12-Stunden-Nachtdienst: Recht auf schlafen?

Lena1991

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Pflegehilfskraft
Hallo Zusammen,
Ich weiß garnicht ob ich hier richtig bin und erhoffe mir das mir jemand mit Rat zur Seite steht.
Also es geht um folgendes,

Ich arbeite derzeit als Phk in einer Seniorenwohngemeinschaft mit 24 Std. Betreuung, wir haben zwei Schichten Nachtdienste. Der eine von 20:00-06:00 Uhr und der andere von 18:00-06:00 Uhr.
Jetzt meine Frage, steht uns zu das wir nachts auch etwas schlafen dürfen, wenn ja wie lange und muss der Arbeitgeber eine Möglichkeit zum hinlegen bereit stellen? Wenn wir schlafen, werden dann trotzdem volle 10 bzw. 12 Std. Bezahlt?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine
Bin gespannt auf eure Antworten
Ganz liebe Grüße
 
Ist generell meines Wissens nach nicht erlaubt. Wer Nachtwache hat, muss rund um die Uhr aufmerksam sein und reagieren können. Der Schlaf muss tagsüber erfolgen.
Ich denke da gibt es sicher auch AG, die das anders handhaben, sofern man nicht alleine ist, dazu müsstest du eigentlich etwas in deinem Arbeitsvertrag finden.

Hier hab ich das Thema gefunden:
Vielleicht findest du da richtige Infos, neben meinem Halbwissen ;)

Schlafen im Nachtdienst
 
Jetzt meine Frage, steht uns zu das wir nachts auch etwas schlafen dürfen, wenn ja wie lange und muss der Arbeitgeber eine Möglichkeit zum hinlegen bereit stellen?
Das kommt darauf an, ob das ein Nachtdienst oder bloß eine Nachtbereitschaft ist.
Während eines "echten" Nachtdienstes ist schlafen absolut verboten, es muß aber natürlich trotzdem eine Pause geben, während der Du von einem Kollegen abgelöst werden mußt. In der Pause könntest Du Dich dann theoretisch hinlegen, da Du in Deiner Pause machen kannst, was Du willst (z. B. auch Deinen Arbeitsplatz verlassen). Die zählt aber auch nicht als Arbeitszeit.
Anders schaut´s aus bei Bereitschaft, da kann man sich theoretisch hinlegen, muß aber dann kommen, wenn man gerufen wird (gibt es z. B. in Kliniken häufig).
Schau mal, was in Deinem Arbeitsvertrag drinsteht, ansonsten frag noch mal bei Deinem AG nach.
Zum Bereitschaftsdienst siehe auch
Bereitschaftsdienst: Besondere Arbeitszeit | Arbeitsrecht 2018
 
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