Hallo Zusammen,
Ich weiß garnicht ob ich hier richtig bin und erhoffe mir das mir jemand mit Rat zur Seite steht.
Also es geht um folgendes,
Ich arbeite derzeit als Phk in einer Seniorenwohngemeinschaft mit 24 Std. Betreuung, wir haben zwei Schichten Nachtdienste. Der eine von 20:00-06:00 Uhr und der andere von 18:00-06:00 Uhr.
Jetzt meine Frage, steht uns zu das wir nachts auch etwas schlafen dürfen, wenn ja wie lange und muss der Arbeitgeber eine Möglichkeit zum hinlegen bereit stellen? Wenn wir schlafen, werden dann trotzdem volle 10 bzw. 12 Std. Bezahlt?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine
Bin gespannt auf eure Antworten
Ganz liebe Grüße
Ich weiß garnicht ob ich hier richtig bin und erhoffe mir das mir jemand mit Rat zur Seite steht.
Also es geht um folgendes,
Ich arbeite derzeit als Phk in einer Seniorenwohngemeinschaft mit 24 Std. Betreuung, wir haben zwei Schichten Nachtdienste. Der eine von 20:00-06:00 Uhr und der andere von 18:00-06:00 Uhr.
Jetzt meine Frage, steht uns zu das wir nachts auch etwas schlafen dürfen, wenn ja wie lange und muss der Arbeitgeber eine Möglichkeit zum hinlegen bereit stellen? Wenn wir schlafen, werden dann trotzdem volle 10 bzw. 12 Std. Bezahlt?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine
Bin gespannt auf eure Antworten
Ganz liebe Grüße