im denke das dieses Problem viele haben, dass man nciht weiß , zum einen wie viele ND pro Woche erlaubt sind (habe 10-h-ND und eine 38,5 std/Woche) und wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit sein darf. Arbeite cih 7 Tage im FD sind das 7 ma 7 Std , also 49 Wochenstunden, bei 7 mal 10 Nachtstunden aber schon 70 Wochenstunden.
Kann hierzu leider nix im Arbeitszeitgesetz oder in der Suche nix finden, hat da jemand mehr Ahnung als ich ???
LG Miss_Eli!