Genaue Berechnung für erreichte Stunden in der Theorie

Pafke

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28.09.2024
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Azubi Pflegefachperson
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Krankenhaus
Hallo, ich bin im 3. Jahr und mein Examen steht Januar - März an.
Jetzt habe ich mir am Ende eines Einsatzes einen fetten Bandscheibenvorfall eingehandelt, der operiert werden musste und sammle jetzt in der Theorie kräftig Fehlstunden. Meine Schule ist mir bis jetzt keine große Hilfe, es existiereren unterschiedliche Zahlen.
Nach der ungünstigsten Rechnung werde ich nach der Reha 251,5 Fehlstunden in der Theorie haben.
Das Problem: bis jetzt hat mir niemand gesagt, wieviele Theoriestunden die Schule geplant hat. Laut Einsatzplänen gibt es in der Ausbildung incl. allen Prüfungen 57 Theoriewochen bei einer 38,5 Stunden-Woche.
Macht 2194,5 Stunden insgesamt.
Das heißt, wenn ich nicht mehr fehle, und alle diese Stunden als theoretische Ausbildung zählen (auch die Abschlussprüfungen), würde ich am Ende auf 1.943 Theorie-Stunden kommen, was ausreichend wäre.
Laut Gesetz brauche ich ja mindestens 1890 geleistete Theorie-Stunden.
Eine Lehrerin meinte jetzt etwas von 1917 Stunden. Egal.
Aber bis WANN muss ich die Stunden erreicht haben?
Bis direkt vor der Prüfung? Oder sogar inclusive der Prüfung? Sind ja immerhin 4 Tage (3x schriftl., 1x mündlich).
Ich sterbe hier grade 1000 Tode.
Wer kann mir helfen?
 
Es ist egal, wie viele Theoriestunden genau Deine Schule geplant hat. Maximale Fehlzeit: 10% der gesetzlich vorgeschriebenen Stunden über die gesamten drei Jahre der Ausbildung. Bezogen auf die Theorie wären das 10% von 2100, also 210 Stunden. § 13 PflBG - Einzelnorm

Wenn vor der Prüfung schon erkennbar ist, dass die Fehlzeiten überschritten wurden, kann man nicht zur Prüfung zugelassen werden. Dann muss man die Ausbildung verlängern und die Prüfung zum nächsten möglichen Zeitpunkt ablegen (für gewöhnlich also rund ein halbes Jahr später). Werden die Fehlzeiten nach der Zulassung zur Prüfung überschritten, muss die fehlende Zeit nach Abschluss der Prüfung nachgeholt werden, bevor die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erteilt werden kann.

Steht alles auch schon zig mal hier im Forum. Einfach mal unsere Suchmaschine benutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, lieb von dir, dass du antwortest.
Natürlich kenne ich die Regelung und natürlich habe ich gegoogelt und auch hier im Forum gesucht.
Es stimmt aber nicht, dass es egal ist, wieviel die Pflegeschule plant.
Schau z.B. hier:


Ich habe z.B. eigentlich schon genügend Praxisstunden erreicht, wenn die alle zusammengerechnet würden. Aber ich muss halt auch mind. 75% vom Vertiefungseinsatz haben.
Aber das dürfte kein Problem sein.
Nur die Theorie ist sehr knapp.
Deshalb frage ich halt, bis wann man die Pflichtstunden erreicht haben muss.
 
Du hast drei Jahre Ausbildung und musst innerhalb dieser drei Jahre die gesetzliche vorgegebene Mindestanzahl an Stunden erbringen. Die Zeit läuft vom ersten bis zum letzten Ausbildungstag.

Die drei Jahre umfassen mehr als diese Mindestanzahl, daher kann die Schule selbst entscheiden, wie sie die restlichen Stunden auf Theorie und Praxis verteilt.
 
Ah, super. Danke!
Noch eine Frage:
Die Modulabschlussprüfungen sind ja Schulzeit.
Sind die Abschlussprüfungen auch Schulzeit?
Also zählen die 4 Prüfungstage (schriftlich + mündlich) auch dazu?
 

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