Mein praktisches Examen: Durchgefallen?

Putzi_im_KH

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Hallo ihr Lieben,
Ich hatte gestern mein praktisches Examen und grüble seitdem vor mich hin und bin sehr unzufrieden :( Kurz zur Prüfung:
Ich hatte zwei Patienten. Meine Hauptpatientin hatte eine Grindlestone- Hüfte mit Spacer + Zn Pneumonie mit ARDS im Juni. Mein Nebenpatient einen Femurschaftbruch mit Zn Fixateur externe.

So meine Vorbereitung lief eigtl sehr gut, ich bin rechtzeitig fertig geworden und war sogar mit meiner Pflegeplanung zufrieden. Ich fing die Prüfung mit der Übergabe an und stellte dann Medis. Meine Hauptpatienten sollte um 8.00 Antibiose bekommen. Da ich schon früher fertig war ging ich zuerst zum NP zur VZK. Der hat mir dann gesagt, dass sein ganzer Verband durchgesuppt hat (VW war nicht geplant). Also dacht ich Augen zu und durch und hab den neu gemacht (inshesamt neun wunden). Als ich dann fertig war, ging ich zur HP und mir viel ein (um halb neun) dass sie die AB noch garnicht bekommen hatte ind diese jetzt auch schon 40 Min hing. Meine Zweitprüferin hing sie trotzdem an, also ich schätze das kann dann nicht als Patientengefährdung gelten.
Danach mobilisierte ich die Patientin an die Bettkante und sie rutschte auf ihren ZVK (Leiste) und das Kabel machte den Anschein als würde es sich dadurch gleich unter dem Bettgitter verhaken und spannen. Leider war meine Zweitprüferin schneller da als ich. Bin mir allerdings nicht sicher ob sie tatsächlich eingegriffen hat. Ich hoffe das war kein schwerwiegender Fehler. Ansonsten lief die Pflege von beiden Patienten sehr gut. Bei der Reflexion wurde ich sehr viel gefragt (das mit der Mobilisation kam nicht auf, weder von Prüfern noch von mor weil och das zu dem Zeitpunkt nicht mehr auf dem Schirm hatte). Mir ist dann aufgefallen das meine Wundbeurteiling nicht ganz richtig war und bin nicht aif die mögliche Komplikation "Kompartment-Syndrom" gekommen. Ansonsten konnte ich alle fragen beantworten.
So mein Gefühl ist mega schlecht - was meint ihr?
 
(...)
Als ich dann fertig war, ging ich zur HP und mir viel ein (um halb neun) dass sie die AB noch garnicht bekommen hatte ind diese jetzt auch schon 40 Min hing. Meine Zweitprüferin hing sie trotzdem an, also ich schätze das kann dann nicht als Patientengefährdung gelten.
(...)

verstehe ich nicht !

die antibiose, die um 08.00 angehängt werden sollte, hing noch nicht, da du mit verbandwechsel beschäftigt warst. so weit kann ich den sachverhalt nachvollziehen.

aber " was " hing dann schon seit 40 minuten ? die "alte", also durchgelaufende antibiose ? das hiesse dann, dass diese bereits 07.50 hätte angehängt werden sollen ?

und die prüferin hängt dann die antbiose an ? übernimmt also deine tätigkeit ?

wenn das so ist, stellt sich die frage, " warum " ? gefahrenabwehr ?

also, wenn das so wäre, würde ich mir schon sorgen machen - oder was genau verstehe ich nicht richtig ?
 
@Tante Doll
Ich hab mich wohl falsch audgedrückt: mit hängen mein ich nicht, dass die Antibiose schon angehängt war, sondern dass ich sie beim entlüften schon am infusionsständer hängen hatte - also sie war noch nicht angehängt, aber war schon fertig gerichtet am infusionsständer
- angehängt wurde sie von der Zweitprüferin, da bei uns im Examen der Prüfling nicht anhängen darf, sondern dass an den Prüfer delegieren muss! Frag mich nicht wieso, aber das ist bei uns Standard... also hab ich delegiert und sie hat angehängt
 
Kein Grund zum durchfallen; lies mal durch den Glaskugelthread.
 
Ok, dann danke euch beiden, jetzt fühl ich mich ein quäntchen besser!
 
Mir ist heute noch ein grober fehler aufgefallen, hab anstatt madopar madopar lt gestellt mit selben wirkstoff und selber dosierung, nur dass das eine ne kapsel und das andere ne tablette ist (pat hat keine magenprobleme) ... wie schlimm ist das??
 
Wenn ich mich Recht erinnere ist das lt schneller wirksam.
Wäre schon nicht gut.
Für den Patienten und dich.

Aber ist wohl nicht aufgefallen?
 
Das fatale an der Situation ist, dass meine Pat mich noch gefragt hat, wieso sie jetzt am abend ein tablette kriegt und keine kapsel und ich hab geantwortet, ich werde es noch im frühdienst überprüfen, aber habe es nicht mehr in der prüfung gemacht sondern danach ... und jetzt komm ich mir selber sehr dumm vor und frage mich gleichzeitg wieso die prüfer (die ja in diesem fall das vier augen prinzip gewährleisten müssen) nichts gemacht und auch in der Reflektion nichts gefragt haben?
 
Das klingt für mich alles definitiv nicht nach Gründen um durchzufallen... Ich hab in meinem Examen damals die Antibiose auch ca. ne halbe Stunde zu spät angehangen. Dadurch hab ich zwar keine 1 mehr bekommen, aber das war ja auch eh nicht mein Ziel ;)

Das mit dem Madopar ist da schon etwas schwerwiegender finde ich, aber es scheint ja nicht aufgefallen zu sein (was nicht heißen soll, dass es nicht trotzdem für die Pat. eher ungut wäre), sonst wärst du sicherlich darauf angesprochen worden bzw. hätten deine Prüfer eingegriffen... Ich denke aber selbst das wäre noch kein Grund zum durchfallen gewesen... Von daher hört es sich für mich so an als hättest du bestanden ;)

Rückmeldung diesbezüglich wäre schön ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die aufbauende Antwort
Ich sehe das alles auch nicht als sooo schwerwiegend, aber gibt halt ein eher unprofessionelles Bild ab, wenn man sich das Gesamtbild anschaut.
Und das mit dem Madopar lässt micj einfach nicht mehr los, weil die Prüfer so nichts gemacht haben und die Patientin die Tablette bekommen hat. Also vllt hatte ich wirklich Glück und niemand hat was gemerkt oder die Prüfer haben ihr Aufgabe als Kontrolleure nicht ernst genommen.

Die Auflösung kommt leider erst am 26.7. :(
 
Du darfst nicht vergessen, praktisches Examen ist für die meisten eine ziemliche Extremsituation... Da macht man eben durch die Aufregung Fehler, das wissen auch die Prüfer... Und danach fragt dich keiner mehr, wie du das Examen bestanden hast, Hauptsache du hast es in der Tasche.

Und die Zeit bis zur Auflösung vergeht schneller als du denkst... Lenk dich ab, mach was schönes oder konzentriere dich auf die nächste Prüfung falls du noch eine vor dir hast
 
So ich hab jetzt etwas nachgeforscht: bei madopar und der diagnose restless leg ist es tatsächlich besser es als depot in kapselform zu geben. Ich habe bei der Patientin allerdings nachgefragt und sie meint dass auch niemand nach der Prüfung da war um die tablette zu korrigieren ... auf gut deutsch sie hat sie abends genommen
 
Huhu Leute, der nächste Fehler :angry:
Ich habe der Prüferin vorm anhänģen der Antibiose nicht gesagt, dass sie den Schenkel desinfizieren soll (ich war auf dem Stand dass man das nicht mehr macht) - eine zentrale Praxisanleitung bei uns meinte aber dass es da extra tüchlein gibt :(
Das ist schon ein schwerwiegender Hygienefehler oder?
 
Jetzt hör auf, über die Prüfung nachzudenken.
Ist deine Prüferin Fachkraft? Dann muss sie das selbst wissen. Hast du denn die Tätigkeit kontrollieren sollen??
 
Haha ich hatte jetzt echt ein paar Tage ruhe vor meinem kopf, aber jetzt bin ich wieder am arbeiten und da fällt einem da alles wieder auf ...
Nunja man soll davor halt genau ansagen was sie machen soll
 
Wenn es ihr bewusst gewesen wäre, hätte sie es ohne wenn und aber NICHT angehängt ohne zu desinfizieren... Somit hat sie ja den Fehler gemacht, nicht du...
 
Zum Madopar: Das LT bedeutet nur das es eine Lutschtablette ist die sich auflöst sobald sie Kontakt mit Feuchtigkeit kommt und kann sogar rektal verabreicht werden. Diese Variante wird bei Parkinsonpatienten genommen wenn sie die anderen Tabletten nicht mehr schlucken können. Der Nachteil bei LT ist das sie keine Retartwirkung hat wie die Kapseln und dadurch öfter am Tag gegeben werden muss, die Kapseln gibt man ja nur 1-2x täglich.
Vom Wirkstoff her hast du also keinen Fehler gemacht einzig die Darreichungsform war falsch. Ich denke nicht das es so schlimm ist, in unserem Examen hat auch jemand eine Tablette falsch gestellt, da war es glaube sogar eine ganz falsche Pille, und sie ist trotzdem nicht durchgefallen also ruhig Blut ;)
 
Wie du schon sagst, ist es eben keine retardierte Form, sondern eine schnell wirksame.
Wenn der Patient aber auf reguläre Madopar eingestellt ist, hat er ganz andere Wirkstoffpegel.
Wenn er jetzt zusätzlich zum Spiegel eine LT erhält, hat er einen Peak.
Das ist nicht gewollt, greift ins Therapiekonzept ein und ist nicht "nur die Darreichungsform"...
 
Danach mobilisierte ich die Patientin an die Bettkante und sie rutschte auf ihren ZVK (Leiste) und das Kabel machte den Anschein als würde es sich dadurch gleich unter dem Bettgitter verhaken und spannen. Leider war meine Zweitprüferin schneller da als ich. Bin mir allerdings nicht sicher ob sie tatsächlich eingegriffen hat. Ich hoffe das war kein schwerwiegender Fehler.
Meinst Du "gefährliche Pflege"? Nö, wenn sie da hätten eingreifen müssen, wäre die Prüfung beendet gewesen, soweit ich mich erinnere.
Huhu Leute, der nächste Fehler :angry:
Ich habe der Prüferin vorm anhänģen der Antibiose nicht gesagt, dass sie den Schenkel desinfizieren soll (ich war auf dem Stand dass man das nicht mehr macht) - eine zentrale Praxisanleitung bei uns meinte aber dass es da extra tüchlein gibt :(
Das ist schon ein schwerwiegender Hygienefehler oder?
:?: Kommt wohl auf den hausinternen Standard an.
Zum Madopar: Das LT bedeutet nur das es eine Lutschtablette ist die sich auflöst sobald sie Kontakt mit Feuchtigkeit kommt und kann sogar rektal verabreicht werden. Diese Variante wird bei Parkinsonpatienten genommen wenn sie die anderen Tabletten nicht mehr schlucken können.
Sorry - Blödsinn. "LT" bedeutet "lösliche Tablette", nicht Lutschtablette.
Normalerweise wird Madopar LT in einem kleinen Becher (Med.becher) Wasser aufgelöst; gibt man meist in der Früh als erstes, um 6 Uhr (wurde bei uns vom Nachtdienst an die Pat. verteilt), weil es in dieser Form am schnellsten wirkt und die Leute dann beweglich genug sind, um früh aufstehen und sich versorgen zu können.

P.S.:
Mit dem Prüfungsabbruch erinnere ich mich richtig (ist zwar aus der Altenpflege, aber dürfte in der Krankenpflege genauso sein):
https://www.isb.bayern.de/download/2074/pruefungaltenpflege.pdf (S. 5ff):

"Eine grobe Vernachlässigung oder gar Verletzung geistiger und seelischer

Bedürfnisse des Menschen ist als gefährliche Pflege einzustufen und führt daher


unabdingbar zum Prüfungsabbruch. (....)

Der Vollständigkeit halber muss darauf hingewiesen werden, dass die körperliche


Unversehrtheit gleichermaßen gewährleistet sein muss. Eine Gefährdung des


Bewohners zum Beispiel durch das Hervorrufen vermeidbarer Schmerzen führt


selbstverständlich ebenfalls zum Abbruch und Nichtbestehen der Prüfung."
 
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