Komme nicht zur Berufsschule - was nun?

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HoneyBloom

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Hallo!

Wie sicher viele von euch wissen ists draußen ganz schön vereist und verschneit.
Meine Schule ist gut 40km von mir entfernt. Ich selbst habe keinen Führerschein und fahre immer bei einer Mitschülerin mit.
Die nutzt das Auto ihrer Mum.
Soho, heute steh ich wie immer am Treffpunkt da klingelt mein Handy, dass sie nicht fahren würde, wegen der Witterung und außerdem würde ihr ihre Mum das Auto nicht geben.
Ich kanns ja verstehen. In allen Landkreisen (eingeschlossen der unserer Berufsschule) ist Schulausfall.
Ich rief in der Schule an und hab gefragt was ich jetzt tun kann. Da meinte die Lehrerin "Sie müssen selbst sehen wie Sie zur Schule kommen, sollte der Unterricht stattfinden (sie war sich noch nicht so sicher ^^), gilt es als unentschuldigter Fehltag.

Ist das wirklich so? Kann ich da nix machen?
Andere Mitschüler, die ich anrief waren entweder schon auf der Autobahn im Stau oder fahren auch nicht.
Eine Zug-Anbindung gibt es nicht (Es gibt dort nichtmal einen Bhf)

LG, eine eingeschneite Honey.
 
Arbeitsausfall bei schlechter Witterung: Arbeitgeber trägt das Risiko

Du brauchst lediglich einen Nachweis, dass du aus deinem Kaff net wegkamst. Ob es da reicht, dass die Fahrgemeinschaft ein Verbot der Mutter bekam zu fahren... da bin ich mir net so sicher.

Was machst du eigentlich, wenn deine Mitfahrgelegenheit plötzlich krank wird, Auto unterwegs zu dir streikt, sie einen Unfall hat? Was ist Plan B?

Elisabeth
 
Hallo honey,

Ist das wirklich so? Kann ich da nix machen?
Ja so ist das. War ja schon angekündigt, dass es stärker schneit heute. Dann musst du dir was überlegen.

Was machst du eigentlich, wenn deine Mitfahrgelegenheit plötzlich krank wird, Auto unterwegs zu dir streikt, sie einen Unfall hat? Was ist Plan B?
Das Frage ich mich auch???
 
Arbeitsausfall bei schlechter Witterung: Arbeitgeber trägt das Risiko

Du brauchst lediglich einen Nachweis, dass du aus deinem Kaff net wegkamst. Ob es da reicht, dass die Fahrgemeinschaft ein Verbot der Mutter bekam zu fahren... da bin ich mir net so sicher.

Betriebsrisiko ist nicht gleich Wegerisiko
Der Arbeitgeber muss nur zahlen, wenn der Arbeitsausfall in seinem Risikobereich liegt. Im Klartext bedeutet das: Kommt der Mitarbeiter wegen schlechten Wetters nicht an seinen Arbeitsplatz, so liegt das Risiko des Arbeitsausfalls auf seiner Seite. Er trägt das Wegerisiko und hat dann bei Arbeitsausfall keinen Zahlungsanspruch. Gelangt er jedoch an den Arbeitsplatz und die Arbeit fällt wegen schlechter Witterungsbedingungen aus, liegt das Risiko für diesen Arbeitsausfall beim Arbeitgeber. Der Mitarbeiter hat einen Zahlungsanspruch.

Das ist aus Deinem Link. Also ich lese es so, dass der Arbeitnehmer das Risiko trägt. Also dass der Arbeitgeber nicht zahlen muss, nur weil der AN auf Grund des Wetters nicht zur Arbeit kommt. Kommt der AN zur Arbeit, aber diese fällt auf Grund des Wetters aus, muss der AG zahlen.

Plan B der Threaderöffnerin würde mich aber auch mal interessieren.
 
Ich habs so verstanden, dass du, wenn du in einem Katastrophengebiet wohnst, net dafür "betsraft" werden kannst.

Elisabeth
 
naja, von einem katastrophengebiet kann man wohl nicht gleich sprechen, wenn es schneit ;-) es ist nur gesetzlich so geregelt, dass der arbeitgeber dafür nicht zahlen muss, wenn der arbeitnehmer dann nicht zur arbeit kommen kann. ich denke, wenn es nicht so wäre, würde es noch deutlich mehr "katastrophengbiete" geben ;-)
 
Ops, dann wohl geirrt... werd mal schnell noch nachfragen, ob man Hubi mieten kann zu annehmbaren Konditionen falls wir doch nich zuwehen. *fg* Männe muss ja nach dem WE irgendwie wieder an seinen Arbeitsort fern der Heimat gelangen.

Elisabeth
 
Arbeitsrecht: Welche Regeln Chefs und Arbeitnehmer bei Winterchaos beachten müssen

Da haben wir es doch:
...
Kein "schneefrei" Sonderurlaub vom Chef wegen der winterlichen "Eiszeit" - damit können Mitarbeiter nicht rechnen. Denn der Grund für eine bezahlte Freistellung muss sich individuell auf den Mitarbeiter beziehen. "Hindert dieselbe Ursache zeitgleich mehrere Arbeitnehmer an ihrer Arbeitsleistung, fällt das aus dem gesetzlichen Rahmen einer bezahlten Freistellung", erläutert Fachanwältin Kati Kunze von der Berliner Kanzlei Steinkühler. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Chefs deshalb nicht verpflichtet zu zahlen, wenn Mitarbeiter etwa wegen Schneeverwehungen, Glatteis, Hochwasser oder allgemeinen Verkehrsstörungen der Arbeit fernbleiben. Persönliche Unglücksfälle wie unverschuldete Verkehrsunfälle haben Arbeitsrichter laut der Expertin dagegen als Hinderungsgründe anerkannt.

Warnung des Wetterdienstes nicht entscheidend
Hat zum Beispiel der Wetterdienst davor gewarnt, aus dem Haus zu gehen, müssten Arbeitnehmer "nach dem normalen Menschenverstand" entscheiden, ob die Situation sie tatsächlich zwingt, der Arbeit fernzubleiben, rät Kunze. Mitarbeitern, die wegen extremer Witterungsbedingungen fehlen, darf der Arbeitgeber der Fachanwältin zufolge nicht abmahnen oder gar kündigen, da es sich um "übergeordnete Gründe" handelt. Allerdings ist der Chef nach der oben genannten Regelung für die bezahlte Freistellung auch nicht verpflichtet, Lohn für die ausgefallenen Arbeitsstunden zu bezahlen.
 
Na großartig.

Ja, natürlich habt ihr recht und man braucht einen Plan B. Aber mein Plan B steckte bereits nach meiner Stadt im Stau. Und mein Plan C ist selbst auch nicht gefahren.
Einen weiteren Plan gibts leider nicht.
Und wenn meine Fahrerin mir um 8uhr sagt (normalerweise fahren wir um 7.45uhr los), dass sie nicht fährt, hab ich echt die A-Karte. Da kann man sich jetzt über die Kollegialität streiten...

Tja, jetzt habe ich einen Fehltag. Aber brauche (immerhin?) keine AU.
Ich persönlich wäre gefahren, wenn ich irgendwo eine Möglichkeit gehabt hätte.
Ist schon Mist, wenn man von anderen abhängig ist.

Danke für eure Hilfe und Mühen. Muss ich wohl schauen, dass ich einen Plan D an Land hole ^^
 
Gibt es da ein Wohnheim? So ein Zimmer da würde Dir für den Rest der Ausbildung den Fahrstress ersparen...
 
Nein.. und selbst wenn.. dann müsste ich zum Praxiseinsatz 40 km fahren. Denn hier wo ich wohne ist meine Klinik ;-)
 
Jetzt bin ich verwirrt...

Also ich wohne in einer Kleinstadt, die ein Krankenhaus hat.
Dort bin ich eingesetzt. Dahin fährt auch ein Bus, gottseidank.

Meine Schule hingegen ist 40km entfernt.

Würde ich in einem Wohnheim bei der Schule wohnen, müsste ich 40km zur Klinik fahren.
 
Und es gibt keine öffentlichen Verkehrsmittel, mit denen Du zur Schule kommen könntest?
 
Nein, die Stadt hat nichtmal einen Bahnhof.
Wie ich vorher schon schrieb ;-)
 
Bus ist Nahverkehr= öffentliches Verkehrsmittel. Einen Bahnhof brauchst da net.
Und ggf. musst du den Bus nutzen. Hauptsache du kommst überhaupt zur Schule in so einer Situation.

Elisabeth
 
Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass eine Krankenpflegeschule in einem Ort aufgebaut wird, der nicht einmal eine Bushaltestelle sein eigen nennt. Hier in Bayern gibt es zwar Käffer, in denen die Buslinien so gut wie eingestellt werden -leider- aber in so kleinen Ortschaften existieren in der Regel keine Berufsfachschulen.
 
Man kann sich ein Wohnheimuzimmer auch mieten und während des Praxiseinsatzes zu Hause bei den Eltern wohnen. Bzw. man kann sich das ZImmer mit anderen Schülern aus anderen Kursen teilen, man hat ja in der Regel nicht zusammen Schule.

Gehen tut das alles. Man muss es nur wollen.
 
Bus ist Nahverkehr= öffentliches Verkehrsmittel. Einen Bahnhof brauchst da net.
Und ggf. musst du den Bus nutzen. Hauptsache du kommst überhaupt zur Schule in so einer Situation.

Elisabeth

Hä?

Ok, einmal versuch ichs noch.

- Bus
Zuhause <-----> Klinik (gleiche Stadt) besitzt sowohl einen Zugbhf, als auch einen Stadtbus

- Nur per Auto
Zuhause <-------------> Schule (40km entfernte Stadt) besitzt weder Bhf noch Bus.

Und es gibt kein Wohnheim bei meiner Schule. *rumspring*

Mädels, ich habs mir schon reiflich überlegt. Da sind keine Möglichkeiten.
Es gibt nur nen Wohnheim bei meiner Klinik. Aber hier wohn ich ja eh schon.

Ich hab eigentlich kein Vortrag hören wollen, was ich denn alles machen könnte, aber falsch mache.
Mir gings um den rechtlichen Faktor, wenn ich auf Grund des Wetters nicht zur Berufsschule kann. Bzw mein Fahrer streikt.

*seufz*
Aber danke für eure Hilfe...
Der Thread kann gerne geschlossen werden btw.

(P.S. lest ihr euch eigentlich die Beiträge durch, die vorher geschrieben wurden? ^^)
 
Schule (40km entfernte Stadt) besitzt weder Bhf noch Bus.
Ich glaube DAS konnte einfach kein mensch glaueben - und alle hofften auf ein Missverständnis. ;)

Eine STADT, die sogar eine Krankenpflegeschule beinhaltet, die keine Bushaltestelle besitzt???

Hier un vorstellbar.

Jedes DORF, dass auch nur einen Bäcker hat, hat hier auch eine Bushaltestelle...
 
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