Maximale Anzahl von Nachtdiensten in einem Block?

narkotikus

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Hallo zusammen!

Weiß zufällig jemand, ob & wie geregelt ist, wieviele Nachtwachen man an einem "Stück" machen kann / darf??


Danke im voraus!!
 
Hhhmm...
Obwohl der Leitungslehrgang mit Rechtskunde noch gar nicht sooo lange her ist, bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Ich meine jedoch, dass es keine eindeutige rechtliche Regelung gibt.
Es gibt die Empfehlung, nicht mehr als 5 Nächte aus gesundheitlichen (haha...) Gründen wachen zu lassen am Stück. Weiss aber auch von Vollzeitnachtwachen, die bis 14 Nächte am Stück machen.

Bei uns hat es sich so eingebürgert, dass die Woche 2-2-3 aufgeteilt wird, also Montag/ Dienstag macht einer, Mittwoch/ Donnerstag der Nächste und der Dritte das Wochenende Freitag/ Samstag/ Sonntag.
So hat man zwar immer Jemanden,der grad im "Ausschlaffrei" ist, aber wir kriegen das ganz gut geregelt.

Schönen Abend!
 
Nun ja! Jetzt weiß ich, wie es bei euch geregelt ist! Hilft mir aber trotzdem nicht weiter.

Trotzdem Danke
 
Das einzige Gesetz, dass dazu in Frage kommt, ist das Arbeitszeitgesetz. Das interessiert sich aber nur dafür, dass die durchschnittliche Arbeitszeit nicht mehr als 48h/Woche beträgt. Der Ausgleichszeitraum dafür verkürzt sich, wenn der Nachtdienst - wie in der Pflege oft der Fall - länger als acht Stunden dauert.

Der Nachtdienst in meiner Einrichtung dauert zehn Stunden, also träfe für mich der verkürzte Ausgleichszeitraum von vier Wochen zu. In jeder der vier Wochen darf ich maximal 48 h arbeiten, macht insgesamt 192 h. In meinem Haus dürfte ich also maximal 19 Nächte am Stück arbeiten und hätte danach mindestens 9 Tage frei - wenn mein Haus nicht glücklicherweise die Anzahl auf vier Nächte am Stück beschränkt hätte.

Bei kürzeren Nachtdiensten wären es natürlich entsprechend mehr Nächte.
 
Gilt die maximale Wochenarbeitszeit von 60h in den Pflegeberufen nicht?
 
Gilt die maximale Wochenarbeitszeit von 60h in den Pflegeberufen nicht?
Doch!

Aber da eine Woche von Montag bis Sonntag geht, lässt sich das wunderbar ausweiten ;)

Allerdings nicht so lange, wie hier eben geannnt wurde!

Theoretisch dürften somit 12 Nächte als Maximum möglich sein. Mit 10h/Nacht gerechnet...
 
Hallo zusammen!

Weiß zufällig jemand, ob & wie geregelt ist, wieviele Nachtwachen man an einem "Stück" machen kann / darf??


Danke im voraus!!


Hallo also habe mal als Dauernachtwache gearbeitet auch so Nächte gemacht also max.7 stück höchstens 10 mehr darf man nicht machen. machst du mehr kann das Heim usw richtig ärger bekommen. Weil du arbeitest ja auch mehr Stunden als die anderen.10 stunden darf man eh nur länger nicht...erkundige dich genau deswegen..
 
Gilt die maximale Wochenarbeitszeit von 60h in den Pflegeberufen nicht?
Wenn der AG eine Sondergenehmigung hat - wie in meiner Firma - dann nicht. Wir dürfen 84 Stunden pro Woche, da wir in 12 Stunden Schichten arbeiten. Was ich persönlci sehr gut finde, da ich so mehr frei habe und davon mehr habe als würde ich im Frühdienst z.Bsp. nach 15.00 Uhr daheim sein.
 
Hallo also habe mal als Dauernachtwache gearbeitet auch so Nächte gemacht also max.7 stück höchstens 10 mehr darf man nicht machen. machst du mehr kann das Heim usw richtig ärger bekommen. Weil du arbeitest ja auch mehr Stunden als die anderen.10 stunden darf man eh nur länger nicht...erkundige dich genau deswegen..

Wenn der AG eine Sondergenehmigung hat - wie in meiner Firma - dann nicht. Wir dürfen 84 Stunden pro Woche, da wir in 12 Stunden Schichten arbeiten. Was ich persönlci sehr gut finde, da ich so mehr frei habe und davon mehr habe als würde ich im Frühdienst z.Bsp. nach 15.00 Uhr daheim sein.

Könnt ihr zwei das bitte mal belegen?
:|

An cathi: Wieso nicht mehr als max7/höchstens 10? konkret bitte. Wo ist überhaupt der Unterschied zwischen maximal und höchstens?

An Phoenix: Mich würde der Wisch interessieren, der einen AG berechtigt, sich über das Arbeitszeitschutzgesetz hinweg zu setzen...
 
Du kriegst die genehmigung bei der zuständigen Behörde, is je nach Bundesland verschieden. In Sachsen ist es die Landesdirektion Dresden die dafür zuständig ist. Der AG muss es begründen können und die AN müssen selbst zustimmen. Ich bin gefragt worden ob ich das möchte. Hätte ich nein gesagt, wäre ich in ein Team gekommen, welches nur 8 Stunden Schichten macht.

Im übrigen selbst ohne Genehmigung interessiert es keinen. Wer wie lange arbeitet. Papier is geduldig. Der PD in dem ich gearbeitet habe, da is es laut ner Exkollegin mitlerweile so, dass sie 14 Stunden Schichten schieben und das 7 Tage am Stück. Sie hat das schon im Januar gemeldet weil sie die Schnauze voll hatte. Hat ihre Stundennachweise und alles mithingeschickt, als sich niemand gemeldet hat, hat sie um einen persönlichen Termin gebeten, den sie bis jetzt noch nicht hat. Sie meinte dann der BG mal einen Wink geben zumüssen, wegen erhöhtem Unfallrisiko und so, die fühlten sich net zuständig. Als sie von der polizei angehalten wurde, weil sie die Vorfahrt missachtet hat, haben die das Fahrtenbuch gecheckt ohne Konsequenz (außer Punkte und Bußgeld für meine Kollegin).
LKW Fahrer haben Lenkzeiten und müssen blechen bzw. die Chefs bei Überschreitung. In der Pflege scheint das keinen zu interessieren.

By the way: besagte Kollegin ist seit zwei Wochen krankgeschrieben. Burnout Syndrom. Wird wohl meiner ExPDL bald die nächste Kündigung ins Haus stehen.
 
@ Maniac:
Wurde an anderer Stelle hier im Forum auch schon diskutiert, steht im § 18 AZG:
§ 18 Nichtanwendung des Gesetzes

(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf 1.leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Chefärzte,
2.Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind,
3.Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen,
 
3.Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen,
Man beachte diese kleine Wort. Deshalb ist eine Sondergenehmigung von Nöten. Wir leben ja nicht mit unseren Patienten zusammen.
 
Also in Deutschland habe ich auch 10 * 12 h ND am Stück gemacht. In Österreich nerven sie ab 3 Nachtdiensten (in einigen Pflegeeinrichtungen, soll es sogar nicht mehr als 2 Dienste am Stück geben) egal ob 8 , 10 oder 12 h. Ich finde es perönlich wesentlich unsympathischer, wenn bei der Einstellung über 10 h Dienste gesprochen wird und es dann mit Verweis auf das Arbeitsinspektorat ein Dreischichtsystem mit 7,6 h Diensten eingeführt wird und dabei,weniger als ein Monat zwischen Einstellung und Änderung liegt.
Weil ich finde längere Dienst wesentlich angenehmer bei einer Regelarbeitszeit nach BAGS von 38 h und 2 h Nachtzulage habe ich statt 12 = 14 h und da bin ich mit drei Nachtdiensten schon im plus.
Grundlegend unterscheidet sich in AT ob man in einem Pflegeheim oder einem Spital arbeitet. Wenn man in einem Spital, oder in einem Pflegeheim, welches mit einem Spital fusioniert ist, darf man länger arbeiten. Prinzipiell gilt die 38 h Regel. Von dieser kann abgewichen werden:
In Pflegeheimen:
die Arbeitszeit kann auf 50 h die Woche und 10 h je Dienst in einem Zeitraum von 8 Wochen verlängert werden, wenn hierfür Zeitausgleich in mehreren aufeinanderfolgenden Tagen gewährt wird und innerhalb dieser Zeit die Regelarbeitszeit von 38 h nicht überschritten wird.
- Somit wären bei 10 h ND maximal 10 Dienste möglich = Mittwochabend - Montagmorgen = 50 h + Montagabend - Samstagmorgen = 50 h + 20 h Zulage = 120 h jetzt müsste der Arbeitnehmer bis Montagabend aussetzen und könnte dann wieder 5 Nächte arbeiten müßte diesmal aber wieder bis Montagabend warten da er sonst die 50 h die Woche überschreitet. Wenn man in den 8 Wochen von 304 h ausgeht, so könnte der Arbeitnehmer seine Zustimmung vorausgesetz vom österreichischen Recht her in Pflegeheimen 3 * 10 - 10 h Dienste leisten wenn diese jeweils von Mittwochabend - Samstagmorgen der darauffolgenden Woche gehen und hätte dann bis Mittwochabend frei ( 108 h frei) und könnte dann frei machen bis ende der 8 Wochen. Einzig wären hier die Zeitguthabensstunden unberücksichtigt, weshalb man auf 360 statt 304 h kommt. Somit könnte die Person gut 1,5 Woche zusätzlich zuhause bleiben.
Dies ist eine theoretische Betrachtung, weil es eigentlich nie vorkommt.
Spitalsbereich:
Hier kann die Tagesarbeitszeit auf bis zu 12 h erweitert werden und die Wochenarbeitszeit aber auch nur auf 50 h somit wären maximal 8 ND am Stück möglich.
Da es aber verschiedene Tarifverträge gibt, kann dies unterschiedlich gehandhabt werden.
 
Danke.


Wobei mir "Wo kein Kläger, da kein Richter" durchaus bewusst war ;)

Die Nichtanwendung hatte ich auch irgendwann mal gelesen, habe dies aber so verstanden, dass es da um die fast 24h Betreuung geht. Also die Damen, die tatsächlich mit dem Pat zusammenwohnen und 24/7 dort sind...
 
Könnt ihr zwei das bitte mal belegen?
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An cathi: Wieso nicht mehr als max7/höchstens 10? konkret bitte. Wo ist überhaupt der Unterschied zwischen maximal und höchstens?

An Phoenix: Mich würde der Wisch interessieren, der einen AG berechtigt, sich über das Arbeitszeitschutzgesetz hinweg zu setzen...

Die Nachtschicht darf nicht mehr als 10h betragen und das 7 tage in der Woche!
10 Nächte sind dann echt die Ausnahme das höchste,weil wenn das ne Gewerkschaft rausbekommt bekommen der Arbeitgeber ärger!
 
10 Nächte sind dann echt die Ausnahme das höchste,weil wenn das ne Gewerkschaft rausbekommt bekommen der Arbeitgeber ärger!
Ich bezweifel, dass es eine Gewerkschaft interessiert wieviele Nächte jemand macht, vor allem wenn er/sie nichtmal Mitglied dort ist.
 
Hallo zusammen!

Weiß zufällig jemand, ob & wie geregelt ist, wieviele Nachtwachen man an einem "Stück" machen kann / darf??


Danke im voraus!!

Hallo,

ich möchte mal auf die Ausgangsfrage zurückkommen. Es gibt keine spezielle Sonderregelung für "Nachtdienste am Stück", aber eine Regelung im Arbeitszeitgesetz für Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit:

3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.

Diese Regelung ist zwingend, es kann sich daraus jeder ausrechnen, wieviel Dienst "am Stück" möglich sind.

Ferner ist zwingend, daß die tägliche Arbeitszeit max. auf 10 Stunden verlängert werden kann (außer, es liegt Bereitschaftszeit vor) und die wöchentlich Höchstarbeitszeit im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschritten werden darf.

Gruß

medsonet.1
 
Diese Regelung ist zwingend, es kann sich daraus jeder ausrechnen, wieviel Dienst "am Stück" möglich sind.
Nein, weil vorher (wie oben bereits gesagt) schon die maximale Wochenarbeitszeit greift - und damit weniger möglich ist...

Die Nachtschicht darf nicht mehr als 10h betragen und das 7 tage in der Woche!
10 Nächte sind dann echt die Ausnahme das höchste,weil wenn das ne Gewerkschaft rausbekommt bekommen der Arbeitgeber ärger!
Mit belegen meinte ich nicht wiederholen, sondern belegen woher du die Aussage mit 7 bzw 10 Nächten hast...
 
TVöD sagt in §49 (3)
Beschäftigte die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage.
Hiervon sollte ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.

Somit muss nach 12 Tagen Schluss sein, es muss aber nicht der Sonntag frei sein, möglich wären auch 2 Wochentage.

§6 (2) Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen, bei Beschäftigten die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten zu haben, kann ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden.

Die durchschnittliche Wochearbeitszeit - über 1 Jahr oder auch drüber, na das ist doch - großzügig und lässt seeehr viel Spielraum offen.

Über Obergrenzen beim ND - hab ich jetzt, grob überflogen, nix gefunden.
 

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