Mache ich mich strafbar?

bepa89

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Hey, mir schwirrt die ganze Zeit schon eine komische Frage im Kopf rum, mache ich mich strafbar wenn ich mit einer Virusinfektion einen Patienten anstecke? Ich gehe mit einer leichten Grippe arbeiten (halsschmerzen, Schnupfen, ein bisschen träge) und frage mich, ob ich mich nicht lieber krank schreiben lassen soll?!

Liebe Grüße
 
Wie werden Erkältungsviren übertragen? Wie kann ich eine Übertragung verhindern?
 
Tröpfcheninfektion, Schmierinfektion usw....ja, indem ich mit dem Patienten nicht in Berührung komme, nur ist das ziemlich schwer.
 
Brauchst Du erst ein Gesetz um Dir zu erlauben, Dich auszukurieren?...:razz1:
 
Naja, du kannst ja auch einen Mundschutz benutzen...und ordentlich die Hände desinfizieren...:) Ob du dich strafbar machst kann ich dir so nicht beantworten, aber ich vermute mal eher nicht denn wer will dir denn nachweisen das du der "Überträger" bist...
Hast du ne richtig fette Grippe oder bist ein bisschen erkältet??? Halsschmerzen, geschwächt sein und Schnupfen heißt ja nicht gleich Grippe.. Wahrscheinlich kannst nur du selbst entscheiden ob du eine "Gefahr" für deine Patienten darstellst...und von welchen Patienten sprechen wir eigentlich?? In der Psych z.B is ne Erkältung ja eher weniger lebensgefährlich im Vergleich zu ner Onko mit immungeschwächten Patienten...
Liebe Grüße
Verena
 
Ja stimmt schon, nachweisen kann das keiner so schnell...Arbeite auf einer Inneren Station und da schwirrt glaube ich so Einiges rum^^
 
Die Frage ist ja auch, findest Du einen Arzt, der Dich wegen eines Schnüpferchens krank schreibt?
Klar bekommt man einen Krankenschein, wenn man es darauf anlegt, aber wenn ich vier mal im Jahr erkältet bin, dann wird es sicherlich irgendwann schwierig.
 
Natürlich machst du dich strafbar, ist doch klar.

Wenn du wissentlich eine andere Person körperlich schädigst ist das Körperverletzung und damit strafbar.

Das könnte man ja sogar noch Vorsatz unterstellen und damit grobe Fahrlässigkeit.
Eine GuK kennt sich fachlich aus, weiß um die Gefahren und machts dennoch?

Ob dir das zu Beweisen ist, das steht auf einem anderen Blatt und war auch nicht deine Frage - oder doch?
 
Natürlich machst du dich strafbar, ist doch klar.

Wenn du wissentlich eine andere Person körperlich schädigst ist das Körperverletzung und damit strafbar.

Das könnte man ja sogar noch Vorsatz unterstellen und damit grobe Fahrlässigkeit.
Eine GuK kennt sich fachlich aus, weiß um die Gefahren und machts dennoch?

Ob dir das zu Beweisen ist, das steht auf einem anderen Blatt und war auch nicht deine Frage - oder doch?

würde mein angehöriger auf diese weise zu (ernsthaftem) schaden kommen (komplikation aus der zugefügten infektion, bei immunsuppression usw usf) würde ich zweifelsohne ne anzeige machen.

ergänzende infos übrigens:

§ 223 StGB Körperverletzung

§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung
 
Eisenbarth hat vollkommen Recht, was die rechtlichen und auch ethischen Belange angeht! Und dann weise mal nach, dass du mit deiner Erkältung nicht der Auslöser für die finale Pneumonie oder irgendeine andere Erkrankung (die noch nicht mal unbedingt tödlich geendet haben muss) warst. Ganz zu schweigen, davon, dass du dir vielleicht dann selbst schwere Vorwürfe machst.

Dann gebe ich auch noch die Sicherheitskomponente zu bedenken: Selbst ein kleiner Schnupfen, sorgt bei mir dafür, das ich nicht mehr 100% belastungsfähig bin, Konzentratiosprobleme habe und evtl. auch Medikamente nehme/nehmen muss, die mich beeinträchtigen. Kann ich dann wirklich garantieren, dass ich in der Lage bin, die Verantwortung für meine Patienten zu tragen? Wäre ich in der Lage in einer Notfallsituation adäquat zu reagieren. Ich für mich, müsste selbst bei einem Schnupfen diese Fragen mit NEIN beantworten.

Wer krank ist, gehört krank geschrieben PUNKT: Da gibt es kein rumdiskutieren, ob nun eine ausgewachsene Grippe oder nur ein Schnüpfchen und wenn man vier mal im Jahr erkältet ist, dann ist das ebenso. Höhere Gewalt. Im übrigen auch ein kleiner nicht auskurierter Schnupfen kann schlimme Folgen haben. Ich denke wir haben ja alle Examen gemacht oder befinden uns noch in Ausbildung, so dass ich denke ich nicht erklären muss, was Schnupfen oder Erkältungsviren anrichten können. Zum Thema Arzt: Der schreibt auch wegen Schnupfen krank, vorallem, wenn er weiß, dass es sich bei der/dem vor ihm sitzenden Patienten/Patientin um Pflegepersonal handelt. Sollte es trotzdem mal so einen Arzt geben (kann ich mir gerade net vorstellen), der nicht krank schreibt, genügt oft ein kleiner Hinweis, dass er zur Verantwortung gezogen werden kann, falls er wider besseren Wissens, nicht krank schreibt und daraus Folgen für den Betreffenden oder dritte entstehen.
 
Ich kenne Leute, die arbeiten dann nur 6 Monate/ Jahr... :-/

"Eine leichte Grippe" war genannt, aber gemeint war sie nicht. Gemeint Waren Halsschmerzen und Schnupfen...!

Leute, lasst die Kirche im Dorf :schraube:
 
Arbeite auf einer Inneren Station und da schwirrt glaube ich so Einiges rum^^
Joah stimmt- insofern könntest DU ja auch die entsprechenden Keimschleudern, die Deinen Schnupfen verursacht haben, zur Rechenschaft ziehen ( wenn die sich dann ausmachen lassen...) :lol:
 
Ich kenne Leute, die arbeiten dann nur 6 Monate/ Jahr... :-/

"Eine leichte Grippe" war genannt, aber gemeint war sie nicht. Gemeint Waren Halsschmerzen und Schnupfen...!

Leute, lasst die Kirche im Dorf :schraube:
Der TE fragte danach ob er sich strafbar macht und die Frage wurde ja beantwortet. Wie du das selbst handhabst bleibt dir überlassen. Man sollte schon in der Lage sein, Fakten von der persönlichen Meinung zu trennen.

Im übrigen, zwingt dich ja keiner krank zu machen. Wenn du der Meinung bist, mit Schnupfen arbeiten zu können und zu wollen und du auch 100% weißt, dass du keinen Patienten anstecken kannst oder in Gefahr bringst, dann ist doch alles okay. Vor solch fachlich und rechtlich fundiert begründeten Argumenten wie den Deinen, kann ich nur den Hut ziehen.
Ach noch ein ganz kleiner netter Hinweis: Das Infektionsschutzgesetz trifft zu dem Thema eine ganz klare Aussage und wenn ich mich recht erinnere, muss jeder vor Antritt einer Arbeitsstelle in irgendeiner Pflegeinrichtung, eine Belehrung zu dem Thema über sich ergehen lassen und diese dann auch unterschreiben.
 
Ich habe noch nie eine Belehrung über Infektionsschutz bekommen und auch keine unterschrieben.
 
Vor solch fachlich und rechtlich fundiert begründeten Argumenten wie den Deinen, kann ich nur den Hut ziehen.
Ach noch ein ganz kleiner netter Hinweis: Das Infektionsschutzgesetz trifft zu dem Thema eine ganz klare Aussage
Das Kompliment zur fundierten Begründung kann ich nur zurückegeben. Habe mir das genannte Gesetz eben durchgelesen und kann entgegen deiner Behauptung absolut nichts finden.

Vielleicht habe ich aber auch etwas überlesen. Man zeige mir die Passage.
 
@ Bachstelze:

an meinem Ausbildungs-Haus habe ich das tatsächlich mal erlebt. Bezog sich allerdings nicht auf Erkältungs-, sondern auf Magen-Darm-Krankheiten. Da war dann aber auch gewährleistet, dass die Tage, die man nach einer Infektion wegen noch positiven Stuhlproben nicht arbeiten durfte, auch NICHT als Fehlzeiten gerechnet wurden.
 
Ich kenne Leute, die arbeiten dann nur 6 Monate/ Jahr... :-/

"Eine leichte Grippe" war genannt, aber gemeint war sie nicht. Gemeint Waren Halsschmerzen und Schnupfen...!

Leute, lasst die Kirche im Dorf :schraube:
Deine abwertenden Smileys kannst du dir sparen. Die TE fragte nach der Rechtslage und die ist eindeutig. Wie du das für dich handhaben möchtest ist deine Sache, aber bitte sprich nur für dich und nicht für Alle.

@Phoenix: Im Infektionsschutzgesetzt steht das nicht drin was du meinst ABER da wir ja mal in der gleichen Firma gearbeitet haben, glaube ich, ich weiß was du meinst, der "Wisch" der an der Belehrung hinten dran hing und auf dem wir letztendlich unterschreiben mussten, gehört nicht mehr zum Gesetzestext, dass ist eine Dienstanweisung (ich hab das auch erst gesehen, als ich das Infektionschutzgesetz nachgegoogelt habe, weil das wirklich so aussah, als würde es noch dazu gehören).
Nichts desto trotz, hast du vollkommen Recht!
@Bachstelze: Meine Exchefin hat auch nie eine diesbezügliche Belehrung gemacht, auch ich musste nie etwas unterschreiben. Irgendwann kam mal der MDK zu einer Prüfung - ich weiß nicht wie hoch die Strafe war, die sie nur wegen dieses Verstoßes zahlen musste, aber den Äußerungen meiner sonst so beherrschten Chefin nach zu urteilen, muss es ziemlich viel gewesen sein.

@all
Nur mal so ein Beispiel, was zeigen kann, wie aus einer guten Absicht (ich hab doch nur nen kleinen Schnupfen, deswegen kann ich doch nicht krank machen) eine kleine fast Katastorphe werden kann:

Meine Kollegin kommt mit einem leichten Schnupfen zum Dienst, weil sie nicht sooo schlecht fühlt, ihre Nachtzuschläge nicht verlieren will und nicht möchte, dass jemand Anderer für sie einspringen muss. Sie macht drei Nachtdienste beim Patienten, mit Mundschutz und allem drum und dran. Zehn tage später, fängt der Patient an zu fiebern (teilweise bis fast 40Grad), erbricht permanent, hat eine ausgewachsene Bronchitis. Für die Ehefrau ist vollkommen klar: Die leicht verschnupfte Kollegin ist daran schuld und das obwohl so wohl die Logopädin als auch die Physiotherapeutin in diesem Zeitraum ebenfalls und sogar schlimmer erkältet waren. Die Ehefrau hat daraufhin unsere PDL eingeschaltet und auch die Geschäftsleitung halb verrückt gemacht, wohl sogar unter Androhung von rechtlichen Schritten. Konsequenz aus diesem Vorfall: Der Patient ist wieder vollkommen gesund geworden. Die Kollegin hat eine Abmahnung erhalten und wurde in ein anderes Team Strafversetzt. Ich möchte jetzt gar nicht daran denken, was passiert wäre, hätte der Patient ins Krankenhaus gemusst oder wäre er gestorben. Und wie gesagt, die Kollegin hatte nur nen leichten Schnupfen (von Halsschmerzen hat sie nichts gesagt).
<-- Ich würde mal sagen da steht die Kirche jetzt wohl in der Großstadt

Da war dann aber auch gewährleistet, dass die Tage, die man nach einer Infektion wegen noch positiven Stuhlproben nicht arbeiten durfte, auch NICHT als Fehlzeiten gerechnet wurden.
Dann lag wahrscheinlich kein Krankenschein vor. Im übrigen gebe ich mal noch zu bedenken. Es heißt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, was im Endeffekt bedeutet, man kann auch arbeitsunfähig sein ohne krank zu sein. Das heißt es geht nicht in erster Linie darum, bin ich krank oder gesund oder fühle ich mich so, sondern bin ich arbeitsfähig. Und arbeitsfähig bin ich definitiv nicht, wenn ich ein - wie auch immer geartetes - Infektionsrisiko für meinen/meine Patienten darstelle.
 
das nennt sich übrigens 'objektiv voll beherrschbares risiko'. auf wunsch suche ich das BGH-urteil raus. im zweifel reicht es rechtlich dann zu wissen, dass eine pflegekraft erkrankt war; es muss nichtmal nachgewiesen sein, dass tatsächlich sie die infektionsquelle war für den infizierten patienten war.
 
Was sollen wir eigentlich noch alles Schuld sein?

Das macht doch keinen Spaß mehr...
 
meist sind wir - wie eigentlich alle anderen auch - an den dingen schuld, die wir schuldhaft verursacht oder zumindest billigend in kauf genommen haben. hoffentlich sind das eher wenige (dinge bzw. schuldhaft handelnde).

ich finde die frage irgendwie skurril.
 

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