Das wäre also die Endstufe, Stufe 6 - aber bei einem AG-Wechsel müssen sie die nicht anerkennen.
EG 7a, Stufe 3 müsstest du mindestens angeboten bekommen, darunter geht inzwischen nicht mehr. Die höheren Stufen solltest du versuchen zu verhandeln.
ich hab mit 21 Jahre (1984) mein Examen gemacht bin heute 48 Jahre ,hatte vor 5 Jahren zuletzt Kr V a verdient.. wie wär heute mein Gehalts-Einstufung nach der Zeit als Pflegekraft im Funktionsbereich..?![]()
Wo ist denn deine Region??Bei der Caritas und in unserer Region demnach die Stufe 1 (oder wie sich das bei diesem Tarif als Einsteiger äußert).
Wo ist denn deine Region??
Wer 24 Jahre beim gleichen AG war, hat möglicherweise bessere Konditionen wie eine höhere tarifliche Zulage als der neue Kollege mit der gleichen Berufserfahrung, auch wenn EG und Stufe identisch sind.
Im TVÖD gibt es schon längst keine (Lebens-)Altersstufen mehr. Bzw. gab es sie dort nie, die sind abgeschafft worden, als der BAT in den TVÖD umgewandelt wurde.
Wie lange ist das her, elf, zwölf Jahre?
Der TvöD hat den BAT zum 1.10.2005 abgelöst ....also gut 7 Jahre.
Ich verstehe nur Bahnhof. Welche Fußnote denn? Was sagt diese denn aus? KR habe ich gelesen im AVR (siehe Quelle); von EG 7a oder Stufe 1-6 allerdings nichts. Also sollte ich die Anlage 31 nocheinmal aufrufen? Na das ist ja blöd, wieso dann die Mitteilung "Kr4 mit entsprechender Tätigkeit 1" ?Die 1 ist die Fußnote, die am Ende der ANlage gelistet ist.
...
Die erhöhte Vergütung durch Betriebszugehörigkeit ist die Entwicklungsstufe. KR bzw jetzt EG 7a, Stufe 1-6
Am einfachsten in der Anlage 31 nachzulesen, die auch am aktuellsten ist ... sofern danach vergütet wird natürlich nur![]()
So oft ich mich auch bemüht habe, diesen Satz zu verstehen, ich verstehe ihn nicht.Bei der Umwandlung bereits Beschäftigte durften nicht schlechter gestellt werden, sie bekommen also - bei gleicher Einstufung - möglicherweise höhere Zulagen als Kollegen, die nach der Umwandlung eingestellt wurden.
Oh. Kam mir länger vor...Der TvöD hat den BAT zum 1.10.2005 abgelöst ....also gut 7 Jahre.
So oft ich mich auch bemüht habe, diesen Satz zu verstehen, ich verstehe ihn nicht.![]()
Liebe Kollegen, ich möchte doch einfach nur wissen, was meine ehemalige Mitarbeiterin nach 23 Berufsjahren nun als Neueinsteiger bei der Caritas erwarten darf. Man kann es sich doch eben eben kaum vorstellen, dass sie dort genau wie ein Berufsanfänger vergütet wird...oder?![]()
Wer neu einsteigt bzw. den AG wechselt, für den entfallen diese Regelungen.
Ob sie jetzt wie ein totaler Anfänger eingruppiert wird, oder ob man "etwas höher einsteigt" ist Verhandlungssache.
Die erhöhte Vergütung durch Betriebszugehörigkeit ist die Entwicklungsstufe. KR bzw jetzt EG 7a, Stufe 1-6
Am einfachsten in der Anlage 31 nachzulesen, die auch am aktuellsten ist ... sofern danach vergütet wird natürlich nur![]()
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