Kündigungsfrist in der ambulanten Pflege

engel78

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02.07.2009
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133
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo,
kann mir jemand sagen wie lange die Kündigungsfrist beträgt wenn man 11 Jahre bei einem Arbeitgeber war? Sind das noch 4 Wochen oder länger?
 
Tarifvertrag?
 
Ja Tarifvertrag.Macht das denn einen Unterschied?
 
Kann es sein das ich 4 Monate Frist habe???? Ändert sich evtl. etwas wenn man während der Elternzeit kündigt? 4 Monate ist ja ne Menge,solange wartet doch kein neuer Arbeitgeber!!!
 
Nochmal ich.Hab das falsch verstanden oder:
4 Monate beträgt die Frist wen der Arbeitgeber einem kündigt
Wenn ich selber kündige beträgt die Frist 4 Wochen
ist das so richtig?:-?:fidee::emba:
 
schau doch einfach mal in deinen Arbeitsvertrag! Da muss das doch drinnen stehen!
 
siehe auch § 622 BGB: ... zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
 
Tja, da kann ich nur als Beispiel geben wie's bei mir war:
Arbeitsvertrag: KODA - da hatte ich damals nach 10 Jahren 5 Monate zum Quartalsende Kündigungsfrist!
Also schau welcher Tarifvertrag, dann wird vieles klarer.

Am schnellsten geht es immer mit einem Auflösungsvertrag, der in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen wird (und kein vernünftiger AG wird ihn dir nicht geben, denn er weiß ja nicht wie deine "erzwungene" Mitarbeit aussieht)

Grüssle
 
Habe mal im A.vertrag nachgeschaut und bin echt schockiert.Ich habe 5 Monate Frist!!! Das ist schrecklich für mich ,denn der neue AG wartet doch niemals so lange.Man muß noch dazu sagen das ich erst im neuen Jahr aus der Elternzeit zurück kehre + 5 Monate...alles klar8O!!!
Was mache ich denn nun?
@schwäbin: Aufhebungsvertrag...hab ich auch schon davon gehört.Wie war das bei Dir? Was mache ich wenn der AG sich nicht darauf einläßt? :angry:
 
Ich hab auch fünf Monate zum Qualtalsende:cry1: Und wenn ich noch etwas warte werden es sechs Monate. Ich habe für mich entschieden zu kündigen und dann auf Arbeitssuche zu gehen, mit dem Risiko evtl. eins o. zwei Monate ohne Job dazustehen.
Ich denke irgendwas findet sich. Dann habe ich eine kürzere Kündigungsfrist und kann mir von dort aus noch mal was suchen wenn nötig.
Lg Mila
 
Warum nicht nen Aufhebungsvertrag anbieten? Und woher nehmt ihr so lange Kündigungsfristen.

Im Kündigungsschutzgesetz stehen solche Fristen, jedoch nur für den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich 4 Wochen zum 15.ten oder zum Monatsende Kündigen. Ausser, im AV ist was anderes vereinbart. Aber welcher AG würde solche Kündigungsfristen vereinbaren???

lg
 
Der TVÖD sagt, dass seine Kündigungsfristen sowohl für den AG als auch für den AN gelten.

Da kommen dann bei langer Betriebszugehörigkeit schon mal 6 Monate zum Quartalsende zusammen.
 
Einem Auflösungsvertrag muß der AG meines Wissens nicht zustimmen. Die eine oder andere von uns wird eine große Lücke hinterlassen und neue Bewerber sind nicht unbedingt in Sicht.
Meine Freundin hat mal gesagt, wenn frau sich verbessert, dann muß derAG nem Auflösungsvertrag zustimmen. Ob das stimmt weiß ich nicht. Wer so ne lange Kündigungsfrist hat ist schon lang dabei und wird noch nach altem Tarif bezahlt. Die wenigsten werden sich da finanziell verbessern.
Lg Mila
 
@ engel 78
mach Dich mal schlau. ZUm Ende der Elternzeit gigt es, glaube ich ne andere Regelung

Lg Mila
 
Habe mal im A.vertrag nachgeschaut und bin echt schockiert.Ich habe 5 Monate Frist!!! Das ist schrecklich für mich ,denn der neue AG wartet doch niemals so lange.Man muß noch dazu sagen das ich erst im neuen Jahr aus der Elternzeit zurück kehre + 5 Monate...alles klar8O!!!
Was mache ich denn nun?
@schwäbin: Aufhebungsvertrag...hab ich auch schon davon gehört.Wie war das bei Dir? Was mache ich wenn der AG sich nicht darauf einläßt? :angry:
Wieso? Du kannst doch bereits jetzt kündigen ... Ordentlich, mit den 5 Monaten halt. Und nicht erst nach der Elternzeit.

Aufhebungsvertrag ist mögölich, wenn er zustimmt... Versuch es
 
Zitat:
Zitat von Mila
Meine Freundin hat mal gesagt, wenn frau sich verbessert, dann muß derAG nem Auflösungsvertrag zustimmen.

Zitat:
Zitat von Mila
@ engel 78
mach Dich mal schlau. ZUm Ende der Elternzeit gigt es, glaube ich ne andere Regelung


Weder noch...

Auch in der Elternzeit gelten die Fristen für den AN. Der AG kann nicht (ordentlich) kündigen...
Dann ist das auch geklärt. Danke Dir

Ach und ne Gewerkschaftselli meinte ich könne doch einfach früher gehen und Schadensersatz zahlen :lol1:
 
Werde am Montag nach nem Aufhebungsvertrag bitten,ansonsten geht sofort die Kündigung raus.Habe ein besonders doofen Vertrag.Da kann man auch nur zum Kalendervierteljahr kündigen + die 5 Monate :wut:
Jetzt ist noch die beste Zeit,ansonsten darf ich wieder erstmal ein 1/4 Jahr warten,da ergibt sich ja bald ne Zeit von nem 3/4 Jahr.IRRSINN!!!!! da wird man noch bestraft wenn man so lange bei ner Firma ist:!:
 
hallo engel 78,
sorry, war auf einer Fortbildung die letzten beiden Tage, darum so spät:

Wegen dem Auflösungsvertrag:
Du schreibst eine Kündigung und bittest darin um einem Auflösungsvertrag zum Termin xy.
Es wird kaum einen AG geben der nicht darauf eingeht. Unter Umständen musst du dir halt Überstunden (darauf kannst du aber nicht bestehen) oder Urlaub (das wäre dann ein Entgegenkommen von dir) auszahlen lassen wenn er keine Möglichkeit sieht sie dir frei zu geben.

Denn wie schon geschrieben: eine Zwangsverpflichtete Mitarbeiterin wird unter Umständen viel krank sein, es evtl. unterschwellig bei ihrer Arbeit "verdauen", dass sie nicht gehen durfte oder sogar erzählen wie man mit ihr umspringt... Das kann sich der Chef erst recht nicht leisten...

Aber du bist ja im Erziehungsurlaub, arbeitest also im Moment nicht. Da dürfte es ja wohl kein Problem sein, denn deine Lücke muss er ja im Moment schon füllen. Ansonsten kannst du im Oktober noch auf 31.03.11 regulär kündigen.

Grüssle
 

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