Krankenpflegeexamen Begründung nach Expertenstandard

little*RunAway*

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23.08.2008
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41
Ort
Augsburg
Beruf
Gesundheits - und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Interdisziplinäre Intermediate Care
Funktion
Fachkrankenschwester IMC
Hallo,

ich habe in 3 Wochen Probeexamen schriftlich und wolle mal fragen, wie z.B. eine Begründung mit dem Expertenstandart "Schmerz" aussehen könnte? Also nur Formulierungsbeispiele, ich bin inzwischen echt leicht verzweifelt, weil ich mir darunter nix vorstellen kann :(

Danke :)
 
Naja die Inhalte des Standarts kennst du wahrscheinlich und wenn du ein fallbeispiel hast, in welchem der patient eine op hatte und dementsprechend wahrscheinlich schmerzen, könntest du schreiben dass du wie im expertenstandart des DNQP aufgeführt anhand der numerischen schmerzskala in zusammenarbeit mit dem patienten feststellst wie stark seine schmerzen sind. im expertenstandart schmerz ist festgehalten dass ab einer angabe von schmerzen über drei maßnahmen ergriffen werden müssen...naja und jetzt kannst du auf die maßahmen eingehen...echt schwierig da einfach was zu formulieren ohne konkretes beispiel,aber vielleicht hast du jetzt wenigstens eine idee :idea:
 
Hallo,
ich habe bald zwischenexamen und uns wurde gesagt, dass wenn ein expertenstandard dran kommt, werden wir einen vorgelegt bekommen. dann wuerde eine frage, z.b. nach entlassungsmanagment kommen, in dem du erklaeren muesstest wie du nach p1-p5 vorgehen wuerdest. also den expertenstandard auf ein konkretes beispiel anwenden, einfaches umformulieren.
wenn du etwas aufgrund eines expertenstandards begruenden sollst, wuerde ich sagen, dass du dich auf das wissenschaftliche Fundament und die kontinuierliche Aktualisierung der Expertenstandards berufst. dann kannst du den Expertenstandard als 'anweisung' nehmen?
 
Ich hab da auch jedesmal Zustände gekriegt....
Mir wurde es so erklärt:
Schreib einfach runter, wie ein Expertenstandard entsteht, die einzelnen Schritte kurz erläutern.
Dann Bezug nehmen zum Fallbeispiel.
....im vorliegenden Fall von Patient X könnte anhand des Expertenstandards eine ausreichende Schmerzreduktion garantiert werden, wenn dieser implementiert ist und die korrekte Anwendung und Umsetzung durch das Pflegepersonal gewährleistet ist.
(Was er sein sollte, sonst ist es anderes Thema....)

Ich kann es Dir leider nur mit Dekubitus rauskopieren aus einer Klausur, die ich mit Lösungsschema habe, aber vielleicht hilft es Dir weiter:

oder auch nicht... Sorry, hochladen geht aus mir nicht erklärbaren Gründen nicht... Habs jetzt 2x versucht und nix erreicht :weissnix:

Ich hab es als PDF-Datei. Vielleicht hat irgendwer ne Idee, wie ich das hier reingestellt kriege. An der Größe liegt es nicht, hab extra nur den Teil rausgeschnitten, der wichtig ist und bin bei etwas über 400kb damit.
Ich kapier es nicht...

Edit: ist eh die Frage, ob Dir das sooo viel weiter hilft. Ich bin in BaWü in der Ausbildung gewesen. Scheint ja doch große Unterschiede zu geben zwischen den einzelnen Bundesländern.
 
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