Nachtdienst und Urlaub - wer kann mir helfen?

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Dose

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Ich bin Schülerin im 2. Ausbildungsjahr und beginne am 19.12 meinen Nachtdienst (der Erste :)).
Ich muss vier Nächte machen, beende sozusagen meinen Nachtdienst am Freitag den 23.12. Jedoch wurde mir für den 23.12 ein Urlaubstag eingetragen, der ja auch mit 8h gerechnet wird. Somit komme ich am 23.12 auf insgesamt 14h (6h Nacht + 8h Urlaub). Inwieweit ist das korrekt bzw. muss ich mir das gefallen lassen? Es geht sicherlich darum, dass meine Urlaubstage verbraucht werden vor dem Jahresende was ich auch verstehen kann. Mmmmmh in meinen Augen jedoch beginnt der Urlaubstag am 23.12 um 00:01 oder habe ich einfach einen Denkfehler.
Bin für jede Antwort dankbar.

Lg Dose
 
Das haben wir hier im Thread schon mehrmals diskutiert. Es scheint keine einheitliche Regelung zu geben. Rechtsprechung schon mal gar nicht.

Frag bitte in Deiner Schule nach. Ist die nicht für die Vergabe Deiner Urlaubstage zuständig?
 
Das haben wir hier im Thread schon mehrmals diskutiert.

Die Antwort wird Dose bestimmt geholfen haben.

Wenn ich am 23.12. aus dem Nachtdienst komme und an diesem Tag 6 h Nachtarbeit bzw. Dienst geleistet habe, kann im Dienstplan kein U für Urlaub vermerkt sein.
Urlaub steht für Erholung und gilt auch für Beschäftigte in der Berufsausbildung.
Dose, einfach mal bei euch nachfragen, habe oftmals erlebt, dass derartige Eintragungen reine Missverständnisse sind, da die Schreibweise in den Dienstplänen, wenn man aus dem Nachtdienst raus kommt (bei dir der 23.12.) den Eindruck erwecken könnte, man hätte den ganzen Tag frei.
 
Wie claudia geschrieben hat gibts dazu schon jede Menge Beiträge.

Praktische Anwendungen und theoretische Rechenmodelle.

Klar geht der Urlaub von 0:00 bis 24Uhr, dann dürfte der Urlaub so nicht drin stehen.

Wenns aber halbe Urlaubstage gibt, dann würde am 19.12 1/2Url.tag und am 23.12 1/2 Urlaubstag im DP stehen.
Kommt unterm Strich das selbe raus.

Rein rechnerisch geht der ND ja auch nicht bis 23.12 sondern bis 22.12, für die Berechnung der Zuschläge zählt natürlich die tatsächliche Zeit.

D.h. rechnerisch kann der 23.12 als freier Tag eingetragen werden, wie gesagt ob das jetzt am 19 und 23 jeweils 1/2Tag oder am 23 ein ganzer Tag macht für die Stundenberechnung keinen Unterschied.
 
Wenns aber halbe Urlaubstage gibt, dann würde am 19.12 1/2Url.tag und am 23.12 1/2 Urlaubstag im DP stehen.
Kommt unterm Strich das selbe raus.

Ja das ist klar. Aber Dose hat nichts von einem 1/2 Urlaubstag geschrieben, sondern, so hab ichs zumindest rausgelesen, von einem ganzen Urlaubstag und zwar an dem Tag, wenn sie aus dem Nachtdienst kommt. (23.12.)
Bei uns wird solche Urlaubsplanung z.B. gar nicht umgesetzt, wir nehmen z.B. den 23.12. als Ausschlaftag (also 1 freier Tag mit dem 19.12., wenn wir mal bei diesem Beispiel bleiben wollen) und würden allenfalls am 24.12. in den Urlaub gehen.
 
@sharice:

Stimme dir ja zu.

Übrigens Ausschlaftag gibts nicht.

Ob sie dir jetzt nen freien Tag anrechnen oder einen Urlaubstag ist zumindest rechnerisch egal.
 
Übrigens Ausschlaftag gibts nicht.

Ob sie dir jetzt nen freien Tag anrechnen oder einen Urlaubstag ist zumindest rechnerisch egal.

Dann eben "Ausschlaftag" mit Gänsefüsschen. :roll:
Rein rechnerisch mag es auch egal sein, ob UT oder freier Tag. Zu bedenken gilt aber, dass der UT vom jährlichem Urlaubsanspruch abgezogen wird und vielleicht haben die MA diesen ja schon anderweitig verplant und an anderer Stelle würde genau dieser Tag wieder fehlen, wenn dieser nicht mit mehr-oder Überstunden kompensiert werden kann. :roll:
 
@sharice:

vom jährlichem Urlaubsanspruch abgezogen wird und vielleicht haben die MA diesen ja schon anderweitig verplant und an anderer Stelle würde genau dieser Tag wieder fehlen,
auch da stimme ich dir zu.

Wir wissen aber auch, dass der AG bei MA Urlaub planen kann, auf jedenfall so spät im Jahr, wenn dieser vom MA nicht geplant wurde.

Hier gehts um ne Schülerin, da plant die Schule sowieso den großteil/gesamt des Urlaubs - um die Ausbildung sicher zu stellen.

Wenn ich dose richtig verstanden habe, gehts ihr ja nicht um die Verplanung des Urlaubs, sondern hat Verständnisprobleme bzgl. des halben Tags.

@dose: rechnerisch geht dir nichts verloren, egal ob am 23 ein freier Tag eingetragen wird oder eben der noch zu nehmende Urlaubstag.
Bleibt unterm Strich gleich für dich.
Du kannst als Schüler sowieso nicht über den Urlaub verfügen, oder nur über einen kleinen Teil.
Wenn du den evtl. verfügbaren Urlaub bis 23.12 noch nicht verplant hast, na dann machts halt der AG.
 
Wie sieht die Dokumentation des Dienstplanes konkret aus? Wird da stundengenau dokumentiert oder dienstgenau?

Mo- 2 h
Di - 6 h+2 h
Mi - 6 h+2 h
Do - 6 h+2 h
Fr- 6h
vs.

Mo - ND
Di - ND
Mi - ND
Do - ND
Fr- Urlaub

Ich kenne nur letzteres. Und da stellte sich net die Frage, ob da am Fr nun Frei oder Urlaub dokumentiert wird.

Elisabeth
 
Also ich kenne, wie Elisabeth auch, nur die letzte von ihr aufgezeigte Version... Auch bei uns geht einer mal hin und wieder direkt aus dem Nachtdienst in den Urlaub...
Das scheint mir also erlaubt zu sein... wissen tu ichs allerdings nicht:)

Vlg
Verena
 
Wenn es keine halben Urlaubstags im Unternehmen gibt, beginnt mein Urlaub um 0:00 Uhr! Ich kann in meinem Urlaub machen was und wann ich will. Wenn ich aber noch gut 6 Stunden in Dienst sein muss, kann das kein Urlaub sein! Was macht denn der AG wenn ich an meinem ersten Urlaubstag wegfliegen will und mein Flieger um 3:30 Uhr geht? Darauf hätte ich jetzt ganz gern mal 'ne Antwort von den Verfechtern der Theorie, dass ich an dem Tag, in dem ich aus der Nacht kommt direkt Urlaub haben kann.
 
Hallo
Da laut Gesetz mein Uralub um 0:00 Uhr beginnt, kann ich in dieser Zeit nicht zum Arbeiten herangezogen werden. Dieses vom Nachtdienst in den Urlaub planen verletzt ein Gesetz ist deshalb nicht rechtens, auch wenn es seit Jahren und in ganz vielen Häusern so gehandhabt wird. Da ist dann der Betriebs- oder Personalrat gefragt, der so eine Planung nicht zulassen dürfte.
Alesig
 
Hallo,

also ich bin mit dieser Planung sehr zufrieden und gehe immer aus dem ND in Urlaub.
Dafür wird mir im Gegenzug der erste Dienst mit 10 Stunden angerechnet obwohl ich nur 3 arbeite.
Klar, wenn ich wegfliegen will um 3.00 nachts, dann muss ich halt den Tag vorher auch Urlaub nehmen.
Aber wo der Nachteil dabei sein soll, verstehe ich nicht.
Ich komme immer auf meine korrekte Stundenzahl.

LG
Antje
 
Hallo,

also ich bin mit dieser Planung sehr zufrieden und gehe immer aus dem ND in Urlaub.
Dafür wird mir im Gegenzug der erste Dienst mit 10 Stunden angerechnet obwohl ich nur 3 arbeite.
Klar, wenn ich wegfliegen will um 3.00 nachts, dann muss ich halt den Tag vorher auch Urlaub nehmen.
Aber wo der Nachteil dabei sein soll, verstehe ich nicht.
Ich komme immer auf meine korrekte Stundenzahl.

LG
Antje


Sehe ich genauso. Am ersten Tag der Nachtwache werden nur drei Stunden gearbeitet, wer es denn 100% Gesetzeskonform haben will, der kann ja hier den Rest als Minusstunden verrechnen, den ersten Urlaubstag als Frei ansehen (Kein Urlaub nehmen) und dann hier nochmal 5 Std im Frei draufpacken um die Fehlstunden, welche automatisch am Anfang der Nachtwache anfallen, auszugleichen. Wobei ich hier nun wirklich keinen Unterschied sehe. Alles eine Planungssache.
 
Wenn es keine halben Urlaubstags im Unternehmen gibt, beginnt mein Urlaub um 0:00 Uhr! Ich kann in meinem Urlaub machen was und wann ich will. Wenn ich aber noch gut 6 Stunden in Dienst sein muss, kann das kein Urlaub sein! Was macht denn der AG wenn ich an meinem ersten Urlaubstag wegfliegen will und mein Flieger um 3:30 Uhr geht? Darauf hätte ich jetzt ganz gern mal 'ne Antwort von den Verfechtern der Theorie, dass ich an dem Tag, in dem ich aus der Nacht kommt direkt Urlaub haben kann.

Wenn dies so ist, dann wird die TE auf einen freien Tag verzichten müssen und einen Tag weniger Nachtdienst leisten können. Der Urlaub muss im laufenden Jahr genommen werden. Dies steht meines Wissens auch so im Urlaubsgesetz. *fg*

Und wenn wir schon anfangen kleiner als kleinlich zu werden. Ich kann mich an Zeiten erinnern, da durfte man vor dem ND noch bis 12 Uhr Mittags arbeiten. Das war mit der "neuen" Dienstplanschreibung net mehr möglich. Pro Tag kann man nun mal nur 8- 10 Stunden arbeiten. Ob das nun der Weisheit letzter Schluss ist, stundengenau im Rahmen eines Zeitkontingentes zu rechnen... ich würde es net wollen. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Elisabeth
 
Boah ich bin erstmal geplättet von den vielen Antworten, also der Dienstplan der Station sieht so aus:

19.12 ND 9,5h
20.12 ND 9,5h
21.12 ND 9,5h
22.12 ND 9,5h
23.12 Urlaub 8h -> sind also in der Summe 46h !


Es gibt bei uns keine halben Urlaubstage, sondern nur ganze. Die Schule hat festgelegt, dass ich da Urlaub nehmen muss. Mein Vorschlag waren nur drei Nächte zu machen, damit ich den Urlaubstag nehmen kann. Mir ist schon klar das ich dann in der Woche bloß 36,5h arbeite würde - aber ein Plus kommt schneller als man denken kann...!

Was würdet ihr mir raten, die Kollegin aus der Personalabteilung meinte sie kann nicht an einem Tag (also den 23.12) ND und Urlaub eintragen vor allem nachdem ich an dem Tag über die Regelarbeitszeit kommen würde, sind ja 14h. Die Schule sagt genau was anderes...!

Ich konnte dieses Jahr auch drei Urlaubstage von 2010 mitnehmen und ein Urlaubstag von 2011 wurde schon im Februar oder März 2012 eingetragen (mündliche Prüfungen des 3. Kurses).

Ich denke ich muss es einfach so hinnehmen... aber muss man sich als Schülerin alles gefallen lassen??? Wir können teilweise den Urlaub selber planen, außer den im Sommer da wir Blockschule haben.
 
Inwieweit ist das korrekt bzw. muss ich mir das gefallen lassen? Es geht sicherlich darum, dass meine Urlaubstage verbraucht werden vor dem Jahresende was ich auch verstehen kann. Mmmmmh in meinen Augen jedoch beginnt der Urlaubstag am 23.12 um 00:01 oder habe ich einfach einen Denkfehler.
Renje schreibt es schon, die Handhabung der Dokumentation auf dem DP wird unterschiedlich gehandhabt, ich kenne beide Versionen und rechnerisch hat es keinen Nachteil für den AN:
Was genau glaubst Du denn musst Du Dir gefallen lassen? Dass der AG den U_Tag verplant, dass der AG diese Dokumentation benutzt, oder was stört Dich wirklich daran? Mir ist das nämlich nicht klar.
 
Mich stört einfach das ich den Urlaubstag verwenden muss es gäbe ja noch genug andere Möglichkeiten ihn unterzubringen...!

Mir wurde am 23. kein Urlaubstag eingetragen bis Dienstag dieser Woche und das hätte anscheinend auch geklappt. Ich hätte natürlich lieber einen ganzen Tag also 24h frei und müsste nicht an meinem Urlaubstag noch 6h arbeiten!
 
Mich stört einfach das ich den Urlaubstag verwenden muss es gäbe ja noch genug andere Möglichkeiten ihn unterzubringen...!

Mir wurde am 23. kein Urlaubstag eingetragen bis Dienstag dieser Woche und das hätte anscheinend auch geklappt. Ich hätte natürlich lieber einen ganzen Tag also 24h frei und müsste nicht an meinem Urlaubstag noch 6h arbeiten!

Stört es Dich auch, dass Du am 19.10. 9,5h auf dem Dienstplan stehen hast, aber nur 3,5h davon arbeitest?

Sprich mit Deiner Schule, ob der Urlaubstag verschoben werden kann. Er wird aber sicher dieses Jahr noch genommen werden müssen.
 
Also bei uns geht man nicht direkt nach dem ND in den Urlaub, wäre man ja auch schön blöd wenn man das macht (meine Meinung)
Meistens sieht unser Plan so aus:

Do N
Fr N
Sa N
So N
Mo --
Di --
Mi --
Do --
Fr --
Sa --
So --
Mo U

So mache ich es meistens immer, wenn ich Glück habe bekomme ich den Freitag auch frei und somit hab ich eine ganze Woche Frei ohne Urlaub zu nehmen. So läuft es bei uns eigtl immer ab. Wir nehmen uns quasi ND bis ca 3-4 Tage vor dem Urlaub, denn der Rest ist ja frei ;) ergo längerer Urlaub...
 
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