Meine Gehaltseinstufung nach AVR bzw. BAT?

pisa

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Krankenschwester
ich hab mit 21 Jahre (1984) mein Examen gemacht bin heute 48 Jahre ,hatte vor 5 Jahren zuletzt Kr V a verdient.. wie wär heute mein Gehalts-Einstufung nach der Zeit als Pflegekraft im Funktionsbereich..?:?:
 
Im TVÖD (hat vielerorts den BAT ersetzt) ist der Funktionsbereich meist EG 7a. Wieviele Jahre Berufserfahrung hast Du?
 
24 Jahre.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das wäre also die Endstufe, Stufe 6 - aber bei einem AG-Wechsel müssen sie die nicht anerkennen.

EG 7a, Stufe 3 müsstest du mindestens angeboten bekommen, darunter geht inzwischen nicht mehr. Die höheren Stufen solltest du versuchen zu verhandeln. Mit Berufserfahrung im entsprechenden Bereich könntest du damit hier in der Gegend durchaus erfolgreich sein - hier suchen alle.
 
Hallo,

habe zu diesem Thema auch noch eine Frage.
Arbeite derzeit im öffentlichen Dienst und werde evtl zur Caritas wechseln.
Derzeit bin ich nach TV L 7a Stufe 5 - welche Stufe wäre ich in der AVR Tabelle???
(14 Jahre Berufserfahrung als Examinierte Pflegekraft)
 
Das wäre also die Endstufe, Stufe 6 - aber bei einem AG-Wechsel müssen sie die nicht anerkennen.

EG 7a, Stufe 3 müsstest du mindestens angeboten bekommen, darunter geht inzwischen nicht mehr. Die höheren Stufen solltest du versuchen zu verhandeln.

Also Erfahrungen beim AVR Tarif (Caritas)-Unterschiede zum TVöD in den Verhandlungen gibt es in der Tat, was die Anerkennung der Berufsjahre anbelangt - haben z.B. aufgezeigt, dass die Berufsjahre bei der Caritas z.B. nicht anerkannt werden. Da wird man, ähnlich wie die TE berufserfahren, so vergütet wie ein Berufsanfänger. So zumindest meine Erfahrungen hier in meiner Region. Ich finds schlimm, dass es derartige regionale Unterschiede geben sollte und kein Raum für eine Verhandlungsbasis besteht. Aber stimmt ja, sie suchen alle. Da findet sich schon noch einer, der Berufsanfänger ist und für den ist das Anfangsgehalt ja allemal besser, als wie die vorherige in der Ausbildung... oder es findet sich sogar ein Arbeitsloser, für den es noch Förderung gibt. Na wie schon einmal gesagt, Qualität setzt sich eben nicht mehr durch...hauptsache billig. :down:


ich hab mit 21 Jahre (1984) mein Examen gemacht bin heute 48 Jahre ,hatte vor 5 Jahren zuletzt Kr V a verdient.. wie wär heute mein Gehalts-Einstufung nach der Zeit als Pflegekraft im Funktionsbereich..?:?:

Bei der Caritas und in unserer Region demnach die Stufe 1 (oder wie sich das bei diesem Tarif als Einsteiger äußert).
 
Je nach Berufserfahrung und Alter des Bewerbers habe ich einen kleinen Spielraum, welchen ich auch meist zugunsten des Bewerbers nutze. Tatsächlich hat dann die Personalabteilungg oftmals Diskussionsbedarf, dennoch bleiben meine Zusagen verbindlich.
Es wird nicht gerne gesehen, aber eine Stufe sollte innerhalb der EG-Gruppe möglich sein.
Caritas AH Bayern, PDL
 
Wo ist denn deine Region??

Hallo Maniac; wir sind Raum Berlin/Brandenburg. Gibt es da also Unterschiede in den AVR, nur weil sich jemand neu bewirbt? Meine Kollegin ist 43 Jahre alt und hat 23 Jahre Berufserfahrung aufzuzeigen. Wieso sollte sie also wie ein Berufseinsteiger vergütet werden? Das ist doch ungerecht.
 
Mit dem AVR kenne ich mich nicht aus. Im TVÖD (§16) ist diese Ungerechtigkeit seit 2009 zumindest ein wenig gemildert - einschlägige Berufserfahrung muss zumindest teilweise anerkannt werden. TVöD: § 16 (VKA) Stufen der Entgelttabelle

Ein anderer Punkt betrifft "Altlasten", also Besitzstandswahrung. Die gibst du durch einen Arbeitgeberwechsel und teilweise auch durch eine Änderungskündigung auf. Das bedeutet: Wer 24 Jahre beim gleichen AG war, hat möglicherweise bessere Konditionen wie eine höhere tarifliche Zulage als der neue Kollege mit der gleichen Berufserfahrung, auch wenn EG und Stufe identisch sind.
 
Wer 24 Jahre beim gleichen AG war, hat möglicherweise bessere Konditionen wie eine höhere tarifliche Zulage als der neue Kollege mit der gleichen Berufserfahrung, auch wenn EG und Stufe identisch sind.

Was meinst du mit Stufe? Die Altersstufe? Wenn Vergütungsgruppe und Alterstufe (sollte das gemeint sein) identisch sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Zuschläge unterschiedlich ausfallen.

Aber nocheinmal zum AVR. Habe nun noch einmal im Internet gestöbert und bin hier auf die Vergütungsgruppe (bei stationärer Einrichtung) "Kr4 mit entsprechender Tätigkeit 1" gestoßen. Worauf bezieht sich die "1"? :weissnix:

Quelle: AVR Anlage 2a

Wenn nun der AN beim AVR ganz neu anfängt/Neueinstellung - und wie oben geschildert die Berufsjahre aus vorherigen Tätigkeiten nicht anerkannt werden - würde er, genau wie ein Berufseinsteiger (Fachkraft) bei uns in den AVR, mit dieser Vergütungsgruppe (Kr4) anfangen. Aber was ist mit der "1" gemeint?

Wie sieht es beim AVR mit allg. Tarifzulage und Ortszuschlag aus? Lediglich hier - sofern diese denn zur Vergütungsgruppe noch zusätzlich geleistet werden - könnte ich noch Unterschiede auf der Verdienstbescheinigung ,zwischen dem Berufseinsteiger und dem berufserfahrenen MA, erkennen...
 
Die 1 ist die Fußnote, die am Ende der ANlage gelistet ist.

Zulage und Ortszuschlag gibts doch schon lange nicht mehr. Es gibt nur das Tabellenentgelt (und geringe Zulagen für Pflege usw 25Euro+X)

Die erhöhte Vergütung durch Betriebszugehörigkeit ist die Entwicklungsstufe. KR bzw jetzt EG 7a, Stufe 1-6
Am einfachsten in der Anlage 31 nachzulesen, die auch am aktuellsten ist ... sofern danach vergütet wird natürlich nur ;)
 
Im TVÖD gibt es schon längst keine (Lebens-)Altersstufen mehr. Bzw. gab es sie dort nie, die sind abgeschafft worden, als der BAT in den TVÖD umgewandelt wurde.

Bei der Umwandlung bereits Beschäftigte durften nicht schlechter gestellt werden, sie bekommen also - bei gleicher Einstufung - möglicherweise höhere Zulagen als Kollegen, die nach der Umwandlung eingestellt wurden. Wie lange ist das her, elf, zwölf Jahre? Trifft noch auf etliche Beschäftigte zu. (Es handelt sich aber nicht um immense Summen.)
 
Im TVÖD gibt es schon längst keine (Lebens-)Altersstufen mehr. Bzw. gab es sie dort nie, die sind abgeschafft worden, als der BAT in den TVÖD umgewandelt wurde.
Wie lange ist das her, elf, zwölf Jahre?

Der TvöD hat den BAT zum 1.10.2005 abgelöst ....also gut 7 Jahre.
 
Der TvöD hat den BAT zum 1.10.2005 abgelöst ....also gut 7 Jahre.

Also jetzt bin ich gerade verwirrt. Bis zum Ausscheiden aus meinem ehemeligen Betrieb im August 2011 stehen z.B. auf meiner Verdienstbescheinigung allg. Tarifzulage und diverse Ortzuschläge. Habe den aktuellen Übergangstarifvertrag gerade nicht zur Hand, da ich in dem Betrieb ja nicht mehr beschäftigt bin....werde ich aber nochmal aufrufen. Die allg. Tarifzulage und die Ortzuschläge haben meine Grundvergütung (im übrigen KrT5a) um 657,33 Euro Brutto bereichert; hinzu kamen natürlich noch die Zuschläge. Ältere Verträge (Altstand) hatten sogar noch eine Pflegezulage von ca. 25 Euro, die nach anno dutt bei den Neueingestellten nicht mehr erbracht wurden.

Die 1 ist die Fußnote, die am Ende der ANlage gelistet ist.
...
Die erhöhte Vergütung durch Betriebszugehörigkeit ist die Entwicklungsstufe. KR bzw jetzt EG 7a, Stufe 1-6
Am einfachsten in der Anlage 31 nachzulesen, die auch am aktuellsten ist ... sofern danach vergütet wird natürlich nur ;)
Ich verstehe nur Bahnhof. Welche Fußnote denn? Was sagt diese denn aus? KR habe ich gelesen im AVR (siehe Quelle); von EG 7a oder Stufe 1-6 allerdings nichts. Also sollte ich die Anlage 31 nocheinmal aufrufen? Na das ist ja blöd, wieso dann die Mitteilung "Kr4 mit entsprechender Tätigkeit 1" ?

Bei der Umwandlung bereits Beschäftigte durften nicht schlechter gestellt werden, sie bekommen also - bei gleicher Einstufung - möglicherweise höhere Zulagen als Kollegen, die nach der Umwandlung eingestellt wurden.
So oft ich mich auch bemüht habe, diesen Satz zu verstehen, ich verstehe ihn nicht. :verwirrt:

Liebe Kollegen, ich möchte doch einfach nur wissen, was meine ehemalige Mitarbeiterin nach 23 Berufsjahren nun als Neueinsteiger bei der Caritas erwarten darf. Man kann es sich doch eben eben kaum vorstellen, dass sie dort genau wie ein Berufsanfänger vergütet wird...oder? :weissnix:
 
Der TvöD hat den BAT zum 1.10.2005 abgelöst ....also gut 7 Jahre.
Oh. Kam mir länger vor...

So oft ich mich auch bemüht habe, diesen Satz zu verstehen, ich verstehe ihn nicht. :verwirrt:

Ich schätze, genau das, was Du im vorigen Beitrag mit "Altlasten" meintest.
 
Liebe Kollegen, ich möchte doch einfach nur wissen, was meine ehemalige Mitarbeiterin nach 23 Berufsjahren nun als Neueinsteiger bei der Caritas erwarten darf. Man kann es sich doch eben eben kaum vorstellen, dass sie dort genau wie ein Berufsanfänger vergütet wird...oder? :weissnix:

Das bedeutet: wer zu alten Konditionen eingestiegen ist und den AG nicht gewechselt hat, für den gelten die besonderen Übergangsvorschriften. Hiedurch soll eine Schlechterstellung im laufenden Arbeitsverhältnis vermieden werden. Wer neu einsteigt bzw. den AG wechselt, für den entfallen diese Regelungen.

Ob sie jetzt wie ein totaler Anfänger eingruppiert wird, oder ob man "etwas höher einsteigt" ist Verhandlungssache.
 
Wenn deine Kollegin nach AVR Caritas in einem Krankenhaus beschäftigt ist, wird sie nach Anlage 31 vergütet.

Google mal schiering AVR Anlage 31. Dort sind die Übergangstabellen, nach denen dann vergütet wird. Inwieweit die kürzlichen Erhöhungen bei dem AG umgesetzt werden, hängt allerdings vom Bundesland ab.
 
Wer neu einsteigt bzw. den AG wechselt, für den entfallen diese Regelungen.

Ob sie jetzt wie ein totaler Anfänger eingruppiert wird, oder ob man "etwas höher einsteigt" ist Verhandlungssache.

Alles klar und Danke.

Die erhöhte Vergütung durch Betriebszugehörigkeit ist die Entwicklungsstufe. KR bzw jetzt EG 7a, Stufe 1-6
Am einfachsten in der Anlage 31 nachzulesen, die auch am aktuellsten ist ... sofern danach vergütet wird natürlich nur ;)

Da meine Kollegin in einem Pflegeheim tätig sein wird, wäre wohl die Anlage 32 (Ost) maßgeblich, oder? Wir lesen uns gerade durch, ab §13 Stufen der EG-Tabelle ...puh das ist ja alles kompliziert...

Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes - Regionalkommission Ost Anlage 32
 
Wenn sie unter die Regionalkommission OST fällt, ja.

Dann siehts auch wieder etwas anders mit Stunden und Vergütung aus.
 

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