Kündigungsfrist

Steffi1984

Poweruser
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03.01.2006
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622
Ort
Regensburg
Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
FKS für Onkologie, Praxisanleiterin, aktuell Weiterbildung "Fachwirt im FSG"
Hallo,

kann mir von euch jemand sagen, wielange man bei einem unbefristeten Vertrag Kündigungsfrist hat, wenn nix im Vertrag steht?

liebe Grüsse
Steffi
 
Nix im Vertrag ?

Hallo Steffi,

steht wirklich nix im Vertrag ? Auch nicht das der BAT oder die AVR-C zur Anwendung kommen. Privater Arbeitgeber ?
Wichtig zu wissen ist ausserdem , wie lange das Arbeitsverhältnis schon besteht.
Bitte nochmal melden.

P.S. Ich würde ja einfach zur Personalbteilung gehen :) aber dann ist es ja so gut wie offiziell, dass man gehen möchte.
 
Hi @Markus,


nein, es steht nix im Vertrag und es ist ein privater Arbeitgeber.

Bin seit einem Jahr dort mit einem befristeten Vertrag, ab 1.2. läuft wieder ein befristeter Vertrag auf 1 Jahr...

Eben, des is ja, is ja ned sicher, das i geh, bin halt auf der Sucha nach a anderen Stelle,aber mich würds eben so mal interessieren und wenn i da bei da Personalabteilung frag is irgendwie blöd...

Tschuldigung @Markus

hab eine BEFRISTETEN Vertrag, nicht einen unbefristeten, hat sich oben wohl ein Fehler eingeschlichen...
 
Moin,
wenn die Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft:

BGB § 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Hat mit befristet oder unbefristet - soweit ich weiß - nix zu tun.

LG
deichschwester
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Ja, denke auch, dass ich 4 Wochen Frist habe...

Drückt mir mal die Daumen, dass ich das mit der Frist überhaupt brauchen kann...
 
Nochmal lesen

Hallo Steffi,

in der Regel ist das so, dass unbefristete Verträge gekündigt werden können ( mit unterschiedlichen Fristen). Befristete Verträge enden mit Ablauf der Befristung. Eine Kündigungsmöglichkeit muss dann extra vereinbart sein.
Siehe dazu auch im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge:
§ 15​

Ende des befristeten Arbeitsvertrages

(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

Viele Grüße
 
Heißt das das ich einen befristeten Arbeitsvertrag gar nicht kündigen kann wenn das nicht dort schriftlich festgehalten ist?? Also in meinen zum Beispiel steht überhaupt nichts über Kündigung, eben nur die Laufzeit ( 12 Monate). Das wäre jetzt schlecht wenn cih eien andere Stelle angeboten bekommen würde.

Gruß Miya
 
Doch, du kannst ihn mit dem Einverständis deines Arbeitgebers kündigen. Wenn er einwilligt, kannst du gehen. :)
 

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