Medikamentengabe - Arztanordnung vs. Nebenwirkungen

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Ich hatte heute nacht mit einem Unfallschirurgen eine interessante Diskussion. Eine Pat. hatte einen RR von 60/40 und ich habe ihn gebeten, sie anzusehen. Er war auch da, hat sich die Pat angesehen und meinte dass sie Dame auch über Schmerzen klagen würde und ich 1g Novalgin i.v. anhängen soll. Daraufhin sagte ich, dass ich bei so einem Druck ganz bestimmt kein Novalgin anhängen werde. Er war total verdutzt und meinte, dass er das ja noch nie gehört habe, dass Novalgin bei einer Hypotonie nicht so angesagt ist und es wäre doch kein RR Mittel... Lange Rede, kurzer Sinn, ich habe ihr Perfalgan gegeben. Hätte ich welche aufs Dach kriegen können, wenn ich wider besseren Wissens trotz schriftlicher Anordnung das Novalgin bei so einem RR angehängt hätte?
 
Ich denke Du kommst in eine Situation, in der Du nur falsch reagieren kannst.
Hängst Du es an, und sie rutscht weiter mit dem RR ab, ist es blöd, nimmst Du Perfalgan, hast Du eine ärztliche Anordnung ignoriert und auch noch eigenmächtig ein Schmerzmittel angeordnet.

Ich hätte meinen Hinweis dokumentiert, ihn das unterschreiben lassen und dann Novalgin angehängt.
Aber mit schlechtem Gefühl.

Mein RR senkt sich nicht, bei Novalgin, aber beobachtet habe ich das auch schon oft.
 
Nein, doch nicht, wahrscheinlich hätte ich auch "heimlich" Perfalgan genommen. :mrgreen:
 
Nein, das Perfalgan war nicht eigenmächtig. Ich habe ihn dazu überredet.
 
Dann ist doch alles schick.
 
wahrscheinlich hätte ich auch "heimlich" Perfalgan genommen. :mrgreen:
Ganz falsch...!!

Aber das Thema hatten wir schon ein paar mal. "Besseres Wissen" ließe sich dir in dem Moment wohl nicht zwingend nachweisen. Wie du es gemacht hast ists richtig. Würde er es trotzdem wollen: Alles schön dokumentieren; im Zweifelsfall selbst machen lassen.

Novalgin MUSS hier ja nicht zwingend kritisch sein.
 
Aber die Antwort auf meine Frage finde ich dennoch spannend, weil ja nicht jeder Doc sich überreden lässt...
 
Ja Maniac, wenn ich ihn nicht überredet hätte, hätte ich gesagt, dass er es selbst anhängen muss.
 
Ich sag nur Durchführungsverantwortung und Remonstrationspflicht...

Wobei ich auch Patienten kenn die nicht mir RR-Problemen auf Metamizol reagieren.

Bin zwar nicht Flexi, hab mir aber auch ne Überschrift ausgedacht :) Wenn sie dir nicht gefällt, dann muss Flexi ran...
 
Das ist auch ein guter Plan.
 
Ich vertrage das auch super. Und bei einem RR von 60/X bin ich noch ziemlich gut zu Fuß.
 
Ich sage ja auch nicht, dass Novalgin immer den RR runterknallt, aber 60/40 ist mir doch zu haarig...
 
Ähm, ich war es ....
 
also ich kipp um bei Novalgin.

Ich haette nochmal nachgefragt, ob er wirklich bei dem RR das möchte und dann hätte ich es gegeben, und dokumentiert: Pat. hat niedrigen RR, Doktor informiert, Doktor hat sich den Pat. angeschaut, ordnet 1 mg Novalgin an, nochmals auf den RR verwiesen .... natürlich alles mit Zeit und Namen vom Dr. und fertig.
Danach hätte ich engmaschige RRkontrollen gemacht und diese auch so dokumentiert.


Der Beipackzettel schreibt das hier: ""Metamizol" kann Blutdruckabfälle (hypotensive Reaktionen) auslösen (siehe auch unter Abschnitt 4).Diese Gefahr ist erhöht:
- wenn Sie an niedrigem Blutdruck (vorher bestehender Hypotonie), deutlichem Flüssigkeitsmangel, Kreislaufschwäche oder beginnendem Kreislaufversagen (wie z.B. bei Herzinfarkt oder schweren Verletzungen) leiden,
- wenn Sie hohes Fieber haben.
Deshalb sollte die Anwendung sorgfältig erwogen und eng überwacht werden. Vorbeugende Maßnahmen (z.B. Kreislauf*stabilisierung) können nötig sein, um das Risiko von Blut*druckabfällen zu verringern."
 
Monaluna, wir haben ja diskutiert. Das Ende vom Lied: "Ich bin Chirurg". "Das merkt man" hab ich geantwortet. Alles ok. :mrgreen:
 
In erster Linie hätte ich mal eine Arzt hinzugezogen, der sich die Patientin anschaut bezüglich ihres RR. Warum hat sie einen niedrigen RR? Schmerzen verursachen ja im Normalfall eher einen höheren RR.
Wenn der Arzt das Medikament angeordnet hat, hätte ich es dokumentiert, auch das ich ihn auf den niedrigen RR hingewiesen habe und hätte es dann angehängt. Langsam laufen lassen, nicht gerade im Schuss durch. Ich denke bei Novalgin ist es wie bei jedem anderen Medikament auch. Der eine reagiert so, der andere so. Manche sinken ab, manche nicht. Ich hätte es angehängt und die Pat häufig sichtüberwacht und VZ gemessen (was ich in so einen Fall eh machen würde auch ohne Infusion).
Schwester Rabiata: Geile Antwort :sdreiertanzs:Könnte glatt von mir sein ^^
 
Ich hätte auch nicht einfach so Metamizol ohne weiteres Rückfragen dem Patienten verabreicht.
Ist halt so ne Sache mit Metamizol, die einen reagieren minimal bis gar nicht mit dem Druck, andere fallen obwohl man das Medikament über 1-2h laufen hat lassen.
Andererseits hab ich auch schon bei Perfalgan Blutdruckabfälle beobachten können, wenn auch nicht so oft wie bei Metamizol (alles nur gefühlt und subjektiv von mir).
 
rein objektiv dürfte der unterschied (für hypotonien) zwischen metamizol <-> paracetamol bei 20:1 liegen, meine ich mich erinnern zu können. leider habe ich meine quelle nicht zur hand, sonst gäbe ich die noch mit an.

auf jeden fall ist hypotonie eine nicht-seltene (1-10 von 1000) UAW von metamizol und damit in diesem fall die verordnung meiner meinung nach fast schon ein witz. mein persönliches empfinden sagt mir übrigens, dass die relative häufigkeit eher bei 1 von 10 liegt; bei paracetamol dagegen im bereich von fast nicht wahrnehmbar.
 

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