Nachtdienst - wie viele? / Wochenarbeitszeit

Miss_Eli

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Dortmund
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Kinderkrankenschwester
Hallo, im Arbeitszeitgesetz steht zum Thema Nachtdienste, dass für Nachtidenst a.) eine angemessende Anzahl bezahlter, freier tage ODER b.) einen angemessenen Zuschlag auf Bruttoverdienst.

Aber leider nichts genaues, im denke das dieses Problem viele haben, dass man nciht weiß , zum einen wie viele ND pro Woche erlaubt sind (habe 10-h-ND und eine 38,5 std/Woche) und wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit sein darf. Arbeite cih 7 Tage im FD sind das 7 ma 7 Std , also 49 Wochenstunden, bei 7 mal 10 Nachtstunden aber schon 70 Wochenstunden.

Kann hierzu leider nix im Arbeitszeitgesetz oder in der Suche nix finden, hat da jemand mehr Ahnung als ich ???

LG Miss_Eli!
 
Hi Miss-Eli
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Das ist bindend für dich und deinem Arbeitgeber,
In meinem steht 38,5 Std/Woche. Sollte ich übere diese Zeit kommen, muss diese bis Sonntag abgebaut
Wenn das nicht möglich ist, kommen noch ein paar % zu den Ü-Stunden dazu, wieviel, weiß ich nicht genau.
Unsere PDL achtet penibel darauf, das wir nur selten 6 Tage am Stück durcharbeiten. Sie muss jede Ü-Stunde rechtfertigen beim Oberboss und das ist mühselig.:mrgreen:
 
Hallo,
Aussagen zur wöchentlichen Arbeitszeit trifft unter anderem das Arbeitszeitgesetz

§3 Arbeitszeitgesetz

Die werktägliche Arbeitszeit (Montag bis Sonntag) darf acht Stundennicht überschreiten. Daraus ergibt sich eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden. Es ist jedoch möglich, die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden zu verlängern, das entspricht 60 Stunden in der Woche, wenn in einem Ausgleichszeitraum von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Tagesdurchschnitt acht Stunden und im Wochendurchschnitt 48 Stunden nicht überschritten werden.
Gruß
 
WERKTAGE sind von Montag bis Samstag, es sei denn, auf einen dieser Wochentage fällt ein Feiertag, dann gilt er in diesem speziellen Fall als Nicht-Werktag, sondern als Feiertag eben (Bundesurlaubsgesetz, § 3)

Du kannst also problemlos von Dienstagabend bis Sonntagabend einschließlich in den Nachtdienst gehen, hast dann deine 6x10 Stunden und überschreitest nicht die maximal zulässigen Wochenarbeitsstunden, wenn sie denn (wie im Arbeitszeitgesetz, siehe obiger Beitrag) wieder ausgeglichen werden)
 
Hallo,

außer in den Rahmenbedingungen im Arbeitszeitgesetz (max. 48 Stunden im Durchschnitt) sind diese Themen Wochenarbeitszeit, Nachtdienste, Ausgleiche üblicherweise in den Tarifverträgen und/oder Betriebsvereinbarungen geregelt.

Gruß

medsonet.1
 

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