Ich kenne Leute, die arbeiten dann nur 6 Monate/ Jahr... :-/
"Eine leichte Grippe" war genannt, aber gemeint war sie nicht. Gemeint Waren Halsschmerzen und Schnupfen...!
Leute, lasst die Kirche im Dorf
Deine abwertenden Smileys kannst du dir sparen. Die TE fragte nach der Rechtslage und die ist eindeutig. Wie du das für dich handhaben möchtest ist deine Sache, aber bitte sprich nur für dich und nicht für Alle.
@Phoenix: Im Infektionsschutzgesetzt steht das nicht drin was du meinst ABER da wir ja mal in der gleichen Firma gearbeitet haben, glaube ich, ich weiß was du meinst, der "Wisch" der an der Belehrung hinten dran hing und auf dem wir letztendlich unterschreiben mussten, gehört nicht mehr zum Gesetzestext, dass ist eine Dienstanweisung (ich hab das auch erst gesehen, als ich das Infektionschutzgesetz nachgegoogelt habe, weil das wirklich so aussah, als würde es noch dazu gehören).
Nichts desto trotz, hast du vollkommen Recht!
@Bachstelze: Meine Exchefin hat auch nie eine diesbezügliche Belehrung gemacht, auch ich musste nie etwas unterschreiben. Irgendwann kam mal der MDK zu einer Prüfung - ich weiß nicht wie hoch die Strafe war, die sie nur wegen dieses Verstoßes zahlen musste, aber den Äußerungen meiner sonst so beherrschten Chefin nach zu urteilen, muss es ziemlich viel gewesen sein.
@all
Nur mal so ein Beispiel, was zeigen kann, wie aus einer guten Absicht (ich hab doch nur nen kleinen Schnupfen, deswegen kann ich doch nicht krank machen) eine kleine fast Katastorphe werden kann:
Meine Kollegin kommt mit einem leichten Schnupfen zum Dienst, weil sie nicht sooo schlecht fühlt, ihre Nachtzuschläge nicht verlieren will und nicht möchte, dass jemand Anderer für sie einspringen muss. Sie macht drei Nachtdienste beim Patienten, mit Mundschutz und allem drum und dran. Zehn tage später, fängt der Patient an zu fiebern (teilweise bis fast 40Grad), erbricht permanent, hat eine ausgewachsene Bronchitis. Für die Ehefrau ist vollkommen klar: Die leicht verschnupfte Kollegin ist daran schuld und das obwohl so wohl die Logopädin als auch die Physiotherapeutin in diesem Zeitraum ebenfalls und sogar schlimmer erkältet waren. Die Ehefrau hat daraufhin unsere PDL eingeschaltet und auch die Geschäftsleitung halb verrückt gemacht, wohl sogar unter Androhung von rechtlichen Schritten. Konsequenz aus diesem Vorfall: Der Patient ist wieder vollkommen gesund geworden. Die Kollegin hat eine Abmahnung erhalten und wurde in ein anderes Team Strafversetzt. Ich möchte jetzt gar nicht daran denken, was passiert wäre, hätte der Patient ins Krankenhaus gemusst oder wäre er gestorben. Und wie gesagt, die Kollegin hatte nur nen leichten Schnupfen (von Halsschmerzen hat sie nichts gesagt).
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Ich würde mal sagen da steht die Kirche jetzt wohl in der Großstadt
Da war dann aber auch gewährleistet, dass die Tage, die man nach einer Infektion wegen noch positiven Stuhlproben nicht arbeiten durfte, auch NICHT als Fehlzeiten gerechnet wurden.
Dann lag wahrscheinlich kein Krankenschein vor. Im übrigen gebe ich mal noch zu bedenken. Es heißt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, was im Endeffekt bedeutet, man kann auch arbeitsunfähig sein ohne krank zu sein. Das heißt es geht nicht in erster Linie darum, bin ich krank oder gesund oder fühle ich mich so, sondern bin ich arbeitsfähig. Und arbeitsfähig bin ich definitiv nicht, wenn ich ein - wie auch immer geartetes - Infektionsrisiko für meinen/meine Patienten darstelle.